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   BFH, 13.04.2011 - X R 54/09   

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https://dejure.org/2011,1261
BFH, 13.04.2011 - X R 54/09 (https://dejure.org/2011,1261)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - X R 54/09 (https://dejure.org/2011,1261)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - X R 54/09 (https://dejure.org/2011,1261)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • openjur.de

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern; Verfassungsmäßigkeit; Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb, EStDV § 55 Abs 2, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • Bundesfinanzhof

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa EStG 2002 vom 05.07.2004, § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst bb EStG 2002 vom 05.07.2004, § 55 Abs 2 EStDV 2002, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG
    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • IWW
  • rewis.io

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • ra.de
  • rewis.io

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Verfassungsmäßigkeit - Sozialversicherungsrenten als Leibrenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Erwerbsminderungsrenten in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Vestoß gegen das ...

  • datenbank.nwb.de

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwerbsminderungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente mit einem Besteuerungsanteil von 50 % gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Erwerbsminderungsrenten in § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG; Vestoß gegen das ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden wie Altersrenten besteuert

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Frühzeitiger Rentenantrag schützt nicht vor hohen Steuern

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wie Altersrenten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten und Rentennachzahlungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Höhere Besteuerung der Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 233, 487
  • NJW 2011, 2829
  • NZS 2012, 183
  • DB 2011, 2235
  • BStBl II 2011, 910
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    aa) Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99 (BVerfGE 105, 73) die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten für gleichheitswidrig erklärt hatte.

    Dies beruhe vor allem auf dem gemäß § 3 Nr. 62 EStG steuerfreien Arbeitgeberanteil und dem Bundeszuschuss (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.V. 1.b und c).

    Außerhalb der verfassungsrechtlich maßgeblichen Vergleichsperspektive liegen dagegen Be- und Entlastungswirkungen, die sich jenseits der einkommensteuerlichen Belastung erst aus dem Zusammenspiel mit den Normen des Besoldungs-, Versorgungs- und Sozialversicherungsrechts ergeben (BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, unter C.II.).

    Auch im Fall der Rentenbesteuerung war bereits seit dem BVerfG-Beschluss vom 26. März 1980  1 BvR 121, 122/76 (BVerfGE 54, 11), spätestens aber seit dem BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73 bekannt, dass die Ertragsanteilsbesteuerung der Sozialversicherungsrenten verfassungsrechtlich problematisch war, so dass mit einer Neuregelung der Besteuerung von Renten gerechnet werden musste.

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.

    Der Gesetzgeber muss aber, soweit er für künftige Rechtsfolgen an zurückliegende Sachverhalte anknüpft, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz in hinreichendem Maß Rechnung tragen (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.1.c, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerfG).

    Im Falle der Veräußerungsfrist nach § 23 EStG hat das BVerfG ausdrücklich erkannt, dass deren Verlängerung so lange keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegne, wie die Frist noch nicht abgelaufen sei, da die bloße Möglichkeit, Gewinne später steuerfrei vereinnahmen zu können, keine (vertrauens-)rechtlich geschützte Position begründe (BVerfG-Beschluss in BFH/NV 2010, 1959, unter C.II.2.a).

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    Die Besteuerung der Basisversorgung beruht auf dem Konzept der nachgelagerten Besteuerung: Die Altersrenten sind als solche steuerbar; zu berücksichtigen sind --wenn auch zeitlich versetzt-- die Aufwendungen und Erträge, die sich aus den Beiträgen und den Rentenzahlungen ergeben (vgl. Senatsurteil vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710).

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    Die Besteuerung des Ertragsanteils der korrespondierenden Rentenzahlungen war daher insoweit eine folgerichtige gesetzliche Lösung (siehe Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b cc).

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    In seinem Beschluss vom 18. Januar 2006  2 BvR 2194/99 (BVerfGE 115, 97) hat das BVerfG darauf hingewiesen, es sei grundsätzlich nicht zu beanstanden, hohe Einkommen auch hoch zu belasten, soweit beim betroffenen Steuerpflichtigen nach Abzug der Steuerbelastung ein --absolut und im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen betrachtet-- hohes, frei verfügbares Einkommen bleibe, das die Privatnützigkeit des Einkommens sichtbar mache.

    Auch wenn dem Übermaßverbot keine zahlenmäßig zu konkretisierende allgemeine Obergrenze der Besteuerung entnommen werden könne, dürfe allerdings die steuerliche Belastung auch höherer Einkommen für den Regelfall nicht so weit gehen, dass der wirtschaftliche Erfolg grundlegend beeinträchtigt werde und damit nicht mehr angemessen zum Ausdruck komme (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 115, 97, m.w.N.).

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Besteuerung der Altersrenten den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich als verfassungskonform angesehen, sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird (Senatsurteile in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326 und X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253; vom 18. Mai 2010 X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803 und X R 29/09, BFHE 229, 309).

    aa) Der erkennende Senat hat --zu Altersrenten-- bereits entschieden, dass die geänderte Besteuerung der Renteneinkünfte aufgrund des Systems der nachgelagerten Besteuerung unter Aufgabe des Systems der Ertragsanteilsbesteuerung nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt (so die Senatsurteile in BFHE 228, 223; in BFHE 228, 326, und in BFH/NV 2010, 1253, m.w.N.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03

    Entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    bb) Das Ergebnis wird durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung einiger Vorschriften des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (Beschlüsse vom 7. Juli 2010  2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BFH/NV 2010, 1976; 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BFH/NV 2010, 1959 und 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968) gestützt.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - X R 54/09
    Bei der Einkommensteuer zeigt sich die Leistungsfähigkeit in der individuellen Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (BVerfG-Beschluss vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164).
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BFH, 18.05.2010 - X R 1/09

    Anwendung der sog. Öffnungsklausel bei den Renteneinkünften -

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

  • BFH, 18.05.2010 - X R 29/09

    Sog. Öffnungsklausel nicht für Beamten-Versorgungsanwartschaften -

  • FG Niedersachsen, 18.11.2009 - 2 K 309/07

    Ansetzung einer Nachzahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Besteuerung

  • BFH, 14.03.1972 - VIII R 26/67

    Vereinbarkeit mit GG - Steuerfreiheit - Leistungen aus gesetzlicher

  • FG Münster, 24.03.2010 - 12 K 2243/08

    Erwerbsminderungsrente zu 50% steuerpflichtig

  • FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08

    Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit

  • BFH, 10.07.2002 - X R 46/01

    Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BFH, 04.10.1990 - X R 60/90

    Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 15 K 15099/08

    Erwerbsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente - Besteuerung von

  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • FG Münster, 29.10.2009 - 8 K 1745/07

    Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten verfassungsgemäß

  • BFH, 09.12.2015 - X R 30/14

    Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug

    Sofern die Kläger die Mehrbelastung als solche rügen wollen, verweist der Senat ausdrücklich auf das Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die ausführliche Begründung in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter Rz 28 ff. verwiesen.

  • FG Münster, 30.01.2018 - 5 K 3324/16

    Besteuerung von Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung

    Diese Vorschrift bildet i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 3 EStG die Ermächtigungsgrundlage für die Regelung des § 55 Abs. 2 EStDV, in der die Ertragsanteile für abgekürzte Leibrenten festgelegt worden sind (BFH, Urt. vom 13.04.2011 - X R 54/09, BStBl II 2011, 910).

    Dieser hat sich vielmehr bewusst entschieden, abgekürzte und nicht abgekürzte Leibrenten der Basisversorgung gleich zu behandeln (BFH, Urt. vom 13.04.2011 - X R 54/09, BStBl II 2011, 910).

    Hintergrund für diese Unterscheidung ist, dass nur solche Leibrenten lediglich mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden sollen, bei denen die Beiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen sind (BFH, Urt. vom 13.04.2011 - X R 54/09, BStBl II 2011, 910; BT-Drucks. 15/2150, S. 40).

  • BFH, 13.04.2011 - X R 1/10

    AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten -

    aa EStG bestehen nicht (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom selben Tag in der Rechtssache X R 54/09, BFHE 233, 487).

    Diese Abwägung führt auch bei der Besteuerung von laufenden Erwerbsminderungsrenten zu demselben Ergebnis, selbst wenn dadurch die individuelle steuerliche Belastung des betroffenen Steuerpflichtigen erheblich ansteigt (vgl. dazu das Senatsurteil in dem Verfahren X R 54/09, BFHE 233, 487, vom heutigen Tage).

  • BFH, 19.08.2013 - X R 35/11

    Erziehungsrenten sind mit dem Besteuerungsanteil zu besteuern - Abgrenzung zu

    a) Sozialversicherungsrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind oder zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Tod des Versicherten enden, sind abgekürzte Leibrenten (Senatsurteile vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298, BStBl II 1991, 89, und vom 10. Juli 2002 X R 46/01, BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391) und unterliegen damit ebenfalls der Besteuerung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG (Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    b) Zu den Leibrenten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gehören alle in § 33 SGB VI aufgezählten Rentenarten, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährt werden (Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489, unter B.I.1.b, sowie X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, unter B.I.1.a, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.b).

    Dies gilt nicht nur für die Besteuerung von Alters- und Erwerbsminderungsrenten (so auch bereits Senatsurteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.1.d aa), sondern auch für die Erziehungsrenten.

    Er hat die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung auch insoweit bejaht, als Renten ab 2005 mit dem Besteuerungsanteil gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG anstatt mit dem Ertragsanteil gemäß § 55 Abs. 2 EStDV besteuert werden (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2011, 1489; in BFH/NV 2011, 1496, und in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).

  • BFH, 04.12.2012 - X B 151/11

    Verfassungsgemäße Ertragsanteilsbesteuerung einer privaten

    Es fehlt vor allem eine substantiierte Auseinandersetzung mit der jüngsten Senatsrechtsprechung zur Besteuerung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten (vgl. Senatsurteile vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, und X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496), obwohl diese wegen der vergleichbaren Rechtslage geboten gewesen wäre.
  • BFH, 27.11.2012 - X B 48/11

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge für den

    Dies ist im vorliegenden Fall aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 13. April 2011 X R 19/09 (BFH/NV 2011, 1489), X R 33/09 (BFH/NV 2011, 1496) und X R 54/09 (BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910) der Fall.

    Wie schon der BFH im Urteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910 dargestellt hat, ist das Verbot der Übermaßbesteuerung trotz der zugegeben sehr hohen Differenz im Einzelfall nicht betroffen.

    Außerdem konnte der Gesetzgeber auch bei Erwerbsminderungsrenten die Besteuerung dieser Renteneinkünfte vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf das System der nachgelagerten Besteuerung umstellen, ohne den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu verletzen (Senatsurteil in BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, m.w.N.).

  • BFH, 27.05.2015 - X B 168/14

    Rentenbesteuerung: Alterseinkünftegesetz und Doppelbesteuerung

    aa) Der Kläger hat zutreffend selbst darauf hingewiesen, dass der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 2008 X R 15/07 (BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.c dd) die Frage bejaht und auch in der Folgezeit an dieser Rechtsprechung festgehalten hat (Urteile vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348, unter II.3.e; vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567, unter B.II.5.; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579, unter B.II.4.; X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253, unter B.II.3.; vom 18. Mai 2010 X R 29/09, BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591, unter II.3.; X R 1/09, BFH/NV 2010, 1803, unter II.2.d, f; vom 13. April 2011 X R 19/09, BFH/NV 2011, 1489; X R 33/09, BFH/NV 2011, 1496, beide unter B.I.2.; X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.2.; vom 19. August 2013 X R 35/11, BFHE 242, 364, BStBl II 2014, 557, unter II.3.a; vom 23. Oktober 2013 X R 3/12, BFHE 243, 287, BStBl II 2014, 58; X R 11/12, BFH/NV 2014, 328; X R 21/12, BFH/NV 2014, 330, alle unter II.3.).
  • BFH, 15.05.2013 - X R 18/10

    Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfegermeister (VdBS) -

    Wie im Fall von Beiträgen zur privaten Rentenversicherung (vgl. insoweit Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910, unter II.2 a aa), ist es im Rahmen einer Zusatzversorgung im Umlageverfahren folgerichtig, wenn entsprechend der nur begrenzten Abziehbarkeit der Beiträge als Sonderausgaben die Besteuerung der Renteneinkünfte nach dem Ertragswertverfahren gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG bei Auszahlung der Versorgungsleistungen vorgenommen wird.
  • BFH, 27.09.2011 - X B 241/10

    Besteuerung einer Berufsunfähigkeitsrente

    aa EStG betrifft nur Leistungen der sog. Basisversorgung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 1414).

    bb EStG ist es zudem ohne Bedeutung, ob sich vor dem Jahr 2005 geleistete Lebens- oder Rentenversicherungsbeiträge im Rahmen des jeweils geltenden Sonderausgabenabzugs steuermindernd ausgewirkt haben (Senatsurteil in DStR 2011, 1414).

  • BFH, 31.08.2011 - X R 11/10

    Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an

    Die Leistungen beruhen auf den Beiträgen, die der Steuerpflichtige in das Versorgungswerk bzw. die gesetzliche Rentenversicherung als Basisversorgung eingezahlt hat und die --wenn auch bis 2025 nur teilweise-- von ihm steuermindernd geltend gemacht werden konnten und können (vgl. zu der ähnlichen Problematik der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Senatsurteil vom 13. April 2011 X R 54/09, BFHE 233, 487, BStBl II 2011, 910).
  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

  • FG München, 24.07.2018 - 2 K 493/17

    Verbot einer doppelten Besteuerung wegen Berufsunfähigkeitsversicherung

  • BFH, 10.08.2011 - X B 7/10

    Besteuerung einer Erwerbsminderungsrente

  • FG München, 24.01.2023 - 12 K 200/21

    Zurechnung von Einkünften aus einer Leibrente

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