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   BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08   

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https://dejure.org/2009,15637
BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08 (https://dejure.org/2009,15637)
BFH, Entscheidung vom 12.11.2009 - IV B 29/08 (https://dejure.org/2009,15637)
BFH, Entscheidung vom 12. November 2009 - IV B 29/08 (https://dejure.org/2009,15637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an einen Geschäftsverteilungsplan; Bestimmung des Berichterstatters; Missbräuchliche Richterablehnung; Keine weitere Begründungspflicht für auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung; Kein festgelegter Prüfungsturnus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans eines Finanzgerichts im Laufe eines Geschäftsjahres und einer nicht ausdrücklichen Nennung eines Finanzamts hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans; Antrag auf Ablehnung eines Richters ...

  • datenbank.nwb.de

    Geschäftsverteilungsplan zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgebend; Bestimmung des Berichterstatters; keine weitere Begründung einer auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Außenprüfung; Missbräuchliche Richterablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.05.2009 - IX B 13/09

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Abgesehen davon muss ein Beteiligter bei unklarer Sach- und/oder Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 13/09, BFH/NV 2009, 1266, m.w.N.).

    Ferner hätte dargelegt werden müssen, weshalb in der mündlichen Verhandlung keine entsprechenden Anträge gestellt wurden, da ein Verfahrensmangel nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn er --wie in diesem Fall-- eine Verfahrensvorschrift betrifft, auf deren Einhaltung die Prozessbeteiligten verzichten können und auch verzichtet haben, indem sie ihre Verletzung nicht gerügt haben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1266, m.w.N.).

  • BFH, 29.05.2007 - I B 140/06

    Keine weitere Begründung für eine Anschlussprüfung bei einem gewerblich Tätigen

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Seine Grenze findet das Auswahlermessen des FA lediglich im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und im Willkür- und Schikaneverbot (BFH-Beschluss vom 29. Mai 2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050).
  • BFH, 03.03.2006 - V B 80/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Erledigung eines VA

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 3. März 2006 V B 80/05, BFH/NV 2006, 1250, m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2007 - V B 222/06

    Doppelumsatz bei Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands - Lieferung

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Sie muss klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar sein (BFH-Beschluss vom 19. Juli 2007 V B 222/06, BFHE 217, 310, BStBl II 2008, 163, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Denn die Klägerin hätte in der Beschwerdebegründung darlegen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem FG diese Ermittlung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435).
  • BFH, 30.07.1993 - I B 55/93

    Wenn ein Richter lacht (§ 51 FGO )

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Dies ist z.B. der Fall, wenn der Antrag offenbar grundlos ist (BFH-Beschluss vom 10. August 1987 X B 29/87, BFH/NV 1988, 103) oder nur der Verschleppung dient (BFH-Beschluss vom 30. Juli 1993 I B 55/93, I B 56/93, BFH/NV 1994, 325).
  • BFH, 14.11.1995 - VII B 186/95

    Bedeutung des richterlichen Hinweises nach § 76 Abs. 2 Finanzgerichtsordnung

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan zum Zeitpunkt der Entscheidung (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416).
  • BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 19.11.2002 - V B 166/01

    NZB: Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    (1) Zu Recht hat die Richterin am FG A die Versendung der Akten an den Prozessbevollmächtigten abgelehnt und darauf hingewiesen, dass im Finanzgerichtsprozess eine Überlassung der Akten in die Wohnräume oder Geschäftsräume des Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 19. November 2002 V B 166/01, BFH/NV 2003, 484, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
    Denn nach der Entscheidung des FG kam es hierauf nicht an (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.1987 - X B 29/87

    Sinn und Umfang des Rechtes zur Richterablehung - Abschluss von Außenprüfungen

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BFH, 08.10.1997 - I B 103/97
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 84/93
  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    Abgesehen davon ist zu berücksichtigen, dass für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung eines Spruchkörpers der für den Zeitpunkt der endgültigen Gerichtsentscheidung geltende Geschäftsverteilungsplan maßgebend ist (BFH-Beschluss vom 12. November 2009 IV B 29/08, BFH/NV 2010, 669, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13

    Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes

    Dem entsprechend hält auch die ständige Rechtsprechung des BFH Anschlussprüfungen bei Kleinbetrieben für zulässig, wenn die Grenzen der Verhältnismäßigkeit sowie des Willkür- und Schikaneverbots gewahrt werden (BFH, Beschlüsse vom 29.05.2007 - I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050; vom 14.06.2007 - VIII B 201/06, BFH/NV 2007, 1804; vom 12.11.2009 - IV B 29/08, BFH/NV 2010, 669).
  • FG Sachsen, 14.03.2013 - 5 K 1113/12

    Grundsätzlich keine Befugnis der Verwaltung zur Steuerfreifreistellung von

    Maßgeblich ist der Geschäftsverteilungsplan zum Zeitpunkt der Entscheidung (BFH vom 12. November 2009, IV B 29/08, BFH/NV 2010, 669).
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