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   BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00   

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https://dejure.org/2001,11599
BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00 (https://dejure.org/2001,11599)
BFH, Entscheidung vom 13.03.2001 - VII B 267/00 (https://dejure.org/2001,11599)
BFH, Entscheidung vom 13. März 2001 - VII B 267/00 (https://dejure.org/2001,11599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Begründung - Rechtsmittel - Umsatzsteuer - Haftungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • Judicialis

    AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 69; ; FGO a.F. § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO a.F. § 115 Abs. 2 Nr. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Des Weiteren lässt sich der zur Begründung der Divergenzrüge vom Kläger herausgestellte Rechtssatz, dass der Geschäftsführer sich auf die korrekte Abwicklung durch den eingeschalteten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer verlassen darf, der angeblichen Divergenzentscheidung (BFH-Urteil vom 27. November 1990 VII R 20/89, BFHE 163, 106, BStBl II 1991, 284) nicht entnehmen.

    Gleiches gilt, soweit der Kläger auf den in dem BFH-Urteil in BFHE 163, 106, BStBl II 1991, 284 enthaltenen Rechtssatz abstellt, dass bei unterlassener Überwachung eines sorgfältig ausgewählten Mitarbeiters ein haftungsbegründendes grob fahrlässiges Verhalten in der Regel nur dann vorliegt, wenn die Überwachungsmaßnahmen, zu deren Vornahme im Einzelfall Anlass bestand, auch geeignet gewesen wären, die Beanstandungen zu verhindern.

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Ebenso wenig wird dieser Rechtssatz in der angeblichen weiteren Divergenzentscheidung (BFH-Urteil vom 30. August 1994 VII R 101/92, BFHE 175, 509, BStBl II 1995, 278) so aufgestellt.
  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 18/98

    Kumulative Urteilsbegründung; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Auch fehlen der Beschwerdeschrift jegliche Auseinandersetzung mit der bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (s. dazu die umfangreichen Rechtsprechungshinweise in dem FG-Urteil) zu der von ihm als grundsätzlich und daher klärungsbedürftig erachteten Frage sowie Ausführungen dazu, weshalb diese Rechtsprechung seiner Ansicht nach bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304; vom 5. November 1998 VIII B 18/98, BFH/NV 1999, 513; vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 26.09.1991 - VIII B 41/91

    Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Den Ausführungen fehlt es bereits an einer hinreichenden Darlegung, inwieweit die aufgeworfene Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinaus für eine Vielzahl gleichartiger Fälle von Bedeutung ist und damit das Interesse der Gesamtheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 1991 VIII B 41/91, BFHE 165, 287, BStBl II 1991, 924; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 7, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (BFH-Beschluss vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 115 Rz. 8 ff.).
  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Insoweit sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171, und vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093).
  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Dadurch wird ein Zulassungsgrund nicht bezeichnet (BFH-Beschluss vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617).
  • BFH, 06.02.1998 - III B 57/97

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Auch fehlen der Beschwerdeschrift jegliche Auseinandersetzung mit der bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (s. dazu die umfangreichen Rechtsprechungshinweise in dem FG-Urteil) zu der von ihm als grundsätzlich und daher klärungsbedürftig erachteten Frage sowie Ausführungen dazu, weshalb diese Rechtsprechung seiner Ansicht nach bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304; vom 5. November 1998 VIII B 18/98, BFH/NV 1999, 513; vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 21.08.1986 - V B 46/86

    Befreiung von der Umsatzsteuer bei Vermittlungsleistungen im Reisegewerbe

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Insoweit sind Angaben dazu erforderlich, inwiefern die richtige Antwort auf die in dem angestrebten Revisionsverfahren zu klärende Rechtsfrage zweifelhaft ist, in welchem Umfang und aus welchen Gründen sie umstritten ist und welche unterschiedlichen Auffassungen zu ihr in der Rechtsprechung oder im Schrifttum vertreten werden (Klärungsbedürftigkeit, vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. August 1986 V B 46/86, BFH/NV 1987, 171, und vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093).
  • BFH, 26.11.1986 - II B 112/86

    Bestimmung der Grunderwerbssteuer

    Auszug aus BFH, 13.03.2001 - VII B 267/00
    Auch fehlen der Beschwerdeschrift jegliche Auseinandersetzung mit der bereits vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (s. dazu die umfangreichen Rechtsprechungshinweise in dem FG-Urteil) zu der von ihm als grundsätzlich und daher klärungsbedürftig erachteten Frage sowie Ausführungen dazu, weshalb diese Rechtsprechung seiner Ansicht nach bisher keine Klärung gebracht hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. November 1986 II B 112/86, BFH/NV 1988, 304; vom 5. November 1998 VIII B 18/98, BFH/NV 1999, 513; vom 6. Februar 1998 III B 57/97, BFH/NV 1998, 1257).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

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