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   BFH, 13.01.1966 - IV 329/61   

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BFH, 13.01.1966 - IV 329/61 (https://dejure.org/1966,3037)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1966 - IV 329/61 (https://dejure.org/1966,3037)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1966 - IV 329/61 (https://dejure.org/1966,3037)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 84, 545
  • BStBl III 1966, 199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.11.1961 - VI C 124.61

    Aufhebung allein des Widerspruchsbescheids - Bindung an Festsetzung des Grades

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 329/61
    Die Vorschrift hat aber lediglich die Bedeutung, daß der ursprüngliche Verwaltungsakt nur insofern und soweit angefochten werden kann, als die Beschwer nach Maßgabe der Einspruchsentscheidung noch gegeben ist (vgl. BVerwGE 13 S. 195 [197]).

    Nach alledem besteht im steuergerichtlichen Verfahren - anders als im Verwaltungsprozeß (vgl. BVerwGE 13 S. 195 [198 f.]) - keine Verpflichtung, bei Vorliegen des gleichen Rechtsfehlers in der Einspruchsentscheidung wie in dem ursprünglichen Verwaltungsakt auch den letzteren aufzuheben.

  • BFH, 18.10.1972 - II R 110/69

    Einspruchsentscheidung - Gegenstand einer Anfechtungsklage - Urteil des

    Dies ergibt sich sowohl aus dem Wortlaut des § 100 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Abs. 2 Satz 2 FGO wie auch aus § 138 Abs. 2 Satz 2 FGO (vgl. insoweit auch BFH IV 329/61 vom 13. Januar 1966, BFHE 84, 545, BStBl III 1966, 199, sowie FG Nürnberg V 27/66 vom 27. April 1966, EFG 1966, 473, und FG Düsseldorf VI 22/65 Bew vom 31. Juli 1967, EFG 1968, 24).
  • BFH, 12.11.1981 - V R 40/77
    NV: Hat das FA den Einspruch wegen Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist ohne Prüfung in der Sache selbst zurückgewiesen und das FG diese Entscheidung bestätigt, sind - wenn die Zustellung des Steuerbescheids fehlerhaft und unheilbar war - sowohl das FG-Urteil als auch die Einspruchsentscheidung aufzuheben (vgl. BFH-Urteile vom 18.10.1972 II R 110/69 und vom 13.1.1966 IV 329/61).
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