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BFH, 12.11.2008 - VI B 85/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Berufliche Veranlassung eines Umzugs bei einer Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde; Darlegung eines Verfahrensmangels
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- datenbank.nwb.de
Bei einer Fahrzeitverkürzung von mindestens einer Stunde liegt eine berufliche Veranlassung eines Umzugs vor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 29.07.2008 - 4 K 2062/06
- BFH, 12.11.2008 - VI B 85/08
Wird zitiert von ... (2)
- FG Köln, 14.07.2011 - 6 K 4781/07
Abzugsfähigkeit von Umzugskosten
Das kann der Fall sein, wenn der Umzug den erforderlichen Zeitaufwand für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich, nämlich um mindestens eine Stunde täglich vermindert (vgl. BFH, Beschluss vom 12.08.2008 VI B 85/08, BFH/NV 2009, 171 m.w.N.), oder wenn der Umzug im Zusammenhang mit der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit steht (vgl. BFH…, Beschluss vom 7.1.2004 I S 5/03 und 6/03, BFH/NV 2004, 637). - FG München, 02.03.2015 - 2 K 1904/12
Umzug ins Eigenheim, Wegezeitverkürzung, Werbungskosten
Damit treten die mit dem Umzug ins Eigenheim einhergehenden privaten Umstände nicht in den Hintergrund (…vgl. BFH-Urteil vom 23. März 2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585, BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 2003 VI B 28/03, BFH/NV 2003, 1183, und vom 12. November 2008 VI B 85/08, BFH/NV 2009, 171).