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   BFH, 13.04.2016 - III B 16/15   

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https://dejure.org/2016,21874
BFH, 13.04.2016 - III B 16/15 (https://dejure.org/2016,21874)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2016 - III B 16/15 (https://dejure.org/2016,21874)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2016 - III B 16/15 (https://dejure.org/2016,21874)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz: kein Vertretungszwang, Besetzung der Richterbank, Unzulässigkeit

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 10 Abs 3, FGO § 62 Abs 4, GKG § 66 Abs 3 S 2, GKG § 66 Abs 3 S 3, GKG § 66 Abs 6 S 1
    Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz: kein Vertretungszwang, Besetzung der Richterbank, Unzulässigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz: kein Vertretungszwang, Besetzung der Richterbank, Unzulässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 3 FGO, § 62 Abs 4 FGO, § 66 Abs 3 S 2 GKG, § 66 Abs 3 S 3 GKG, § 66 Abs 6 S 1 GKG
    Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz: kein Vertretungszwang, Besetzung der Richterbank, Unzulässigkeit

  • IWW

    § 69a des Gerichtskostengesetzes (G... KG), § 10 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG, § 62 Abs. 4 FGO, § 66 Abs. 5 GKG, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG, § 66 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 8 GKG

  • rewis.io

    Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz: kein Vertretungszwang, Besetzung der Richterbank, Unzulässigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 3 S. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de

    Kein Vertretungszwang für eine Beschwerde des Kostenschuldners gegen BFH-Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über die Erinnerung gegen den Kostenansatz im Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 21.06.2012 - X E 3/12

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III B 16/15
    Dies gilt jedoch gemäß § 66 Abs. 5 GKG nicht für Beschwerden gegen Beschlüsse, mit denen über eine Erinnerung entschieden wurde (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2012 X E 3/12, BFH/NV 2012, 1618, betr. Erinnerung).
  • BSG, 08.03.2021 - B 2 U 2/21 S

    Erinnerung gegen eine Kostengrundentscheidung des BSG

    Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft (§ 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG; vgl BSG Beschluss vom 29.6.2020 - B 5 SF 9/20 S - juris RdNr 14; BFH Beschluss vom 13.4.2016 - III B 16/15 - BFH/NV 2016, 1302 RdNr 10) .
  • BSG, 23.04.2021 - B 5 SF 2/21 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenerinnerung - Verhältnis des Verfahrens nach

    Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft (§ 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG - s hierzu BFH Beschluss vom 13.4.2016 - III B 16/15 - BFH/NV 2016, 1302 RdNr 10) .
  • BSG, 18.06.2019 - B 6 SF 9/19 S

    Erinnerung gegen die Festsetzung von Gerichtskosten

    Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft (§ 66 Abs. 3 S 2 und 3 GKG - s hierzu BFH Beschluss vom 13.4.2016 - III B 16/15 - BFH/NV 2016, 1302 RdNr 10).
  • BSG, 29.09.2017 - B 13 SF 2/17 S

    Kostenpflicht von Beschwerden gegen PKH-Entscheidungen bei Kostenentscheidungen

    Gegen diese Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel statthaft (§ 66 Abs. 3 S 2 und 3 GKG - s hierzu BFH Beschluss vom 13.4.2016 - III B 16/15 - BFH/NV 2016, 1302 RdNr 10).
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