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   BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07   

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https://dejure.org/2007,10129
BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07 (https://dejure.org/2007,10129)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2007 - XI B 23/07 (https://dejure.org/2007,10129)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - XI B 23/07 (https://dejure.org/2007,10129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 34; ; UmwG § 20; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergang Dienstvertrag auf anderen Rechtsträger; Auflösung des Dienstverhältnisses

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreiheit einer Abfindung bei Weiterbeschäftigung als weisungsabhängiger Arbeitnehmer nach Fusion; Darlegung einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Ausführungen der Kläger hierzu wären insbesondere deshalb erforderlich gewesen, weil nicht umstritten ist, dass eine wirksame Verschmelzung nach § 20 UmwG dazu führt, dass Dienstverträge von Organmitgliedern vom übertragenden auf den übernehmenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG übergehen und lediglich die Organstellung als solche mit der Verschmelzung erlischt (vgl. z.B. Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 13. Februar 2003 8 AZR 654/01, BAGE 104, 358, m.w.N.; Semler/Stengel-Simon, UmwG § 20 Rz 56).

    In dem von den Klägern genannten BAG-Urteil in BAGE 104, 358, das auf die von ihnen ebenfalls genannten BAG-Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 675) und vom 25. Juni 1997 5 AZB 41/96 (NJW 1998, 260) Bezug nimmt, heißt es wörtlich: "Ein Dienstvertrag verwandelt sich zwar bei einem ... Verlust der Organstellung nicht automatisch in einen Arbeitsvertrag, weder bei einer Verschmelzung (BAG 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28 mwN) noch in sonstigen Fällen des Verlustes, zB bei einer Abberufung (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37).

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 85/96

    Keine Auflösung des Dienstverhältnisses bei Arbeitgeberwechsel durch

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Auch ist in der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass eine Auflösung des Dienstverhältnisses nicht vorliegt, wenn es nach einer sog. Änderungskündigung zu nicht wesentlich geänderten Konditionen fortgeführt wird (z.B. BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, beide m.w.N.).

    b) Hinsichtlich der BFH-Urteile in BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666, und in BFH/NV 2000, 1195, auf die sich das angegriffene FG-Urteil ausdrücklich bezieht, machen die Kläger keine Abweichung im Grundsätzlichen geltend, sondern wenden sich lediglich gegen die Abweichung in der Subsumtion des Einzelfalls und damit gegen die materielle Richtigkeit.

  • BFH, 12.04.2000 - XI R 1/99

    Auflösung des Dienstverhältnisses i.S.d. § 3 Nr. 9 EStG

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Auch ist in der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass eine Auflösung des Dienstverhältnisses nicht vorliegt, wenn es nach einer sog. Änderungskündigung zu nicht wesentlich geänderten Konditionen fortgeführt wird (z.B. BFH-Urteile vom 16. Juli 1997 XI R 85/96, BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666; vom 12. April 2000 XI R 1/99, BFH/NV 2000, 1195, beide m.w.N.).

    b) Hinsichtlich der BFH-Urteile in BFHE 183, 532, BStBl II 1997, 666, und in BFH/NV 2000, 1195, auf die sich das angegriffene FG-Urteil ausdrücklich bezieht, machen die Kläger keine Abweichung im Grundsätzlichen geltend, sondern wenden sich lediglich gegen die Abweichung in der Subsumtion des Einzelfalls und damit gegen die materielle Richtigkeit.

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    In dem von den Klägern genannten BAG-Urteil in BAGE 104, 358, das auf die von ihnen ebenfalls genannten BAG-Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 675) und vom 25. Juni 1997 5 AZB 41/96 (NJW 1998, 260) Bezug nimmt, heißt es wörtlich: "Ein Dienstvertrag verwandelt sich zwar bei einem ... Verlust der Organstellung nicht automatisch in einen Arbeitsvertrag, weder bei einer Verschmelzung (BAG 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28 mwN) noch in sonstigen Fällen des Verlustes, zB bei einer Abberufung (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37).
  • BAG, 22.02.1974 - 2 AZR 289/73

    Zuständigkeit - Arbeitsgericht - Kündigung - Feststellung der Unwirksamkeit -

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Das Bundesarbeitsgericht hat aber sowohl im Falle der Fusion (BAG 22. Februar 1974 - 2 AZR 289/73 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 19 = EzA ArbGG § 2 Nr. 3) als auch in sonstigen Fällen des Verlustes der Organstellung darauf hingewiesen, daß mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Dienstposten das Anstellungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis umgewandelt wird." Sinngemäß übereinstimmend hiermit hat das FG ausgeführt (Seite 6 des Urteils): "Der Verlust der Organstellung infolge einer Verschmelzung führt ... grundsätzlich ... nicht zur Umwandlung des Dienst- in ein Arbeitsverhältnis.
  • BFH, 23.01.2007 - VIII B 134/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Zurechnung von Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Dabei muss die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Januar 2007 VIII B 134/05, BFH/NV 2007, 890, m.w.N.).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    In dem von den Klägern genannten BAG-Urteil in BAGE 104, 358, das auf die von ihnen ebenfalls genannten BAG-Beschlüsse vom 21. Februar 1994 2 AZB 28/93 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1995, 675) und vom 25. Juni 1997 5 AZB 41/96 (NJW 1998, 260) Bezug nimmt, heißt es wörtlich: "Ein Dienstvertrag verwandelt sich zwar bei einem ... Verlust der Organstellung nicht automatisch in einen Arbeitsvertrag, weder bei einer Verschmelzung (BAG 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28 mwN) noch in sonstigen Fällen des Verlustes, zB bei einer Abberufung (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37).
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Hat der BFH bereits über die Rechtsfrage entschieden, so ist darzulegen, weshalb eine erneute Entscheidung für erforderlich gehalten wird und warum die bisherige Rechtsprechung nicht auf eine möglicherweise veränderte Rechtslage übertragen werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217).
  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698; vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38).
  • BFH, 14.08.2006 - III B 198/05

    NZB: Zulassungsgründe, Darlegung

    Auszug aus BFH, 12.12.2007 - XI B 23/07
    Denn die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts erfordert als spezieller Tatbestand der Grundsatzrevision (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) gleichfalls die Darlegung einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698; vom 14. August 2006 III B 198/05, BFH/NV 2006, 2281; vom 5. Dezember 2006 VIII B 4/06, BFH/NV 2007, 490; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 41, § 116 Rz 38).
  • BFH, 01.03.2004 - X B 151/02

    Betriebsstätte bei Bezirksschornsteinfegermeister

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    (b) Da nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB nur Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis übergehen, die Organstellung selbst aber ihren Rechtsgrund gerade nicht im zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis hat, geht sie im Fall des Betriebsübergangs nicht mit über (zum Umwandlungsgesetz vgl. BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 654/01 - zu II 1 a aa und bb der Gründe mwN, BAGE 104, 358; BFH 12. Dezember 2007 - XI B 23/07 - Rn. 6 mwN) .
  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

    Hat der BFH bereits früher über die Rechtsfrage entschieden, so ist darzulegen, weshalb eine erneute Entscheidung für erforderlich gehalten wird und warum die bisherige Rechtsprechung nicht auf eine --möglicherweise-- veränderte Rechtslage übertragen werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2007 XI B 23/07, BFH/NV 2008, 376; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 33).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 11 K 1839/05

    Tarifbegünstigung einer nach Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlten

    Auch ist in der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass eine Auflösung des Dienstverhältnisses nicht vorliegt, wenn es nach einer sog. Änderungskündigung zu nicht wesentlich geänderten Konditionen fortgeführt wird (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2007, XI B 23/07, BFH/NV 2008, 376).
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