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   BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14   

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https://dejure.org/2017,58315
BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14 (https://dejure.org/2017,58315)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2017 - VIII R 5/14 (https://dejure.org/2017,58315)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - VIII R 5/14 (https://dejure.org/2017,58315)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 162 Abs 2 S 1, AO § 162 Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 3, FGO § 118 Abs 2, AO § 158, UStG § 22, UStDV § 63, UStDV § 63 bis 68
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14 - Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14 - Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 2 S 1 AO, § 162 Abs 2 S 2 AO, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO, § 158 AO
    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14 - Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Durchführung einer Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen

  • rewis.io

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2017 VIII R 6/14 - Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162 Abs. 2 Sätze 1 und 2; EStG § 4 Abs. 3
    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsportal.de

    AO § 162 Abs. 2 Sätze 1 und 2; EStG § 4 Abs. 3
    Voraussetzungen und Durchführung einer Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen

  • datenbank.nwb.de

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen durch einen Sicherheitszuschlag bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 3, AO § 162, AO § 125 Abs 1, GG Art 14
    Schätzung, Nichtigkeit, Aufzeichnungspflicht, Aufbewahrungspflicht, Mitwirkungspflicht

  • juris (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 20.03.2017 - X R 11/16

    Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage, Geldeinwurfautomaten als Kassen,

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    Es hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459, unter II.2.a; vom 16. September 2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 40; vom 20. März 2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 52).

    Zudem darf das FG bei der Schätzung nicht gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder die Denkgesetze verstoßen (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88, m.w.N.; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992).

    bb) Ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu den Einnahmen --wie im Streitfall-- ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461, für steuermindernde Umstände).

    Es bedarf zu ihrer Rechtmäßigkeit einer ausreichenden Begründungstiefe des FA und des FG, dass und warum diese Schätzungsmethode im jeweiligen Einzelfall notwendig ist und dass sie auch im Hinblick auf die Angemessenheit des Schätzungsergebnisses allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen entspricht (BFH-Urteil in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51, mit Anmerkung Nöcker, jurisPR-SteuerR 45/2017 Anm. 3).

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    bb) Die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV wirkt unmittelbar auch für das Einkommensteuergesetz (BFH-Urteile vom 2. März 1982 VIII R 225/80, BFHE 136, 28, BStBl II 1984, 504; vom 26. Februar 2004 XI R 25/02, BFHE 205, 249, BStBl II 2004, 599; BFH-Beschlüsse vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940; vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523).

    aa) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 56, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris, zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei einem Steuerberater wegen einer fehlenden Barkasse).

  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    aaa) Eine fehlerhafte Schätzung kann ausnahmsweise die Nichtigkeit des auf ihr beruhenden Verwaltungsakts zur Folge haben, wenn sich das FA nicht an den wahrscheinlichen Besteuerungsgrundlagen orientiert, sondern bewusst zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt (ständige Rechtsprechung, s. BFH-Urteil vom 15. Juli 2014 X R 42/12, BFH/NV 2015, 145, m.w.N.).

    Willkürlich und damit nichtig i.S. von § 125 Abs. 1 AO ist ein Schätzungsbescheid, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden (BFH-Urteil in BFH/NV 2015, 145, Rz 24).

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.11.2011 - 5 K 5045/07

    Pflicht zur Vornahme monatlicher Summenziehungen durch Einnahme-Überschussrechner

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. November 2011  5 K 5045/07 aufgehoben.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das angefochtene FG-Urteil vom 29. November 2011  5 K 5045/07, die Einspruchsentscheidung vom 2. Januar 2007 und den geänderten Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2004 vom 9. Oktober 2006 aufzuheben und den verbleibenden Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 130.633 EUR festzustellen, hilfsweise, die Nichtigkeit des Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 2004 vom 9. Oktober 2006 festzustellen.

  • BFH, 07.02.2017 - X B 79/16

    Höhe des pauschalen Sicherheitszuschlags bei Lücken in der

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    bb) Ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu den Einnahmen --wie im Streitfall-- ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461, für steuermindernde Umstände).
  • BFH, 15.04.2015 - VIII R 49/12

    Pensionszusage im Rahmen eines Ehegatten Arbeitsverhältnisses - keine

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    Deshalb ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen einen Sicherheitszuschlag oder einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, Rz 19, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    Es hat darzulegen, wie und dass es seine Überzeugung in rechtlich zulässiger und einwandfreier Weise gewonnen hat (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459, unter II.2.a; vom 16. September 2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 40; vom 20. März 2017 X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 52).
  • BFH, 10.03.1983 - IV R 236/81
    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    aa) Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523, Rz 56, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. März 1983 IV R 236/81, juris, zur Hinzuschätzung von Einnahmen bei einem Steuerberater wegen einer fehlenden Barkasse).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    bb) Ein pauschaler Sicherheitszuschlag zu den Einnahmen --wie im Streitfall-- ist eine griffweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. BFH-Entscheidungen vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; vom 7. Februar 2017 X B 79/16, BFH/NV 2017, 774; in BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461, für steuermindernde Umstände).
  • BFH, 28.09.2011 - X B 35/11

    Griffweise Schätzung ohne vorherige Ermittlungsversuche als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - VIII R 5/14
    Die griffweise Schätzung stellt im Spektrum der verschiedenen denkbaren Schätzungsmethoden diejenige dar, die mit den größten Unsicherheiten behaftet ist und konkreten Tatsachengrundlagen vollständig oder nahezu vollständig entbehrt (BFH-Beschluss vom 28. September 2011 X B 35/11, BFH/NV 2012, 177).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

  • BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09

    Schätzungsbefugnis bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung - Privatnutzung von

  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der

  • BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09

    Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache.

  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • BFH, 02.03.1982 - VIII R 225/80

    Zu den Anforderungen an die Schätzungsmethode der Geldverkehrsrechnung

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

  • BFH, 12.06.2018 - VIII R 14/15

    Berechnung des Unterschiedsbetrags gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz

    Denn für Gewinnermittler, die ohnehin Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten unterliegen (vgl. z.B. zur Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG BFH-Urteile vom 12. Dezember 2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602; VIII R 6/14, BFH/NV 2018, 606), ist es weder unverhältnismäßig noch unzumutbar, die Führung eines Fahrtenbuches zu verlangen, um die Nachteile der pauschalen Betriebsausgabenkürzung in Höhe von 0, 03 % des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer zu vermeiden, die sich bei weniger als 15 monatlichen Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte ergeben.
  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. Senatsurteil vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34; ebenso Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 38, sowie vom 16.12.2021 - IV R 1/18, BFH/NV 2022, 305, Rz 43).
  • BFH, 08.08.2019 - X B 117/18

    Richtsatzschätzung bei fehlerhafter elektronischer Registrierkasse

    Dabei ist zum einen die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), §§ 63 bis 68 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) zu beachten, da sie auch unmittelbar für das EStG wirkt (vgl. insoweit nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 34, m.w.N.).

    Denn hiernach steht fest, dass neben den für die Kassenbuchführung nach § 146 Abs. 1 Satz 2 AO a.F. geltenden Aufzeichnungs- und daran anknüpfenden Aufbewahrungspflichten (§ 146 Abs. 5, § 147 AO a.F.) die umsatzsteuerrechtliche Verpflichtung zur Aufzeichnung der Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG, §§ 63 bis 68 UStDV auch für das EStG unmittelbar relevant ist (vgl. nur BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 602, Rz 34, m.w.N.).

  • FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18

    Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von

    Deshalb ist es grundsätzlich gerechtfertigt, bei einer Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen einen Sicherheitszuschlag oder einen Sicherheitsabschlag vorzunehmen (BFH-Urteil vom 15. April 2015 VIII R 49/12, Rz 19, Juris, m.w.N.; zum Ganzen jüngst BFH-Urteil vom 12. Dezember 2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602).
  • BFH, 16.12.2021 - IV R 1/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. BFH-Urteile vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34; vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, Rz 38, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 51/21

    Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller

    Dies sei mit den Vorgaben der BFH-Urteile vom 03.12.2019 - X R 5/18 (BFH/NV 2020, 698) und vom 12.12.2017 - VIII R 5/14 (BFH/NV 2018, 602) nicht vereinbar.

    ccc) Danach waren die Schätzungsmethoden des FA und des FG einander ähnlich, denn die Verwendung eines Sicherheitszuschlags lässt sich jeweils als griffweise Schätzung charakterisieren, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht erklärten Einnahmen stehen muss (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20.03.2017 - X R 11/16, BFHE 258, 272, BStBl II 2017, 992, Rz 51, m.w.N.; in BFH/NV 2018, 602, Rz 45; BFH-Beschlüsse vom 26.02.2018 - X B 53/17, BFH/NV 2018, 820, Rz 7; vom 14.01.2021 - X B 25/20, BFH/NV 2021, 680, Rz 12).

  • BFH, 16.12.2021 - IV R 2/18

    Zum Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung einer Schätzung

    Formelle Buchführungsmängel berechtigen nach ständiger Rechtsprechung nur insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Buchführungsergebnisses anzuzweifeln (z.B. BFH-Urteile vom 25.03.2015 - X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rz 34; vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, Rz 38, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.05.2020 - VIII B 117/19

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen

    (2) Der Senat hob das FG-Urteil des ersten Rechtszugs wegen der rechtsfehlerhaften Annahme der Schätzungsbefugnis sowohl gemäß § 162 Abs. 2 Satz 1 AO als auch gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO hinsichtlich der erklärten Betriebseinnahmen und für die Höhe der Schätzung aufgrund einer fehlenden Begründungstiefe für den vom FG bestätigten pauschalen Unsicherheitszuschlag bei den Betriebseinnahmen auf (vgl. Senatsurteil vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rz 14, 37, 39, 41, 42).

    (3) Im zweiten Rechtsgang nahm das FA mit Schreiben vom 30.05.2018 zu den sich aus dem Senatsurteil in BFH/NV 2018, 602 für den zweiten Rechtsgang ergebenden Fragen Stellung.

  • BFH, 13.12.2018 - V R 65/16

    Zu den materiellen Merkmalen des Vorsteuerabzugs

    c) Nach den den Senat bindenden Feststellungen des FG entsprach die Buchführung des Klägers nicht den Maßstäben des § 146 Abs. 1 AO und hatte sonach nicht die Vermutung sachlicher Richtigkeit für sich (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. Dezember 2017 VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602; BFH-Beschluss vom 12. Juli 2017 X B 16/17, BFHE 257, 523).
  • FG Münster, 25.02.2020 - 5 K 2066/18

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zum Nachweis der Voraussetzungen des

    Eine Möglichkeit der Hinzuschätzung mittels anderer Hinzuschätzungsmethoden als der des griffweisen/pauschalen (Un-)Sicherheitszuschlags ist nicht ersichtlich, so dass die Anwendung dieser Schätzungsmethode im Streitfall notwendig war (BFH, Urt. vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rdn. 45).

    Der Einzelrichter hat in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt, dass die Klägerin ihren Mitwirkungspflichten nicht hinreichend nachgekommen ist (BFH, Urt. vom 12.12.2017 - VIII R 5/14, BFH/NV 2018, 602, Rdn. 45).

  • FG Niedersachsen, 03.06.2021 - 11 K 87/20

    Voraussetzungen der Schätzung eines pauschalen Sicherheitszuschlags zu

  • BFH, 27.07.2022 - II R 10/19

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen für die Vergnügungsteuer bei

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche

  • FG Münster, 23.02.2022 - 5 K 977/19

    Änderung von Umsatzsteuerbescheiden; Steuerfreiheit innergemeinschaftliche

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 257/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

  • FG Niedersachsen, 21.08.2020 - 3 K 208/18

    Hinzuschätzungen aufgrund einer Außenprüfung

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 259/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 7 K 261/20

    Einnahmenüberschussrechnung; PC-Kasse; Schätzung; Schätzungsbefugnis

  • FG Hamburg, 08.02.2021 - 2 V 122/20

    Aussetzung der Vollziehung: Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung für

  • FG München, 03.08.2023 - 12 V 1055/23

    Formell ordnungsmäßige Buchführung - Übertragung von Werten auf das nächste

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