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   BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15   

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BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15 (https://dejure.org/2018,6060)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2018 - IV R 37/15 (https://dejure.org/2018,6060)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2018 - IV R 37/15 (https://dejure.org/2018,6060)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 43, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 48 Abs 1 Nr 5, FGO § 57 Nr 3, FGO § 60 Abs 3 S 1, FGO § 110 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 30
    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zur Gewerbesteuer nach Vollbeendigung einer Holding-KG

  • Bundesfinanzhof

    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zur Gewerbesteuer nach Vollbeendigung einer Holding-KG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 FGO, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 48 Abs 1 Nr 5 FGO, § 57 Nr 3 FGO, § 60 Abs 3 S 1 FGO
    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zur Gewerbesteuer nach Vollbeendigung einer Holding-KG

  • IWW

    § 60 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 60 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 48 FGO, § 60 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes, § 40 Abs. 2 FGO, § 10a GewStG, § 43 FGO, § 30 der Abgabenordnung (AO), § 57 Nr. 3 FGO, § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 110 Abs. 1 FGO, § 123 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 123 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 126 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 62 Abs. 4 FGO, § 3 Nrn. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes, § 62 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der notwendigen Beiladung für einen Teil des Klagegegenstandes bei objektiver Klagehäufung

  • rewis.io

    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung - Klagebefugnis im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zur Gewerbesteuer nach Vollbeendigung einer Holding-KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der notwendigen Beiladung für einen Teil des Klagegegenstandes bei objektiver Klagehäufung

  • datenbank.nwb.de

    Begrenzung der Beiladung bei objektiver Klagehäufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendige Beiladung bei einer objektiven Klagehäufung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 1
    Grundstück, Betriebsausgabe, Nachträgliche Anschaffungskosten, Grundbuch, Bebauungsplan, Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Für den Gewinnfeststellungsbescheid endet zwar die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO für ihre Gesellschafter Klage zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, sowie BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12).

    Liegt kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor, bei dem die Klagebefugnis dann auf den Rechtsnachfolger übergeht, so gilt die Personengesellschaft trotz ihrer zivilrechtlichen Vollbeendigung so lange als steuerrechtlich existent, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Liegt kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor, bei dem die Klagebefugnis dann auf den Rechtsnachfolger übergeht, so gilt die Personengesellschaft trotz ihrer zivilrechtlichen Vollbeendigung so lange als steuerrechtlich existent, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).

    Gilt die zivilrechtlich vollbeendete Personengesellschaft als steuerrechtlich fortbestehend, weil noch Steuerverfahren anhängig sind, bei denen sie selbst Steuerschuldnerin ist, so steht ihr nach der Rechtsprechung des Senats auch die Klagebefugnis gegen die Gewinnfeststellungsbescheide nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO weiterhin zu (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1923, unter 1.c, und vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865, unter II.1.).

  • BFH, 06.09.2017 - IV R 1/16

    Fehlendes Feststellungsinteresse der Gesellschafter für eine

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Den Gesellschaftern fehlt die Klagebefugnis i.S. des § 40 Abs. 2 FGO, weil deren Rechte durch einen an die Gesellschaft als Steuerschuldner gerichteten Bescheid nicht verletzt sein können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 6. September 2017 IV R 1/16, Rz 19 ff., m.w.N.).
  • BFH, 13.07.2017 - IV R 34/14

    Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Betrifft der Bescheid Einkünfte im Zusammenhang mit einem Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens, sind die Mitunternehmer persönlich betroffen, in deren Eigentum das betreffende Wirtschaftsgut steht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2017 IV R 34/14, Rz 16).
  • BFH, 24.04.2014 - IV R 34/10

    Nutzung des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Beteiligung eines

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Zwar können Verluste nur insoweit vorgetragen werden, als die Mitunternehmeridentität gewahrt ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. April 2014 IV R 34/10, BFHE 245, 253, BStBl II 2017, 233, Rz 27 f.).
  • BFH, 20.06.2012 - IV B 147/11

    Offensichtlich unzulässige Klage einer vollbeendeten KG gegen einen

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Die Beiladung der Holding-KG ist auch nicht wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Klage entbehrlich (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Juni 2012 IV B 147/11, Rz 8).
  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Für den Gewinnfeststellungsbescheid endet zwar die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO für ihre Gesellschafter Klage zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650, sowie BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12).
  • BSG, 23.01.1980 - 12 RK 53/79

    Zulässigkeit der Beiladung - Objektive Klagenhäufung - Revisionsverfahren

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    bb) Im Fall der objektiven Klagehäufung ist eine Beschränkung der Beiladung auf einzelne Klagebegehren grundsätzlich zulässig (BFH-Urteil vom 30. April 1965 III 25/65 U, BFHE 82, 603, BStBl III 1965, 464; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 23. Januar 1980  12 RK 53/79; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 60 FGO Rz 95; Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 60 Rz 16; Martens, Verwaltungsarchiv 60, 197, 220).
  • BFH, 16.12.2009 - IV B 103/07

    Bilanzänderungsverbot gilt auch für Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz -

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Gilt die zivilrechtlich vollbeendete Personengesellschaft als steuerrechtlich fortbestehend, weil noch Steuerverfahren anhängig sind, bei denen sie selbst Steuerschuldnerin ist, so steht ihr nach der Rechtsprechung des Senats auch die Klagebefugnis gegen die Gewinnfeststellungsbescheide nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO weiterhin zu (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1923, unter 1.c, und vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865, unter II.1.).
  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 241/72

    Investitionszulagen - Verschiedene Wirtschaftsgüter - Saldierung - Gewährung

    Auszug aus BFH, 13.02.2018 - IV R 37/15
    Die bei der objektiven Klagehäufung äußerlich verbundenen einzelnen Klagebegehren können ein eigenständiges prozessrechtliches Schicksal nehmen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Januar 1975 VIII R 241/72, BFHE 115, 8, BStBl II 1975, 385, und vom 5. Februar 2002 VIII R 31/01, BFHE 198, 101, BStBl II 2002, 464, unter II.B.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 43 FGO Rz 3; Steinhauff in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 43 FGO Rz 37).
  • BFH, 30.04.1965 - III 25/65 U

    Umfang der Befugnis des Geschäftsführers einer Kommanditgesellschaft zur

  • BFH, 30.07.1997 - II R 33/95

    Verbindung mehrerer selbständiger Klageverfahren unterschiedlicher Kläger wegen §

  • BFH, 05.02.2002 - VIII R 31/01

    Verpflichtungen des BGB-Innengesellschafters gegenüber Gläubigern des

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung ohne Abwicklung, kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der anzufechtende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (z.B. BFH-Beschluss vom 13.02.2018 - IV R 37/15, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18

    Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids

    Für einen Gewinnfeststellungsbescheid endet die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO für ihre Gesellschafter Klage zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.04.2017 - IV B 75/16, Rz 15, und vom 13.02.2018 - IV R 37/15, Rz 22; BFH-Urteile vom 30.08.2012 - IV R 44/10, Rz 20; vom 20.12.2018 - IV R 2/16, BFHE 264, 102, BStBl II 2019, 526, Rz 14, und vom 28.11.2019 - IV R 54/16, BFHE 266, 250, Rz 16, m.w.N.).
  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 2320/15

    Investitionsabzugsbetrag: Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags erhöht

    Diese Befugnis endet jedoch mit ihrer handelsrechtlichen Vollbeendigung; in diesem Zeitpunkt lebt die bis zur Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteile vom 13.02.2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 539 und vom 22.01.2015 IV R 62/11, BFH/NV 2015, 995).
  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

    Die bis zu diesem Zeitpunkt überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter lebt ab dem Zeitpunkt der Vollbeendigung der Personengesellschaft wieder auf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 10. September 2020 IV R 6/18, BFHE 270, 87, BStBl II 2021, 197, Rz. 20 bei juris; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 539, Rz 22 bei juris; BFH-Beschluss vom 26. April 2017 IV B 75/16, BFH/NV 2017, 1056, Rz 15 bei juris).

    bb) Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, sind die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers im Sinne von § 903 BGB beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082, Rz. 28 bei juris, betreffend eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit; BFH-Urteil vom 18. November 2014 IX R 49/13, BFHE 247, 435, BStBl II 2015, 224, Rz 13 bei juris, betreffend einen Vorbehaltsnießbrauch; BFH-Urteil vom 17. April 2007 IX R 56/09, BFHE 218, 53, BStBl II 2007, 956, Rz 11 und 15 bei juris, betreffend die Abwehr eines Anfechtungsanspruchs).

  • BFH, 27.07.2023 - IV R 15/23

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes a.F. als neue

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Personengesellschaft --trotz zivilrechtlicher Vollbeendigung durch Liquidation-- steuerrechtlich solange als existent anzusehen, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (z.B. BFH-Beschluss vom 13.02.2018 - IV R 37/15, Rz 23, m.w.N.).
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