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   BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18   

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https://dejure.org/2019,8422
BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18 (https://dejure.org/2019,8422)
BFH, Entscheidung vom 13.02.2019 - VIII B 83/18 (https://dejure.org/2019,8422)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 2019 - VIII B 83/18 (https://dejure.org/2019,8422)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 AO, § 76 Abs 1 S 4 FGO
    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

  • IWW

    § 76 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 81 Abs. 1 Satz 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 90 Abs. 2 AO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • rewis.io

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 90 Abs. 2 ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4
    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

  • rechtsportal.de

    AO § 90 Abs. 2 ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4
    Umfang der Sachaufklärungspflicht im finanzgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Mitwirkungspflichten bei Auslandszeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.10.2015 - I B 124/14

    Haftung für nicht abgeführte Abzugsteuer einer beschränkt steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung auf die Vernehmung eines solchen Auslandszeugen, ist in der Beschwerde daher darzulegen, dass der Beschwerdeführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht, den Zeugen zu stellen, genügt hat (BFH-Beschlüsse vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, Rz 6; vom 27. Oktober 2015 I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10).

    Kommt der Beteiligte, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht nach, darf das FG ohne Berücksichtigung des Auslandszeugen den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; in BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).

  • BFH, 14.03.2018 - IV B 46/17

    Verpflichtung des FG zur Erhebung eines Zeugenbeweises

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 2016 III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571, Rz 11; vom 14. März 2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728, Rz 12).
  • BFH, 21.07.2017 - X B 167/16

    Anforderungen an eine Sachaufklärungsrüge - Verfahrensmangel i. S. v. § 119 Nr. 6

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    bb) Die Sachaufklärungspflicht des FG ist nicht von den Mitwirkungspflichten der Beteiligten gemäß § 76 Abs. 1 FGO losgelöst (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2017 X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447, Rz 4).
  • BFH, 02.09.2016 - IX B 66/16

    Pflicht zur Beiziehung von Akten, Verletzung der Sachaufklärungspflicht,

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Kommt der Beteiligte, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht nach, darf das FG ohne Berücksichtigung des Auslandszeugen den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; in BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • BFH, 22.06.2016 - III B 134/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge/Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Das gilt aber nur in dem Sinne, dass das FG von sich aus auch Beweise erheben kann, die von den Beteiligten nicht angeboten worden sind (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juni 2016 III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571, Rz 11; vom 14. März 2018 IV B 46/17, BFH/NV 2018, 728, Rz 12).
  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Die schlüssige Darlegung des Verfahrensmangels einer Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) erfordert Angaben, welche Tatsachen das FG mit welchen Beweismitteln noch hätte aufklären sollen und weshalb sich dem FG eine Aufklärung unter Berücksichtigung seines --insoweit maßgeblichen-- Rechtsstandpunkts hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat; schließlich, welches genaue Ergebnis die Beweiserhebung hätte erwarten lassen und inwiefern dieses zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2015 I B 94/14, BFH/NV 2016, 748, Rz 11).
  • BFH, 05.08.2011 - III B 144/10

    Übergehen eines Beweisantrags - Rügeverlust - Unterlassen eines richterlichen

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Kommt der Beteiligte, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht nach, darf das FG ohne Berücksichtigung des Auslandszeugen den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. August 2011 III B 144/10, BFH/NV 2011, 1915, Rz 11; in BFH/NV 2016, 207, Rz 10; vom 2. September 2016 IX B 66/16, BFH/NV 2017, 52).
  • BFH, 25.04.2006 - X B 38/05

    NZB: ausländische Zeugen

    Auszug aus BFH, 13.02.2019 - VIII B 83/18
    Bezieht sich die mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte unterbliebene Sachaufklärung auf die Vernehmung eines solchen Auslandszeugen, ist in der Beschwerde daher darzulegen, dass der Beschwerdeführer seiner abgabenrechtlichen Mitwirkungspflicht, den Zeugen zu stellen, genügt hat (BFH-Beschlüsse vom 25. April 2006 X B 38/05, BFH/NV 2006, 1444, Rz 6; vom 27. Oktober 2015 I B 124/14, BFH/NV 2016, 207, Rz 10).
  • BFH, 26.03.2021 - X B 113/20

    Urteilsberichtigung wegen offensichtlich versehentlicher Benennung des Ehegatten

    Kommt der Rechtsmittelführer, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht nach, darf das FG ohne Berücksichtigung des Auslandszeugen den ihm vorliegenden Sachverhalt nach freier Überzeugung würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 13.02.2019 - VIII B 83/18, BFH/NV 2019, 579, Rz 5, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 24.02.2022 - 6 K 720/21

    Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens

    Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 AO ist ein im Ausland ansässiger Zeuge vom Finanzgericht nicht zu laden, sondern vom Kläger zur mündlichen Verhandlung zu stellen, wenn der Zeuge über einen Auslandssachverhalt aussagen soll (BFH-Beschluss vom 13.02.2019 VIII B 83/18, BFH/NV 2019, 579).
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