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BFH, 13.04.1995 - X B 324/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wahlrecht eines Steuerpflichtigen bei einer Betriebsverpachtung, ob er den Vorgang als Betriebsaufgabe behandeln oder ob er das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen will
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 20.04.1989 - IV R 95/87
Verpächterwahlrecht nur bei Verpachtung eines selbst bewirtschafteten Betriebes
Auszug aus BFH, 13.04.1995 - X B 324/94
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) findet das im Falle einer Betriebsverpachtung bestehende Wahlrecht, ob der Steuerpflichtige den Vorgang als Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) behandeln oder (ob und wie lange er) das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen will (BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124), seine Rechtfertigung darin, daß die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muß, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht.Mit dieser Rechtsfrage, die nach anderen Gesichtspunkten zu beantworten ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BFHE 168, 572, BStBl II 1993, 21, betreffend fremdvermietete Grundstücke), befaßt sich das BFH-Urteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863 nicht.
- BFH, 12.09.1991 - IV R 14/89
In der Absicht der Eigenbewirtschaftung hinzuerworbener langfristig verpachteter …
Auszug aus BFH, 13.04.1995 - X B 324/94
Damit ist der Fall nicht vergleichbar, daß ein Unternehmer einen -- im Erwerbszeitpunkt verpachteten -- Betrieb hinzuerwirbt (vgl. -- zur Bildung von notwendigem Betriebsvermögen -- BFH-Urteile vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518 [BFH 12.09.1991 - IV R 14/89], BStBl II 1992, 134, und vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, 485, BStBl II 1993, 752). - BFH, 07.04.1992 - VIII R 86/87
Fremdvermietete Grundstücke als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
Auszug aus BFH, 13.04.1995 - X B 324/94
Mit dieser Rechtsfrage, die nach anderen Gesichtspunkten zu beantworten ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1992 VIII R 86/87, BFHE 168, 572, BStBl II 1993, 21, betreffend fremdvermietete Grundstücke), befaßt sich das BFH-Urteil in BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863 nicht. - BFH, 17.06.1993 - IV R 110/91
Erwerb eines selbständigen landwirtschaftlichen Betriebs bildet auch dann …
Auszug aus BFH, 13.04.1995 - X B 324/94
Damit ist der Fall nicht vergleichbar, daß ein Unternehmer einen -- im Erwerbszeitpunkt verpachteten -- Betrieb hinzuerwirbt (vgl. -- zur Bildung von notwendigem Betriebsvermögen -- BFH-Urteile vom 12. September 1991 IV R 14/89, BFHE 165, 518 [BFH 12.09.1991 - IV R 14/89], BStBl II 1992, 134, und vom 17. Juni 1993 IV R 110/91, BFHE 171, 481, 485, BStBl II 1993, 752). - BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus BFH, 13.04.1995 - X B 324/94
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1989 IV R 95/87 (BFHE 157, 365, BStBl II 1989, 863) findet das im Falle einer Betriebsverpachtung bestehende Wahlrecht, ob der Steuerpflichtige den Vorgang als Betriebsaufgabe (§ 16 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) behandeln oder (ob und wie lange er) das Betriebsvermögen während der Verpachtung fortführen und daraus gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen will (BFH-Urteil vom 13. November 1963 GrS 1/63 S (BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124), seine Rechtfertigung darin, daß die Einstellung der eigenen betrieblichen Tätigkeit im Falle der Verpachtung nicht endgültig sein muß, solange die Möglichkeit der Wiederaufnahme durch die Beendigung des Pachtverhältnisses besteht.