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   BFH, 13.03.1962 - I 52/60 U   

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BFH, 13.03.1962 - I 52/60 U (https://dejure.org/1962,916)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1962 - I 52/60 U (https://dejure.org/1962,916)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1962 - I 52/60 U (https://dejure.org/1962,916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 75, 220
  • BStBl III 1962, 348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.12.1956 - IV 246/55 U

    Besteuerung eines nach Durchschnittswerten ermittelten Gewinns in einem

    Auszug aus BFH, 13.03.1962 - I 52/60 U
    Durchschnittsätze können gegenüber dem wirklichen Gewinn zugunsten oder zuungunsten der Steuerpflichtigen abweichen; wird die Methode nachhaltig angewendet, so gleichen sich Ertragsschwankungen in den verschiedenen Wirtschaftsjahren auf die Dauer aus (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 260/53 vom 25. Februar 1954, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz, Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, § 9 Rechtsspruch 3; IV 246/55 U vom 6. Dezember 1956, BStBl 1957 III S. 65, Slg. Bd. 64 S. 169).
  • BFH, 20.02.1958 - IV 552/54 S

    Steuerrechtliche Bahandlung der Gewinne aus außerordentlichen Waldnutzungen

    Auszug aus BFH, 13.03.1962 - I 52/60 U
    Diese Vereinfachung kann jedoch dann nicht mehr maßgebend sein, wenn sie mit dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung nicht vereinbar ist (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 552, 556/54 S vom 20. Februar 1958, BStBl 1958 III S. 131, Slg. Bd. 66 S. 341).
  • BFH, 20.07.1972 - IV R 168/68
    Diese letztere Ansicht hat auch in dem Urteil des I. Senats des BFH I 52/60 U vom 13.03.1962 (BFH 75, 220, BStBl III 1962, 348) ihren Niederschlag gefunden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem für den Fall gefolgt werden könnte, daß der Grund für den Zuschlag in der ungewöhnlichen Art der Einnahmen (Fuhrleistungen und ähnliches) liegt, oder ob man hier nicht bei einer nicht nur vereinzelten, sondern wiederholten Tätigkeit, die aber noch nicht als nachhaltige Tätigkeit im oben wiedergegebenen Sinne angesehen und daher nicht nach § 7 VOL erfaßt werden kann, die Tätigkeit als Ganzes betrachten muß, weil sie wesentliche Züge der in § 7 VOL angesprochenen Tätigkeit trägt (so im Ergebnis das BFH-Urteil I 52/60 U).

  • BFH, 20.07.1972 - IV R 186/68

    Zuschläge - Fließende Grenze - Regelmäßig erzielte Einnahmen - Schwankende Höhe -

    Diese letztere Ansicht hat auch in dem Urteil des I. Senats des BFH I 52/60 U vom 13. März 1962 (BFH 75, 220, BStBl III 1962, 348) ihren Niederschlag gefunden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem für den Fall gefolgt werden könnte, daß der Grund für den Zuschlag in der ungewöhnlichen Art der Einnahmen (Fuhrleistungen und ähnliches) liegt, oder ob man hier nicht bei einer nicht nur vereinzelten, sondern wiederholten Tätigkeit, die aber noch nicht als nachhaltige Tätigkeit im oben wiedergegebenen Sinne angesehen und daher nicht nach § 7 VOL erfaßt werden kann, die Tätigkeit als Ganzes betrachten muß, weil sie wesentliche Züge der in § 7 VOL angesprochenen Tätigkeit trägt (so im Ergebnis das BFH-Urteil I 52/60 U).

  • BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S

    Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen

    Ob für sogenannte VOL-Landwirte im Hinblick auf die Vorschrift des § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft (VOL) etwas anderes gilt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 52/60 U vom 13. März 1962, BStBl 1962 III S. 348, Slg. Bd. 75 S. 220), braucht im Streitfall, der einen buchführenden Landwirt betrifft, nicht entschieden zu werden.
  • BFH, 09.10.1975 - IV R 161/71

    Landwirt mit Gewinnermittlung - Altenteilslasten - Sonderausgaben -

    Sie hatte dort eine Berechtigung, weil nach der VOL die Altenteilslasten als Betriebsausgaben behandelt wurden (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1962 I 52/60 U, BFHE 75, 220, BStBl III 1962, 348) und in § 6 VOL die Finanzverwaltung ausdrücklich ermächtigt war, dafür Pauschbeträge festzusetzen (vgl. Verfügung der OFD Freiburg vom 10. März 1966 -- S 2142 aA -- St 322 in Inf/L 1966, 147).
  • BFH, 16.12.1965 - IV 299/61 U

    Bemessung von Zuschlägen für nachhaltige Betriebseinnahmen - Vorliegen eines

    Ausnahmen sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung im Einzelfall gebietet (Urteil des Bundesfinanzhofs I 52/60 U vom 13. März 1962, BStBl 1962 III S. 348, Slg. Bd. 75 S. 220).
  • BFH, 05.09.1963 - IV 252/59 U

    Wegfall einer Rentenverpflichtung durch den Tod des Rentenberechtigten

    Ausnahmen von diesem Vereinfachungsgedanken sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung gebietet (vgl. hierzu Urteil des Bundesfinanzhofs I 52/60 U vom 13. März 1962, BStBl 1962 III S. 348, Slg. Bd. 75 S. 220).
  • BFH, 16.05.1963 - IV 321/59 U

    Berücksichtigung der Betriebseinnahmen aus dem Verkauf eines Zuchttieres als

    Dies gebietet der Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung, der insoweit den der VOL innewohnenden Gedanken der Vereinfachung durchbricht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 52/60 U vom 13. März 1962, BStBl 1962 III S. 348, Slg. Bd. 75 S. 220, und die dort wiedergegebene grundlegende Entscheidung des Senats IV 552, 556/54 S vom 20. Februar 1958, BStBl 1958 III S. 131, Slg. Bd. 66 S. 341).
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