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   BFH, 13.01.2005 - VII R 54/04   

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https://dejure.org/2005,13870
BFH, 13.01.2005 - VII R 54/04 (https://dejure.org/2005,13870)
BFH, Entscheidung vom 13.01.2005 - VII R 54/04 (https://dejure.org/2005,13870)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - VII R 54/04 (https://dejure.org/2005,13870)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.1994 - VII B 100/93

    Keine notwendige Beiladung des anderen Ehegatten zum Klageverfahren gegen

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 54/04
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (BFH-Urteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565; Senatsbeschluss vom 11. Januar 1994 VII B 100/93, BFHE 173, 207, BStBl II 1994, 405, jeweils m.w.N.).

    Eine solche Verpflichtung hinge vielmehr von der Entscheidung des FA ab, ob es die Abtretung der Ansprüche an die Klägerin oder die Pfändung derselben Ansprüche durch P als vorrangig ansieht und ob es einen entsprechenden Rückforderungsbescheid an P richtet (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: Senatsbeschluss in BFHE 173, 207, BStBl II 1994, 405).

  • BFH, 09.04.1986 - I R 62/81

    Abtretung - Erstattungszahlungsanspruch - Verwaltungsakt - Verletzung eigener

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 54/04
    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (BFH-Urteil vom 9. April 1986 I R 62/81, BFHE 146, 344, BStBl II 1986, 565; Senatsbeschluss vom 11. Januar 1994 VII B 100/93, BFHE 173, 207, BStBl II 1994, 405, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1990 - V B 174/89

    Unnötige Beiladung eines Dritten mangels Beteiligung am Verfahren

    Auszug aus BFH, 13.01.2005 - VII R 54/04
    Aus der Abtretung von Steuererstattungsansprüchen folgt kein rechtliches Gebot einer einheitlichen Entscheidung gegenüber den an der Abtretung Beteiligten (BFH-Beschluss vom 15. März 1990 V B 174/89, BFH/NV 1991, 246), geschweige denn gegenüber Dritten, die ebenfalls Rechte an der abgetretenen Forderung geltend machen.
  • BFH, 06.10.2005 - V B 140/05

    Frist für Zustimmung nach § 168 AO

    Aus der Abtretung von Steueransprüchen folgt insbesondere kein rechtliches Gebot an einer einheitlichen Entscheidung gegenüber den an der Abtretung Beteiligten (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Januar 2005 VII R 54/04, BFH/NV 2005, 719, m.w.N.).
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