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   BFH, 12.12.1984 - I R 51/80   

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https://dejure.org/1984,1639
BFH, 12.12.1984 - I R 51/80 (https://dejure.org/1984,1639)
BFH, Entscheidung vom 12.12.1984 - I R 51/80 (https://dejure.org/1984,1639)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - I R 51/80 (https://dejure.org/1984,1639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG a.F. § 12 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Abzugsverbot - Beauftragte Person - Nordrhein-Westfalen - Sparkasse - Vergütungen an Stadtdirektor - Wahrnehmung von Aufgaben kraft Gesetzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abgrenzung der mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen im Sinne des § 12 Nr. 3 KStG a. F. (jetzt § 10 Nr. 4 KStG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 124
  • BB 1985, 983
  • BStBl II 1985, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.11.1978 - I R 65/76

    Vergütung - Kreditausschuß - Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Verwaltungsrat -

    Auszug aus BFH, 12.12.1984 - I R 51/80
    Den Begriff der Überwachung der Geschäftsführung hat die Rechtsprechung stets weit ausgelegt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. November 1978 I R 65/76, BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193).

    In der Entscheidung in BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193 ist unter Hinweis auf weitere höchstrichterliche Rechtsprechung ausgeführt, daß, soweit das FG Bestand und Inhalt dieser landesrechtlichen Vorschriften festgestellt hat, der BFH als Revisionsgericht daran gebunden ist (§ 118 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -); denn ihm ist die Prüfung des angefochtenen Urteils nur im Hinblick auf die Verletzung von Bundesrecht erlaubt.

    Im Streitfall war der Hauptverwaltungsbeamte - im Unterschied zu dem der Entscheidung in BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193 zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht vollberechtigtes Mitglied des mit weitgehenden Überwachungsbefugnissen ausgestatteten Verwaltungsrats der Sparkasse.

    Wie aber in der Entscheidung in BFHE 126, 424, BStBl II 1979, 193 weiterhin ausgeführt ist, obliegen dem Kreditausschuß neben dem Verwaltungsrat auch Befugnisse zur Überwachung und Prüfung geschäftsführender Maßnahmen des Sparkassenvorstands.

  • BFH, 11.03.1981 - I R 8/77

    Vergütung - Aufsichtsratsmitglied - Abzugsfähigkeit von Vergütungen - Überwachung

    Auszug aus BFH, 12.12.1984 - I R 51/80
    Als Überwachungsorgane sind auch solche Einrichtungen angesehen worden, die eine Zwischenstellung zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat einnehmen, aber im wesentlichen oder überwiegend Überwachungstätigkeit ausüben (BFH-Urteil vom 11. März 1981 I R 8/77, BFHE 133, 193, BStBl II 1981, 623).
  • BFH, 13.07.1954 - I 53/54 U

    Aufsichtsratsteuer für die Vergütungen eines Hypothekenbank - Vergütung für die

    Auszug aus BFH, 12.12.1984 - I R 51/80
    Auf die Entsendung aus der Körperschaft heraus stellt auch das vom FG angeführte BFH-Urteil vom 13. Juli 1954 I 53/54 U (BFHE 59, 104, BStBl III 1954, 249) ab, das die Vergütungen an ein von Amts wegen eingesetztes Kontrollorgan - den staatlichen Kommissar aufgrund des Hypothekenbankgesetzes - betraf.
  • BFH, 31.05.1967 - I 154/64

    Abzugsfähigkeit der Vergütungen von Aufsichtsratsmitgliedern einer

    Auszug aus BFH, 12.12.1984 - I R 51/80
    Darunter sind solche Personen zu verstehen, die auf Veranlassung der Gesellschafter (bei Kapitalgesellschaften) oder der Vertretungskörperschaft des Gewährträgers (bei Sparkassen) in das Überwachungsorgan gewählt oder entsandt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 1967 I 154/64, BFHE 89, 73, BStBl III 1967, 540).
  • BFH, 28.08.2003 - IV R 1/03

    Begriff der sonstigen selbständigen Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Ob es darüber hinaus ausreichend gewesen wäre, dass der Kläger die Beratungsverträge mit den Kapitalgesellschaften --vertreten jeweils von deren Geschäftsführern-- schloss, also nicht unmittelbar von den Gesellschaftern z.B. durch Gesellschafterbeschluss "beauftragt" wurde, kann im Streitfall offen bleiben (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Dezember 1984 I R 51/80, BFHE 143, 124, BStBl II 1985, 340, m.w.N.).
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