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   BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06   

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https://dejure.org/2008,9748
BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06 (https://dejure.org/2008,9748)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2008 - XI B 202/06 (https://dejure.org/2008,9748)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - XI B 202/06 (https://dejure.org/2008,9748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG begründet keinen Vertrauensschutz, dass Rechnungssteller kein Scheinunternehmen ist; Unabhängigkeit einer Billigkeitsentscheidung von einer Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG §§ 48 ff.; ; EStG § 48b; ; EStG § 48b Abs. 1 Satz 1; ; UStG § 14; ; UStG § 14a; ; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 163 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Erteilung der Freistellungsbescheinigung begründet keinen Vertrauensschutz, dass der Rechnungssteller kein Scheinunternehmer ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung und Erfordernis einer Freistellungsbescheinigung; Tatsächliches Bestehen eines in einer Rechnung angegebenen Sitzes eines leistenden Unternehmers bei Ausführung einer Leistung und bei Rechnungsstellung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.02.2001 - V R 6/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Scheinfirmen - Beweisaufnahme - Zeuge -

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Rechnungen nur dann gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellt ist und der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941, jeweils m.w.N.).

    Durch die Rechtsprechung ist ferner bereits geklärt, dass das UStG keinen Schutz des guten Glaubens daran vorsieht, dass die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 941).

  • BFH, 19.10.1978 - V R 39/75

    Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen, die auf eine Scheinfirma lauten

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    Der Unternehmer trägt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorhandensein der den Anspruch begründenden Tatsachen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1978 V R 39/75, BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345).

    Es ist zwar in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass auch ein Vorsteuerabzugsanspruch nach § 163 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) berücksichtigt werden kann, wenn seine Nichtberücksichtigung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre (vgl. BFH-Urteile in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345; vom 12. Dezember 2002 V R 85/01, BFH/NV 2003, 829, m.w.N.).

  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    Denn die Entscheidung über eine abweichende Festsetzung oder einen Erlass aus Billigkeitsgründen ist Gegenstand eines besonderen Verwaltungsverfahrens und kann in einem Verfahren, das allein die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes zum Gegenstand hat, nicht geprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und BFH-Beschluss vom 11. März 1994 V B 92/93, BFH/NV 1995, 653).
  • BFH, 12.12.2002 - V R 85/01

    Vorsteuerabzug, Rechnung ohne Steuerausweis

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    Es ist zwar in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass auch ein Vorsteuerabzugsanspruch nach § 163 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) berücksichtigt werden kann, wenn seine Nichtberücksichtigung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre (vgl. BFH-Urteile in BFHE 127, 71, BStBl II 1979, 345; vom 12. Dezember 2002 V R 85/01, BFH/NV 2003, 829, m.w.N.).
  • BFH, 11.03.1994 - V B 92/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz oder einer grundsätzlichen

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    Denn die Entscheidung über eine abweichende Festsetzung oder einen Erlass aus Billigkeitsgründen ist Gegenstand eines besonderen Verwaltungsverfahrens und kann in einem Verfahren, das allein die Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes zum Gegenstand hat, nicht geprüft werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und BFH-Beschluss vom 11. März 1994 V B 92/93, BFH/NV 1995, 653).
  • BFH, 23.10.2002 - I B 86/02

    Steuerabzug bei Bauleistungen; einstweilige Anordnung

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG ist Bestandteil des Steuerabzugsverfahrens bei Bauleistungen gemäß §§ 48 ff. EStG; ihre Vorlage befreit den Leistungsempfänger lediglich von dessen Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 48 EStG (BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2002 I B 86/02, BFH/NV 2003, 166).
  • BFH, 23.06.2004 - V B 230/03

    Vorsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 13.02.2008 - XI B 202/06
    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass Rechnungen nur dann gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn die Rechnung nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellt ist und der in der Rechnung angegebene Sitz des leistenden Unternehmers bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2004 V B 230/03, BFH/NV 2005, 80, sowie BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 V R 6/00, BFH/NV 2001, 941, jeweils m.w.N.).
  • FG Saarland, 30.06.2010 - 1 K 1319/07

    Kein Vorsteuerabzug bei Leistungen im "Umsatzsteuerkarussell" unter Einschaltung

    Das Steuerfestsetzungsverfahren und die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahren, auch wenn sie miteinander verbunden werden können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 13. Februar 2008 XI B 202/06, BFH/NV 2008, 1216 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Sie belegen nicht das Bestehen eines Gewerbes und begründen insbesondere auch keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass der Rechnungssteller kein Scheinunternehmen ist und unter der benannten Adresse seinen Sitz hat (vgl. BFH Beschl. v. 13.2.2008 - XI B 202/06 - juris Rn. 7).
  • FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07

    Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller Scheinfirmen sind -

    Das Steuerfestsetzungsverfahren und die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme sind grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahren, auch wenn sie miteinander verbunden werden können (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH vom 13. Februar 2008 XI B 202/06, BFH/NV 2008, 1216 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 29.03.2010 - 5 V 95/10

    Vorsteuerabzug bei nach Ermittlungsergebnissen begründeten Zweifeln an der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sieht § 15 UStG den Schutz des guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen nicht vor (BFH-Urteile vom 08.12.1988, V R 28/84, BStBl II 1989, 250; vom 01.02.2001, V R 6/00, BFH/NV 2001, 941, unter II.2.c, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 30.10.2001, V B 92/01, BFH/NV 2002, 381; vom 13.02.2008, XI B 202/06, BFH/NV 2008, 1216; vom 15.02.2008, XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169; vom 12.03.2008, XI B 206/06, BFH/NV 2008, 1212).
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