Rechtsprechung
BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- openjur.de
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- Bundesfinanzhof
UStG § 2 Abs 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 1, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst b, UStG VZ 2006
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- Bundesfinanzhof
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 UStG 2005, § 3 Abs 1b S 1 Nr 1 UStG 2005, § 10 Abs 4 S 1 Nr 1 UStG 2005, Art 5 Abs 2 EWGRL 388/77, Art 11 Teil A Abs 1 Buchst b EWGRL 388/77
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus: Energieerzeuger gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer
- cpm-steuerberater.de
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- Betriebs-Berater
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fiktiver Einkaufspreis als umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für zum Eigenbedarf entnommenem Strom und Wärme aus im eigenen Einfamilienhaus betriebenen Blockheizkraftwerk
- rewis.io
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzbesteuerung der Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- datenbank.nwb.de
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erzeugung von Strom durch BHKW im selbst genutzten Einfamilienhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- lto.de (Kurzinformation)
BFH zu Blockheizkraftwerk - Eigenbedarf kann umsatzsteuerpflichtig sein
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umsatzbesteuerung der Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Energieerzeugung durch Blockheizwerk im Einfamilienhaus
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Einkaufspreis oder Selbstkosten: Strom- und Wärmeerzeugung durch ein Blockheizkraftwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten Einfamilienhaus
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Energieerzeugung durch Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus
- haufe.de (Kurzinformation)
Erzeugung von Strom und Wärme im eigenen Einfamilienhaus
- pwc.de (Kurzinformation)
Erzeugung von Strom und Wärme im selbst genutzten Eigenheim
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kraftwerk im Eigenheim als Unternehmen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Blockheizkraftwerk im Privathaus: USt-Pflicht für Privatentnahme von Strom und Wärme! (IMR 2013, 1087)
- derenergieblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Blockheizkraftwerke und Umsatzsteuer: Plötzlich ist man Unternehmer
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Photovoltaikanlage
- Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Unentgeltliche Wertabgabe
- Lieferungen i.S.d. § 3 Abs. 1b UStG
- Die unentgeltliche Abgabe von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG)
- Bemessungsgrundlage
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.09.2009 - 16 K 41/09
- BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10
- FG Niedersachsen, 20.02.2014 - 16 K 47/13
Papierfundstellen
- BFHE 239, 377
- NJW 2013, 1262
- NZM 2013, 280
- BB 2013, 533
- DB 2013, 442
- BStBl II 2014, 809
- BauR 2013, 1005
Wird zitiert von ... (29)
- BFH, 20.09.2018 - IV R 6/16
Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Lieferung des Stroms an die M-GmbH stellt eine steuerbare und -pflichtige Lieferung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG dar (vgl. BFH-Urteile vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, Rz 24 ff.; vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 16; s.a. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 20. Juni 2013 C-219/12, EU:C:2013:413, Rz 16 ff.), während die steuerbare Lieferung der Wärme an die Wohnungs- und Teileigentümer nach § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei wäre und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte. - BFH, 09.11.2022 - XI R 31/19
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Wie zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig ist, hat das FG eine unentgeltliche Wertabgabe in Bezug auf die zur privaten Verwendung genutzte Wärme bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 31) und, da für den Kläger kein Anschluss an ein (Fern- oder Nah-)Wärmenetz bestand, eine Wertbemessung nach den Selbstkosten an Stelle des ansonsten vorrangigen Einkaufspreises i.S. des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG, der unionsrechtlich auf Art. 74 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) beruht, vorgenommen (BFH-Urteile vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39; in BFHE 275, 392, Rz 31, …und vom 15.03.2022 - V R 34/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2022, 1013, Rz 16 f). - BFH, 21.09.2016 - XI R 44/14
EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug aus Anzahlung für nicht geliefertes …
(2) Der Betrieb eines Blockheizkraftwerks führt zu einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn sie auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen durch regelmäßige Einspeisung von Strom in das allgemeine Stromnetz abzielt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 16, m.w.N.).
- BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14
Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken
b) Der Betrieb eines Blockheizkraftwerks führt zu einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn sie auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen durch regelmäßige Einspeisung von Strom in das allgemeine Stromnetz abzielt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 16, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFHE 255, 328, UR 2017, 72, Rz 33). - BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage …
Dies richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG gemäß den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) und vom 16. November 2016 V R 1/15 (BFHE 255, 354). - BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
a) Die unentgeltliche Übertragung der Wärme als Gegenstand (BFH-Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 18) auf die beiden GbRs als Empfängerinnen führte dazu, dass die Klägerin diesen jeweils zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 221, 512, BStBl II 2008, 721, Leitsatz 1).Diese Eigenständigkeit kann auch zu einem eigenständigen "tatsächlichen Endverbrauch" (EuGH-Urteil Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, EU:C:2020:712, Rz 67) in Bezug auf Strom oder Wärme führen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).
Dementsprechend hat der BFH bereits zu einem Blockheizkraftwerk ausdrücklich entschieden, dass in der Verwendung von dort erzeugtem Strom und Wärme für den Eigenbedarf eine der Umsatzbesteuerung unterliegende Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG liegt, wenn der Betreiber den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung des Kraftwerks geltend gemacht hat (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Leitsatz 2).
Dabei bejaht der BFH den die Entnahme nach § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG begründenden Vorsteuerabzug auch dann, wenn der Betreiber von Anfang an teilweise eine private Strom- und Wärmenutzung beabsichtigt (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 15, 17).
Dies bezieht sich indes, wie sich auch aus dem später ergangenen BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809 ergibt, nur auf den Fall einer ausschließlichen Entnahmeverwendung, an der es bei der im Streitfall gegebenen teilweisen Anlagennutzung für entgeltliche Stromlieferungen fehlt.
a) Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich nach den Selbstkosten, wenn der Unternehmer einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendet, ohne dass --wie im Streitfall-- eine Anbindung an das Fernwärmenetz besteht (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).
- FG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 4 K 3/16
Umsatzsteuer - unentgeltliche Wertabgabe - Bemessungsgrundlage bei selbst …
Die Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe sei aufgrund des Fehlens eines Marktpreises unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2014, 809) und des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. September 2014 (BStBl I 2014, 1287) durch Ansatz des fiktiven Einkaufspreises zu ermitteln, da die Gesellschafter der Klägerin die Wärme ohne erheblichen Aufwand auch alternativ mit eigenen Heizungsanlagen hätten erzeugen können.Bei der streitigen Wärmeabgabe an die Gesellschafter der Klägerin handelt es sich, soweit sie entgeltlich erfolgt ist, um eine Lieferung i.S. des § 3 Abs. 1 UStG, und im Falle der Unentgeltlichkeit um die Entnahme eines Gegenstands i.S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG, da die Wärme nach Art. 15 Abs. 1 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie körperlichen Gegenständen gleichgestellt ist (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 18;… vom 31. Mai 2017 XI R 2/14, BStBl II 2017, 1024 Rz. 32).
aa) Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG primär nach dem Einkaufspreis; die Selbstkosten sind nur subsidiär anzusetzen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 22).
Bei einem Gegenstand, der - wie im Streitfall die an die Gesellschafter überlassene Wärme - im eigenen Unternehmen des Steuerpflichtigen hergestellt wird, richtet sich die Bemessungsgrundlage nach dem Einkaufspreis für gleichartige Gegenstände, da es mangels Anschaffung durch den Unternehmer keinen Einkaufspreis für diesen konkreten Gegenstand gibt (…Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. April 2015 C-16/14 "Property Development Company", Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 613 Rz. 36; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 31).
Anzusetzen ist damit der fiktive Einkaufspreis, der regelmäßig dem Wiederbeschaffungspreis auf der Handelsstufe des Unternehmens entspricht (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 24 und 28; Abschn. 10.6 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses -UStAE-).
Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für die Abgabe von selbst produzierter Wärme aus einem BHKW wird in der Rechtsprechung auf den Einkaufspreis für einen gleichartigen Gegenstand abgestellt, wenn dieser, wie die von einem Fernwärmeversorger produzierte und angebotene Fernwärme aufgrund eines bereits vorhandenen Anschlusses an das Fernwärmenetz, für den Unternehmer ebenso erreichbar und einsetzbar ist wie der selbst hergestellte Gegenstand oder wenn bei einem anderen Energieträger, wie Heizöl, Gas oder Elektrizität, die Wärmeerzeugung durch den Unternehmer ohne aufwändige Investitionen möglich wäre (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 39 f.; Niedersächsisches FG…, Urteil vom 19. September 2019 11 K 195/17, EFG 2020, 227, Rz. 40; ebenso Abschn. 2.5 Abs. 20 und 21 UStAE).
Dies führt entsprechend dem Zweck des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG dazu, dass der Unternehmer infolge der Wärmeabgabe mit der Umsatzsteuer belastet wird, die anhand der aktuellen Marktsituation auf der konkret abgegebenen Wärme lastet (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 24).
Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem Einkaufspreis für die mit einem BHKW produzierte Wärme wird schließlich auch von der Rechtsprechung des BFH für zulässig erachtet, sofern diese am Markt angeboten wird (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809 Rz. 33;… vgl. auch Rz. 28: kein Ansatz des Einkaufspreises, wenn der hergestellte Gegenstand eine Sonderanfertigung ist, für die kein Marktpreis ermittelt werden kann).
- BFH, 09.11.2022 - XI R 38/20
Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19: Zur …
Die Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe sei aufgrund des Fehlens eines Marktpreises unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12.12.2012 - XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) und des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.09.2014 (BStBl I 2014, 1287) durch Ansatz des fiktiven Einkaufspreises zu ermitteln, da die Gesellschafter der Klägerin die Wärme ohne erheblichen Aufwand auch alternativ mit eigenen Heizungsanlagen hätten erzeugen können.Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat hierzu auf die BFH-Urteile in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39, vom 25.11.2021 - V R 45/20 (BFHE 275, 392, Rz 31) und vom 15.03.2022 - V R 34/20 (…zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2022, 1013, Rz 16 f.).
- FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 195/17
Bemessungsgrundlage für Wärmeabgabe bei einer Biogasanlage an andere Unternehmer
Dies richte sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG gemäß den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) und vom 16. November 2016 V R 1/15 (BFHE 255, 354).Was die Bestimmung der Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe angehe, so habe der BFH hierzu in seinem Urteil vom 31. Mai 2017, mit dem er sie Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen habe, sowohl auf die Grundsätze der BFH-Urteile vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10, a.a.O. und vom 16. November 2016, V R 1/15, a.a.O. verwiesen.
Die Auffassung des FA, dass im Streitfall zwingend die Selbstkosten zugrunde zu legen seien, weil die Klägerin nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen sei, basiere auf der Entscheidung des BFH vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10.
Dem Urteil des BFH vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, a.a.O. sei zu entnehmen, dass die am Markt bei Verkauf von eigener Wärme erzielten Verkaufspreise nicht als fiktive Marktpreise behandelt werden können.
Dabei ist eine andere als die selbst produzierte und gelieferte Wärme dann gleichartig, wenn sie grundsätzlich ebenso erreichbar und einsetzbar ist wie die selbst produzierte (vgl. BFH-Urteil vom 12.12.2012 XI R 3/10, BStBl II 2014, 809).
dd) Ist ein (fiktiver) Einkaufspreis nicht feststellbar sind die Selbstkosten als Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG anzusetzen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10, BStBl 2014 11, 809).
- BFH, 15.03.2022 - V R 34/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
Die Bemessungsgrundlage richte sich gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG nach den Selbstkosten entsprechend den BFH-Urteilen vom 12.12.2012 - XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) und vom 16.11.2016 - V R 1/15 (BFHE 255, 354).Da der Kläger nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen sei, seien nach dem BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809 die Selbstkosten als Bemessungsgrundlage anzusetzen.
Sowohl der EuGH (Urteile Property Development Company vom 23.04.2015 - C-16/14, EU:C:2015:265; Het Oudeland Beheer vom 28.04.2016 - C-128/14, EU:C:2016:306) als auch der BFH (Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) setzen auch bei selbst hergestellten Wirtschaftsgütern den Einkaufspreis, ggf. einen fiktiven Einkaufspreis an, sofern ein solcher am Markt zu ermitteln ist.
Die Selbstkosten sind daher nur dann als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn --wie hier-- ein Einkaufspreis für den entnommenen oder für einen gleichartigen Gegenstand am Markt nicht zu ermitteln ist (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 22, 28).
Nur dann kann der Unternehmer im Zeitpunkt des Bedarfs die selbst erzeugte Wärme durch eine gleichartige, einzukaufende, ersetzen und den Einkaufspreis ermitteln, den er einem fremden Anbieter für den Gegenstand "Wärme" zu diesem Zeitpunkt hätte bezahlen müssen (BFH-Urteil in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 39).
Die Bemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG bestimmt sich deshalb im Streitfall nach den (anteiligen) Selbstkosten, wenn der Kläger einen Gegenstand (hier: die Biogasanlage) für unterschiedliche Zwecke (hier: die entgeltliche Stromlieferung und die unentgeltliche Zuwendung von Wärme) verwendete, ohne dass eine Anbindung an das Fernwärmenetz bestand (BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2022, 766, BFHE 275, 392, sowie in BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809).
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2017 - 1 K 755/16
Höhe der Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe aus dem Betrieb eines …
- BFH, 21.05.2014 - V R 20/13
Entnahme bei Betriebsaufgabe - Keine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a …
- FG Baden-Württemberg, 02.08.2019 - 9 K 3145/17
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Wärme aus einem …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 8/14
Unternehmereigenschaft sowie Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für …
- FG Münster, 01.10.2019 - 15 K 1050/16
Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Abgabe von Wärme aus Biogasanlage; …
- BFH, 05.12.2018 - XI R 10/16
Vorsteuerabzug und -korrektur bei Vorauszahlung für nicht geliefertes …
- BFH, 19.02.2014 - XI R 9/13
Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten) …
- FG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 K 276/17
Umsatzsteuer 2015; Bemessung des Umsatzes aufgrund einer Wärmelieferung nach dem …
- FG München, 14.03.2019 - 14 K 860/16
Zurverfügungstellung von Wärme - unentgeltliche Wertabgabe
- FG München, 16.07.2015 - 14 K 277/12
Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ein bezahltes aber nicht geliefertes …
- FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 2943/16
Keine umsatzsteuerliche Lieferung von in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und …
- FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 1260/19
Umsatzsteuerliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs von zuschlagsberechtigten …
- FG Baden-Württemberg, 19.09.2014 - 9 K 2914/12
Umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei Absicht des Erwerbs und der …
- FG Niedersachsen, 09.01.2014 - 16 K 316/12
Blockheizkraftwerk: Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für Entnahme
- FG Niedersachsen, 24.09.2018 - 11 K 1/18
Umsatzsteuerliche Behandlung von Wärmelieferungen an "nahestehende" …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 9 K 3180/11
Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungskosten für ein in zwei …
- FG Niedersachsen, 20.02.2014 - 16 K 47/13
Einkaufspreis bzw. Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für die Entnahme von …
- AG Neustadt/Weinstraße, 28.09.2022 - 4 C 201/21
Ausscheiden des verklagten Verwalters nebst Bestellung eines neuen Verwalters
- BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage