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   BFH, 13.02.2014 - V R 8/13   

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https://dejure.org/2014,11761
BFH, 13.02.2014 - V R 8/13 (https://dejure.org/2014,11761)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2014 - V R 8/13 (https://dejure.org/2014,11761)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - V R 8/13 (https://dejure.org/2014,11761)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

  • openjur.de

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 1 Nr 2, UStG § 16 Abs 2 S 1, EGRL 112/2006 Art 168 Buchst e, EGRL 112/2006 Art 178 Buchst e, UStG VZ 2009
    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug kann nicht in späteren Besteuerungszeiträumen geltend gemacht werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzuges

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug setzt Entrichtung der geschuldeten Einfuhrumsatzsteuer voraus

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 245, 263
  • BB 2014, 1494
  • DB 2014, 1296
  • BStBl II 2014, 595
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.03.2012 - C-414/10

    Véleclair - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 17 Abs. 2 Buchst. b -

    Auszug aus BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
    Nach dem EuGH-Urteil vom 29. März 2012 C-414/10, Véleclair (BStBl II 2013, 941) erlaubt es Art. 17 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat nicht, "das Recht auf Abzug der Einfuhrmehrwertsteuer von der tatsächlichen vorherigen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn dieser auch der zum Abzug Berechtigte ist.".

    Danach bezieht sich der Begriff "geschuldet" auf eine rechtlich durchsetzbare Steuerschuld und setzt somit voraus, dass der Steuerpflichtige zur Zahlung des Mehrwertsteuerbetrags, den er als Vorsteuer abziehen möchte, verpflichtet ist (EuGH-Urteil Véleclair in BStBl II 2013, 941, Rdnr. 20).

    Zudem sehe Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG (vgl. im Streitjahr Art. 178 Buchst. e MwStSystRL) lediglich vor, dass der Steuerpflichtige, um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können, nur ein die Einfuhr bescheinigendes Dokument besitzen muss, das ihn als Empfänger oder Importeur ausweist und aus dem sich der geschuldete Steuerbetrag "ergibt oder auf Grund dessen seine Berechnung möglich ist" (EuGH-Urteil Véleclair in BStBl II 2013, 941, Rdnr. 26).

  • BFH, 01.12.2010 - XI R 28/08

    Zum Anspruch auf Vorsteuerabzug aus den Bauerrichtungskosten einer Kläranlage für

    Auszug aus BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
    Danach hat der Unternehmer die Vorsteuer in dem Besteuerungszeitraum abzuziehen, in dem sie entstanden ist (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2010 XI R 28/08, BFHE 233, 53, BStBl II 2011, 994, Leitsatz 1).

    Er kann sie nicht in späteren Besteuerungszeiträumen geltend machen (BFH-Urteil in BFHE 233, 53, BStBl II 2011, 994, unter II.1.a).

    b) Ein für den Steuerpflichtigen bestehendes Wahlrecht, den Vorsteuerabzug alternativ auch in einem späteren Besteuerungszeitraum geltend zu machen, ergibt sich auch nicht aus dem Unionsrecht (BFH-Urteil in BFHE 233, 53, BStBl II 2011, 994, unter II.1.b).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    Auszug aus BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
    Damit entspricht das nationale Recht der Rechtsprechung des EuGH, der mit Urteil vom 29. April 2004 C-152/02, Terra Baubedarf (Slg. 2004, I-5583) entschieden hat, dass das Vorsteuerabzugsrecht für den Erklärungszeitraum auszuüben ist, in dem die Lieferung oder die Dienstleistung bewirkt wurde und in dem der Steuerpflichtige die Rechnung oder das Dokument besitzt, das nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Kriterien als Rechnung betrachtet werden kann.
  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
    Das FG gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 562 veröffentlichten Urteil statt und entschied antragsgemäß, dass die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 1.759.321,64 EUR als Vorsteuer zu berücksichtigen sei.
  • EuGH, 06.09.2012 - C-28/11

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
    In Bezug auf die Abgabenerhebung nach Art. 204 ZK richtete das FG ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der in seinem Urteil vom 6. September 2012 C-28/11, Eurogate (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2012, 264) die Zollschuldentstehung aber als mit Art. 204 ZK vereinbar ansah.
  • EuGH, 08.05.2008 - C-95/07

    Ecotrade - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Reverse-Charge-Verfahren

    Auszug aus BFH, 13.02.2014 - V R 8/13
    Der EuGH hat vielmehr ausdrücklich entschieden, dass das Abzugsrecht grundsätzlich "während des gleichen Zeitraums" ausgeübt wird, in dem es entstanden ist, dass die Mitgliedstaaten verlangen können, dass das Abzugsrecht während des Zeitraums, in dem es entstanden ist, ausgeübt wird und dass die Möglichkeit, das Abzugsrecht ohne jede zeitliche Beschränkung auszuüben, dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderliefe (vgl. EuGH-Urteil vom 8. Mai 2008 C-95/07 und C-96/07, Ecotrade SpA, Slg. 2008, I-3457, Rdnrn. 41 ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 67/13

    Kein Vorsteuerabzug des Lagerhalters für Einfuhrumsatzsteuer

    Der Steuerbescheid vom 19. März 1999 stelle ein Dokument i. S. d. Art. 18 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL bzw. Art. 178 Buchst. e MwSt-SystRL dar, aus dem sich die Einfuhr der Gegenstände durch die Klägerin ergebe (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2014 V R 8/13, BStBl II 2014, 595).

    Nach dem BFH-Urteil in BStBl II 2014, 595 stelle der Einfuhrabgabenbescheid vom 19. März 1999 zwar ein für die Ausübung des Vorsteuerabzugs maßgebliches Dokument i. S. d. Art. 178 Buchst. e MwStSystRL dar.

    Der Abgabenbescheid, mit dem die Einfuhrumsatzsteuer festgesetzt wird, stellt ein solches Dokument dar (BFH-Urteil vom 13. Februar 2014 V R 8/13, BStBl II 2014, 595).

    Der BFH hat im Urteil vom 13. Februar 2014 V R 8/13 (BStBl II 2014, 595) ausdrücklich offen gelassen, ob in diesen Fällen ein Leistungsbezug des Lagerhalters für sein Unternehmen vorliegt.

  • FG Hamburg, 10.12.2019 - 1 K 337/17

    Umsatzsteuerrecht: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung von Ist-Versteuerer

    In einem späteren Besteuerungszeitraum kann der Vorsteuerabzug nicht mehr vorgenommen werden (vgl. BFH, Urteil vom 1. Dezember 2010, XI R 28/08, BFHE 233, 53, juris, Rn. 15 ff.; Urteil vom 13. Februar 2014, V R 8/13, BFHE 245, 263, juris, Rn. 25).
  • BFH, 20.07.2023 - V R 13/21

    Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

    bb) Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Auffassung auf Instanzgerichte (Urteil des FG Hamburg vom 19.12.2012 - 5 K 302/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 562, aufgehoben durch BFH-Urteil vom 13.02.2014 - V R 8/13, BFHE 245, 263, BStBl II 2014, 595 und Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 18.02.2014 - 4 K 150/12, Zeitschrift für das gesamte Mehrwertsteuerrecht 2014, 519) verweist, lässt sie außer Betracht, dass die in diesen Entscheidungen vertretene Rechtsauffassung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung von EuGH und BFH (s. oben III.2.) nicht vereinbar ist.
  • BFH, 29.09.2022 - V R 4/20

    Zur zeitnahen Dokumentation der Zuordnungsentscheidung

    Denn der Unternehmer muss die Vorsteuer in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem er sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann; er kann sie nicht erst in späteren Besteuerungszeiträumen geltend machen (z.B. BFH-Urteile vom 13.02.2014 - V R 8/13, BFHE 245, 263, BStBl II 2014, 595, Rz 25; vom 01.12.2010 - XI R 28/08, BFHE 233, 53, BStBl II 2011, 994, Leitsatz 1 und Rz 18).
  • BFH, 08.05.2020 - V B 95/18

    Rechtsfortbildung, Umsatzsteuerberichtigung, Berichtigungspflicht, Wahlrecht,

    Der Senat hat im Urteil vom 13.02.2014 - V R 8/13 (BFHE 245, 263, BStBl II 2014, 595, Rz 24) entschieden, dass eine wahlweise Geltendmachung des Vorsteuerabzugs in einem späteren Besteuerungszeitraum ausgeschlossen ist.

    In diesem Urteil hat der Senat außerdem festgestellt, dass sich ein für den Steuerpflichtigen bestehendes Wahlrecht, den Vorsteuerabzug alternativ auch in einem späteren Besteuerungszeitraum geltend zu machen, auch nicht aus dem Unionsrecht ergibt (Senatsurteil in BFHE 245, 263, BStBl II 2014, 595, Rz 27).

  • FG Thüringen, 15.12.2022 - 4 K 78/21

    Ein für den Vorsteuerabzug nicht berechtigter Unternehmer wurde Schuldner der

    Zwar sei ihr und C AG bei der Behandlung des Vorgangs rückwirkend betrachtet möglicherweise eine Fehleinschätzung unterlaufen, jedoch sei die Situation schwer zu beurteilen und seinerzeit die Erkenntnisse späterer BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2014 V R 8/13, BFHE 245, 263, BStBl II 2014, 595 und vom 11.11.2015 V R 68/14, BFHE 251, 522, BStBl II 2016, 720) noch nicht bekannt gewesen.

    Gleiches gilt, soweit die Klägerin anführt, dass der Sachverhalt zwar von ihr möglicherweise zunächst falsch eingeschätzt worden sei, dass dies aber darauf zurückzuführen sei, dass die komplexe Rechtslage schwer zu beurteilen gewesen sei und einschlägige Rechtsprechung des BFH zur der Problematik (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2014 V R 8/13, BFHE 245, 263, BStBl II 2014, 595 und vom 11.11.2015 V R 68/14, BFHE 251, 522, BStBl II 2016, 720) erst später ergangen sei.

  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten

    Für den Vorsteuerabzug nach Artikel 168 Buchstabe e MwStSystRL müsste der Einlieferer oder Spediteur gem. Art. 178 Buchstabe e MwStSystRL ein die Einfuhr bescheinigendes Dokument besitzen, das ihn als Empfänger der Lieferung oder Importeur ausweist (vgl. ausführlicher EuGH-Urteil vom 29. März 2012, Véleclair, C-414/10, EU:C:2012:183, Rn. 26; BFH-Urteil vom 13.02.2014 - V R 8/13, BStBl II 2014, 595, Rn. 21).
  • FG Köln, 09.12.2015 - 3 K 2557/11

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Form von Schuldzinsen und Vorsteuern aus

    Zwar ist das Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich für den Voranmeldungszeitraum auszuüben, in dem das Abzugsrecht entstanden ist und die Ausübungsvoraussetzungen vorliegen (BFH 13.02.2014 - V R 8/13, BStBl. II 2014, 595).
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