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   BFH, 12.12.2017 - X R 46/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,60438
BFH, 12.12.2017 - X R 46/16 (https://dejure.org/2017,60438)
BFH, Entscheidung vom 12.12.2017 - X R 46/16 (https://dejure.org/2017,60438)
BFH, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - X R 46/16 (https://dejure.org/2017,60438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 10b Abs 4 S 1, EStDV § 50 Abs 1, EStG § 10b Abs 4 S 1, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

  • Bundesfinanzhof

    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben aufgrund einer rückdatierten Zuwendungsbescheinigung

  • rewis.io

    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben aufgrund einer rückdatierten Zuwendungsbescheinigung

  • datenbank.nwb.de

    Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nwb-experten-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft nicht mehr beratungsfähig?

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10b Abs 1a, EStG § 10b Abs 4, AO § 173 Abs 1 Nr 1
    Spende, Spendenbescheinigung, Neue Tatsache, Stiftung, Darlehen

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 220
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.07.2011 - X R 32/10

    Kein Spendenabzug aufgrund einer Zuwendungsbestätigung, die zum Zeitpunkt ihrer

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
    Eine Zuwendungsbestätigung stellt daher nicht lediglich ein bloßes Mittel der Glaubhaftmachung einer einkommensteuerrechtlichen Abzugsposition dar, sondern ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Zuwendungen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juli 2011 X R 32/10, BFH/NV 2012, 179, Rz 16, m.w.N.).

    Eine Zuwendungsbestätigung, die von einer Körperschaft ausgestellt wird, die im --insoweit maßgeblichen-- Zeitpunkt der Ausstellung bereits dem Grunde nach zu einer solchen Handlung nicht befugt ist, kann nicht Grundlage für die Erlangung des Sonderausgabenabzugs sein (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2012, 179, Rz 17).

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 14 K 14236/12

    Spendenabzug - keine rückwirkende "Heilung" einer unberechtigt erteilten

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Januar 2016 14 K 14236/12 aufgehoben.
  • BFH, 12.08.1999 - XI R 65/98

    Spenden an Schulverein

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
    bb) Inhaltlich muss die Zuwendungsbestätigung Angaben enthalten, die für den Abzug wesentlich sind, insbesondere also die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der spendenempfangenden Körperschaft (vgl. hinsichtlich unrichtiger Zuwendungsbestätigungen i.S. des § 10b Abs. 4 EStG BFH-Urteile vom 12. August 1999 XI R 65/98, BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65, unter II.1.a, und vom 24. April 2002 XI R 123/96, BFHE 199, 162, BStBl II 2003, 128, unter II.3.a).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2013 - 9 K 9151/13

    Kein Sonderausgabenabzug von eigennützigen Aufwendungen als Spende i. S. des §

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
    a) Das FG hat zunächst keine Feststellungen dazu getroffen, ob die Zahlungen des Klägers aufgrund des ihm von der Stiftung gewährten Darlehens überhaupt als unentgeltlich zu qualifizieren sind (vgl. dazu das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19. November 2013 9 K 9151/13, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 840, Rz 35 f.).
  • FG München, 14.08.2006 - 15 K 1701/04

    Geltendmachung von Aufwendungen als Sonderausgaben bis zur Höhe von insgesamt 5

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
    Es kann vorliegend deshalb dahinstehen, ob die Angabe des genauen Zeitpunkts der Zuwendung in der Spendenbestätigung unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug ist oder ob der Steuerpflichtige sämtliche anderen Beweismittel zum Nachweis der Tatsache und des Zeitpunkts der Zuwendung bemühen kann (so Urteil des FG München vom 14. August 2006 15 K 1701/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1873; a.A. Geserich, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 10b Rz B 356).
  • BFH, 24.04.2002 - XI R 123/96

    Haftung bei Durchlaufspenden

    Auszug aus BFH, 12.12.2017 - X R 46/16
    bb) Inhaltlich muss die Zuwendungsbestätigung Angaben enthalten, die für den Abzug wesentlich sind, insbesondere also die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den steuerbegünstigten Status der spendenempfangenden Körperschaft (vgl. hinsichtlich unrichtiger Zuwendungsbestätigungen i.S. des § 10b Abs. 4 EStG BFH-Urteile vom 12. August 1999 XI R 65/98, BFHE 190, 144, BStBl II 2000, 65, unter II.1.a, und vom 24. April 2002 XI R 123/96, BFHE 199, 162, BStBl II 2003, 128, unter II.3.a).
  • BFH, 16.03.2021 - X R 37/19

    Spendenabzug bei Zuwendung mit konkreter Zweckbindung und unzutreffender Angabe

    Eine Zuwendungsbestätigung stellt daher nicht lediglich ein bloßes Mittel der Glaubhaftmachung einer einkommensteuerrechtlichen Abzugsposition dar, sondern ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Zuwendungen (Senatsurteil vom 12.12.2017 - X R 46/16, BFH/NV 2018, 717, Rz 27).

    Inhaltlich muss die Bestätigung Angaben enthalten, die für den Abzug wesentlich sind, insbesondere also die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck, den steuerbegünstigten Status der spendenempfangenden Körperschaft und den Zeitpunkt der Zuwendung (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2018, 717, Rz 28, 29, m.w.N.).

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    a) Bereits im Urteil vom 12.12.2017 - X R 46/16 (BFH/NV 2018, 717, Rz 35) hat der Senat --zu einem insoweit mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt-- darauf hingewiesen, dass es zum Wesen einer Stiftung gehört, ertragbringende Kapitalanlagen, auch in Gestalt der Gewährung verzinslicher Darlehen, zu tätigen, und allein der Umstand, dass ein solches Darlehen dem Zuwendenden gewährt wird, die Unentgeltlichkeit der Zuwendung nicht zwangsläufig ausschließen muss.
  • FG Köln, 16.06.2021 - 2 K 2329/18

    Sonderausgabenabzug für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung; Anrechnung

    Eine Zuwendungsbestätigung stellt daher nicht lediglich ein bloßes Mittel der Glaubhaftmachung einer einkommensteuerrechtlichen Abzugsposition dar, sondern ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Zuwendungen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 2011, X R 32/10, BFH/NV 2012, 179; vom 12. Dezember 2017, X R 46/16, BFH/NV 2018, 717).
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