Rechtsprechung
   BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44859
BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11 (https://dejure.org/2011,44859)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2011 - IX B 3/11 (https://dejure.org/2011,44859)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - IX B 3/11 (https://dejure.org/2011,44859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,44859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und Billigkeitsfestsetzung zwei getrennte Verfahren; Bemessung der Lohnsteuer; FA-Fehler kein Verfahrensmangel; Besteuerung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts

  • openjur.de

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und Billigkeitsfestsetzung zwei getrennte Verfahren; Bemessung der Lohnsteuer; FA-Fehler kein Verfahrensmangel; Besteuerung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts

  • Bundesfinanzhof

    AO § 163, EStG § ... 3 Nr 9, EStG § 8 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 24 Nr 1b, EStG § 34 Abs 1, EStG § 37 Abs 1, EStG § 37 Abs 3, EStG § 38 Abs 1, EStG § 38a Abs 2, EStG § 39a Abs 1 Nr 5, EStG § 39a Abs 4 S 1, FGO § 6 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, GG Art 3, GG Art 101 Abs 1 S 2, GG Art 103 Abs 1, LStDV § 2 Abs 1, LStDV § 2 Abs 2 Nr 4
    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und Billigkeitsfestsetzung zwei getrennte Verfahren; Bemessung der Lohnsteuer; FA-Fehler kein Verfahrensmangel; Besteuerung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts

  • Bundesfinanzhof

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und Billigkeitsfestsetzung zwei getrennte Verfahren; Bemessung der Lohnsteuer; FA-Fehler kein Verfahrensmangel; Besteuerung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 AO, § 3 Nr 9 EStG 1997, § 8 Abs 1 EStG 1997, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 24 Nr 1b EStG 1997
    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und Billigkeitsfestsetzung zwei getrennte Verfahren; Bemessung der Lohnsteuer; FA-Fehler kein Verfahrensmangel; Besteuerung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts

  • rewis.io

    NZB: Einzelrichter als gesetzlicher Richter; Steuerfestsetzung und Billigkeitsfestsetzung zwei getrennte Verfahren; Bemessung der Lohnsteuer; FA-Fehler kein Verfahrensmangel; Besteuerung des tatsächlich verwirklichten Sachverhalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellung der Nichtberücksichtigung von Billigkeitsgründen bei der Steuerfestsetzung als Rechtsanwendungsfehler u.a. hinsichtlich der Höhe des Lohnsteuerabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Berichterstatter als Einzelrichter; Steuerfestsetzung und Festsetzung aus Billigkeitsgründen zwei getrennte Verfahren; Fehler im Besteuerungsverfahren keine Verfahrensfehler; Bemessung der Lohnsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Denn die fachkundig vertretenen Kläger haben in der mündlichen Verhandlung vor dem FG in Gestalt des Einzelrichters ausweislich des Sitzungsprotokolls (zu dessen Beweiskraft: § 94 FGO i.V.m. § 165 der Zivilprozessordnung --ZPO--) rügelos zur Sache verhandelt und damit insoweit ihr Rügerecht verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; z.B. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022).

    Vielmehr muss ein rechtskundig vertretener Beteiligter gerade bei --wie hier-- umstrittener Sach- und Rechtslage grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 2022).

  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Denn die vom FG vertretene Ansicht entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, wonach die Steuerfestsetzung und die abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 der Abgabenordnung (AO) zwei selbständige Verwaltungsakte (Steuerbescheide) sind, über die in getrennten Verfahren zu entscheiden ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 IX B 13/97, BFH/NV 1998, 201).
  • BFH, 07.06.1989 - X R 12/84

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision - Fristablauf

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Diese Einflussmöglichkeit auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs und sein nur vorläufiger Charakter als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (§ 38 Abs. 1, § 39a Abs. 4 Satz 1 EStG; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476) wie auch Praktikabilitätserwägungen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1977  1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297; BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976) lassen die Kläger bei ihren verfassungsrechtlichen Einwänden unberücksichtigt.
  • BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05

    Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    a) Die im nach Ablauf der Begründungsfrist und damit verspätet eingereichten Schriftsatz vom 19. Juni 2011 enthaltenen Ausführungen einschließlich der Bezugnahme auf die --zum Teil wortgleiche-- Begründung in dem Rechtsstreit VI B 39/11 sind, soweit sie nicht nur erläuternder, ergänzender oder vervollständigender Natur sind, unbeachtlich (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. März 2011 IX B 137/10, BFH/NV 2011, 1369, unter 3.; vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83, unter 3., m.w.N.).
  • BFH, 24.08.2011 - IX B 49/11

    Offenbare Unrichtigkeit, Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Der erkennende Senat hat zudem die Beschwerde gegen die vom FG durchgeführte Urteils-Berichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO (wegen Fehlens der Beteiligten-Anträge) mit Beschluss vom 24. August 2011 IX B 49/11 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 70/05

    Eintritt einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft - Wertaufstockung gemäß § 24

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Im Übrigen wird im Einkommensteuerrecht der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt der Besteuerung unterworfen, nicht der gedachte, aber unterlassene Sachverhalt (vgl. § 38, § 41 AO; z.B. BFH-Beschluss vom 20. September 2007 IV R 70/05, BFHE 219, 86, BStBl II 2008, 265; BFH-Urteil vom 13. April 2011 X R 1/10, BFHE 233, 497, BStBl II 2011, 915).
  • BFH, 13.01.2010 - IX B 109/09

    Fehler im Besteuerungsverfahren kein Verfahrensmangel - Wirksamkeit der

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Auf solche kann die Zulassung der Revision mithin nicht gestützt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2010 IX B 109/09, BFH/NV 2010, 917; vom 21. August 2007 X B 68/07, BFH/NV 2007, 2143, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2008 - IX B 249/07

    Berichtigung von Tatbestandsunrichtigkeiten - Sachaufklärung -

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    d) Hinsichtlich der Frage der angemessenen Besteuerung von Familien und der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs für Vorsorgeaufwendungen (zur Kranken- und Pflegeversicherung) machen die Kläger letztlich eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG geltend; damit kann jedoch die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juni 2003 IX B 29/03, BFH/NV 2003, 1212; vom 5. Juni 2008 IX B 249/07, BFH/NV 2008, 1512).
  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Diese Einflussmöglichkeit auf die Höhe des Lohnsteuerabzugs und sein nur vorläufiger Charakter als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer (§ 38 Abs. 1, § 39a Abs. 4 Satz 1 EStG; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476) wie auch Praktikabilitätserwägungen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1977  1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297; BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976) lassen die Kläger bei ihren verfassungsrechtlichen Einwänden unberücksichtigt.
  • BFH, 07.09.2011 - X B 113/10

    Anforderungen an den Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei

    Auszug aus BFH, 12.12.2011 - IX B 3/11
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist mangels schlüssiger Ausführungen zur Entscheidungserheblichkeit in dieser Frage (zu Billigkeitserwägungen s. schon unter 2.a) schon nicht hinreichend dargelegt; es ist auch nicht Aufgabe des Gerichts, sich mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen (z.B. BFH-Beschluss vom 7. September 2011 X B 113/10, BFH/NV 2011, 2102).
  • BFH, 22.01.2009 - VIII B 78/08

    NZB, gesetzlicher Richter, Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 31.07.1997 - IX B 13/97

    Rechtliche Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens

  • BFH, 28.01.2003 - VI B 75/02

    Übertragung des Rechtsstreits an den Einzelrichter

  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

  • BFH, 16.09.1999 - XI R 83/97

    Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 21.03.2011 - IX B 137/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensverbindung als prozessleitende Verfügung -

  • BFH, 21.08.2007 - X B 68/07

    Fehler bei der Auslegung der AO begründen keinen Verfahrensmangel

  • BFH, 04.06.2003 - IX B 29/03

    FG-Urteil, Unrichtigkeit im Tatbestand

  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    Steuerpflichtig sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV auch Abfindungen für die Aufgabe einer Tätigkeit wie den Verlust des Arbeitsplatzes (BFH 12. Dezember 2011 - IX B 3/11 - Rn. 9) .
  • BFH, 01.09.2016 - VI B 26/16

    Übertragung eines Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Vorliegen einer Divergenz

    dd) Durch die Übertragung des Rechtsstreits auf den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 FGO) ist dem Kläger der gesetzliche Richter nicht entzogen worden; vielmehr ist der Einzelrichter der gesetzliche Richter i.S. des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2011 IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700, m.w.N.).

    So hat das FG dem Kläger mit der Eingangsbestätigung der Klage Gelegenheit zu einer entsprechenden Stellungnahme gegeben (zur Frage, ob es insoweit einer vorherigen Anhörung der Beteiligten bedarf, vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. September 1999 XI R 83/97, BFH/NV 2000, 332; vom 22. Januar 2009 VIII B 78/08, BFH/NV 2009, 779; in BFH/NV 2012, 700, m.w.N.; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 6 Rz 7), von der der Kläger insofern Gebrauch gemacht hat, als er auf die seiner Ansicht nach vorliegende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinwies.

  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 324/19

    Abfindung; Abführen von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag; Abrechnung;

    Steuerpflichtig sind nach § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV auch Abfindungen für die Aufgabe einer Tätigkeit wie den Verlust des Arbeitsplatzes (BFH, Urteil vom 12. Dezember 2011 - IX B 3/11, Rn. 9, juris; BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 538/17, Rn. 17, juris).
  • LAG Hamm, 30.01.2015 - 18 Sa 984/14

    Pflicht des Arbeitgebers zum Einbehalt der auf eine Abfindung entfallenden

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die auf den Abfindungsbetrag entfallenden Steuern einzubehalten, da es sich bei der Abfindungszahlung um Arbeitslohn i. S. d. § 38 Abs. 1 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt (Anschluss an BFH, Beschluss v. 12.12.2011 - IX B 3/11; BAG, Urteil v. 21.11.1985 - 2 AZR 6/85).

    Nach §§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 8 Abs. 1 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 der Lohnsteuer- Durchführungsverordnung sind Arbeitslohn alle durch das individuelle Arbeitsverhältnis veranlasste Einnahmen in Geld oder Geldeswert; dazu zählen auch Abfindungen als Entlassungsentschädigungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LStDV; BFH, Beschluss v. 12.12.2011 - IX B 3/11; BAG, Urteil v. 21.11.1985 - 2 AZR 6/85).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 4 L 205/12

    Säumniszuschläge bei einem nicht beschiedenen Aussetzungsantrag

    Die Verfahren über die Festsetzung der Abgabe bzw. einen Abrechnungsbescheid nach § 218 AO und das Billigkeitsverfahren über den Erlass der Abgabe nach § 227 AO stehen selbständig nebeneinander, so dass auch eine Aussetzung des Erlassverfahrens nach § 94 VwGO wegen fehlender Abhängigkeit nicht in Betracht kommt (BFH, Beschl. v. 12. Dezember 2012 - IX B 3/11 - Beschl. v 31. Juli 2007 - VIII B 42/05 - Beschl. v. 30. April 2003 - XI B 175/02 - Urt. v. 12. Juni 1997 - I R 70/96 -, jeweils zit. nach JURIS; Tipke/Kruse, AO-FGO, § 227 AO Rdnr. 143, § 240 Rdnr. 55).
  • LAG Hamm, 25.08.2016 - 17 Sa 570/16

    Steuerpflicht des Arbeitnehmers; Dienstfahrzeug; Festlegung der 1.

    Die Lohnsteuer wird im Rahmen einer nach § 46 Abs. 2 EStG durchzuführenden Veranlagung auf die Einkommenssteuer angerechnet, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG (BFH 12.12.2011 - IX B 3/11, Rdnr. 7; 20.07.2005, a.a.0. Rdnr. 12; Weber-Grellet, jurisPR-ArbR, 26/2015 Anm. 2 C).
  • BFH, 13.11.2012 - V S 11/12

    Anhörungsrüge; Ablehnungsgesuch; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Daher ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorbringen nach Ablauf der Beschwerdefrist unbeachtlich, soweit es nicht die innerhalb der Beschwerdefrist schon abgegebene Begründung nur erläutert, ergänzt oder vervollständigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Dezember 2011 IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700; vom 19. Dezember 2011 V B 37/11, BFH/NV 2012, 956).
  • BFH, 24.05.2022 - X B 80/21

    Anforderungen an einen Beschluss zur Übertragung eines Rechtsstreits auf ein

    In anderen Entscheidungen hat der BFH hingegen ausdrücklich offengelassen, ob vor der Übertragung auf den Einzelrichter eine Anhörung erforderlich ist (BFH-Urteil vom 20.02.2001 - IX R 94/97, BFHE 194, 38, BStBl II 2001, 415, unter II.1.; BFH-Beschlüsse vom 12.12.2011 - IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700, Rz 4, und vom 01.09.2016 - VI B 26/16, BFH/NV 2017, 50, Rz 12).
  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - 14 K 160/13

    Berücksichtigung von Altersvorsorgebeiträgen nach Schweizer Regelung als

    Dieser beruht auf einer fiktiven Berechnung der Kl. Der Besteuerung ist jedoch der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zugrunde zu legen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Dezember 2011 IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700).
  • FG Sachsen, 25.07.2012 - 8 K 2495/07

    Ruhegehaltszahlungen an Priester als Versorgungsbezüge Im

    Die Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Einzelsteuergesetze und die Entscheidung über die abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen sind in zwei gesonderten Verwaltungsverfahren und in zwei Verwaltungsakten vorzunehmen (vgl. BFH, Beschluss vom 12.12.2011, IX B 3/11, BFH/NV 2012, 700 [701] m.w.N.).
  • FG Köln, 15.06.2023 - 10 K 1196/17

    Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um

  • OVG Sachsen, 27.03.2017 - 4 D 121/16

    Hundesteuer, Befreiungstatbestand, Steuerbefreiung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht