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   BFH, 12.12.2017 - X B 106/17   

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https://dejure.org/2017,54302
BFH, 12.12.2017 - X B 106/17 (https://dejure.org/2017,54302)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2017 - X B 106/17 (https://dejure.org/2017,54302)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - X B 106/17 (https://dejure.org/2017,54302)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 163 AO, § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a AO, § 172 Abs 1 S 3 Halbs 1 AO, § 347 Abs 1 S 1 AO, § 72 Abs 2 S 3 FGO
    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • IWW

    § 163 der Abgabenordnung (AO), § ... 72 Abs. 2 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 134 FGO, §§ 578 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO), § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 FGO, § 72 AO, § 72 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO, § 347 Abs. 1 Satz 1 AO, § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO, § 172 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer irrtumsbedingten Klagerücknahme

  • rewis.io

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer irrtumsbedingten Klagerücknahme

  • datenbank.nwb.de

    Unwirksamkeit einer Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.2015 - III B 81/14

    Anfechtung der Erklärung über die Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X B 106/17
    Der BFH habe zudem in seinem Beschluss vom 12. Juni 2015 III B 81/14 (BFH/NV 2015, 1268) die Möglichkeit eines offenkundigen Versehens auf rechtskundige Prozessvertreter ausgeweitet.

    c) Eine Divergenz zu dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 1268 liegt schließlich auch nicht vor.

    Für ein derartiges Versehen wie etwa ein Verschreiben (im Falle des BFH-Beschlusses in BFH/NV 2015, 1268 stand die Verwechselung eines Aktenzeichens zur Diskussion) gibt es hier keine Anhaltspunkte.

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 15/04

    Unwirksamkeit der Klagerücknahme bei fehlerhaftem Hinweis durch den Vorsitzenden

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X B 106/17
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 6. Juli 2005 IX R 15/04 (gemeint ersichtlich XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) die unbewusste Irreführung als ausreichend für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme angesehen.

    Der BFH hat in seinem von dem Kläger selbst angeführten Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 (dort unter II.2.) bereits ausgeführt, dass insbesondere in den Fällen, in denen ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger in unzulässiger Weise --etwa durch Drohung, Druck, Täuschung oder auch unbewusste Irreführung-- zur Abgabe einer solchen Erklärung veranlasst worden ist, die Klagerücknahme unwirksam sein könne.

    a) Eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644 liegt nicht vor.

  • BFH, 08.02.2017 - X B 80/16

    Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X B 106/17
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Senat mit Beschluss vom 8. Februar 2017 X B 80/16 (BFH/NV 2017, 760) als unbegründet zurückgewiesen.

    Während sich der Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 760 mit dem Erlass beschäftige, sollten für die Fortsetzung des Klageverfahrens geringere Hürden aufgestellt werden.

  • BFH, 27.02.2003 - V R 87/01

    Steuererklärungseingang nach Schätzungsbescheid

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X B 106/17
    Aus der Begründung der Klagerücknahme ergebe sich eindeutig, dass das Klageverfahren dem BFH-Urteil vom 27. Februar 2003 V R 87/01 (BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505) entsprechend in das schlichte Änderungsverfahren habe umgewandelt werden sollen.

    b) Es wird nicht deutlich, ob der Kläger außerdem eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 201, 416, BStBl II 2003, 505 rügen will und worin diese bestehen sollte.

  • BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X B 106/17
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in seinem Urteil vom 6. Juli 2005 IX R 15/04 (gemeint ersichtlich XI R 15/04, BFHE 210, 4, BStBl II 2005, 644) die unbewusste Irreführung als ausreichend für die Unwirksamkeit einer Klagerücknahme angesehen.
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 39-IV-18

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig hinsichtlich

    In diesen Fällen könne die Klagerücknahme unwirksam sein (etwa BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - X B 106/17 - juris Rn. 13 m.w.N.).
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