Rechtsprechung
BFH, 13.04.2016 - III R 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung - Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 77 Abs 1, EStG § 77 Abs 2, FGO § 40 Abs 2, FGO § 139 Abs 3 S 3, FGO § 149, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung - Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren
- Bundesfinanzhof
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung - Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 77 Abs 1 EStG 2009, § 77 Abs 2 EStG 2009, § 40 Abs 2 FGO, § 139 Abs 3 S 3 FGO, § 149 FGO
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung - Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren - IWW
§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a der Abgabenordnu... ng (AO), § 77 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 77 EStG, § 348 Nr. 1 AO, § 137 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 149 FGO, § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 44 FGO, § 77 Abs. 1, 2 EStG, § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 77 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Einspruchsverfahren betreffend die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld; Zulässigkeit des Einspruchs gegen die Ablehnung der Übernahme der Auslagen des Einspruchsführers
- rewis.io
Kindergeld: Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene Kostenentscheidung - Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit des Einspruchs gegen die Ablehnung der Übernahme der Auslagen des Einspruchsführers in einem Einspruchsverfahren betreffend die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld
- rechtsportal.de
Zulässigkeit des Einspruchs gegen die Ablehnung der Übernahme der Auslagen des Einspruchsführers in einem Einspruchsverfahren betreffend die Ablehnung der Gewährung von Kindergeld
- datenbank.nwb.de
Kein Einspruch gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung; Entscheidung gegen die Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen im Vorverfahren nicht durch den Urkundsbeamten des FG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klageabweisung als unzulässig - und die Beschwer des Beklagten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einspruchsentscheidung - und der Rechtsschutz gegen die falsche Kostenentscheidung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 25.03.2015 - 15 K 3756/14
- BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
- FG Düsseldorf, 10.08.2016 - 15 K 1864/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 25.03.2015 - 15 K 3756/14
Berechnung der Kosten für die Beschwerde gegen die Rückforderung von Kindergeld
Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. März 2015 15 K 3756/14 Kg aufgehoben.Das FG wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1380 veröffentlichten Prozessurteil ab, weil es an der Durchführung des erforderlichen Vorverfahrens gefehlt habe; die Klägerin habe bereits keinen Einspruch gegen die Kostenentscheidung nach § 77 EStG eingelegt.
Sie beantragt, das Urteil des FG Düsseldorf vom 25. März 2015 15 K 3756/14 Kg aufzuheben und die Klage als unbegründet abzuweisen.
b) Entgegen der Auffassung der Klägerin fehlt der Revision auch nicht das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, weil das FG bereits mit Beschluss vom 1. September 2015 15 K 3756/14 Kg über die Kostenerstattung nach § 77 EStG entschieden habe.
- BFH, 13.05.2015 - III R 8/14
Kindergeld - Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene …
Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
NV: Wendet sich ein Einspruchsführer gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1, 2 EStG, ist statthafter Rechtsbehelf ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Einspruch (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 2015 III R 8/14, BFHE 249, 422, BStBl II 2015, 844).a) Wendet sich ein Einspruchsführer gegen die im Rahmen einer Einspruchsentscheidung ergangene Kostenentscheidung nach § 77 Abs. 1, 2 EStG, ist --wie der Senat jüngst mit Urteil vom 13. Mai 2015 III R 8/14 (BFHE 249, 422, BStBl II 2015, 844, Rz 11) entschieden hat-- statthafter Rechtsbehelf ausschließlich die Klage, nicht (auch) der Einspruch.
Für diese Zwecke ist die Höhe des begehrten Kindergeldes ins Verhältnis zur Höhe des tatsächlich zugesprochenen Kindergeldes zu setzen (Senatsurteil in BFHE 249, 422, BStBl II 2015, 844, Rz 37).
- BFH, 18.02.2009 - V R 81/07
Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über …
Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
Eine derartige materielle Beschwer liegt wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung auch dann vor, wenn das FG die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abweist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109, unter II.1., m.w.N.), es sei denn, der Beklagte kann nach dem Prozessurteil nicht mehr mit einer neuen Klage überzogen werden (…BFH-Beschluss vom 28. November 2007 I R 7/07, BFH/NV 2008, 986, unter II.1., m.w.N.).
- BFH, 28.11.2007 - I R 7/07
Rechtsbehelf gegen die verhältnismäßige Aufteilung der Einkommensteuerbeträge bei …
Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
Eine derartige materielle Beschwer liegt wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung auch dann vor, wenn das FG die Klage statt durch Sachurteil durch Prozessurteil als unzulässig abweist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Februar 2009 V R 81/07, BFHE 225, 193, BStBl II 2010, 109, unter II.1., m.w.N.), es sei denn, der Beklagte kann nach dem Prozessurteil nicht mehr mit einer neuen Klage überzogen werden (BFH-Beschluss vom 28. November 2007 I R 7/07, BFH/NV 2008, 986, unter II.1., m.w.N.). - BFH, 18.04.2007 - XI R 47/05
Zulässigkeit des Einspruchs gegen Vollabhilfebescheid
Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
Selbst wenn es --wie die Klägerin meint-- keiner Einspruchsentscheidung bedurft hätte, weil (nach ihrem Vorbringen) das Einspruchsverfahren nicht den Zeitraum Oktober 2011 bis August 2012 umfasst habe, läge nicht die Situation eines Vollabhilfebescheids vor, gegen den der Einspruch statthaft wäre (BFH-Urteil vom 18. April 2007 XI R 47/05, BFHE 217, 18, BStBl II 2007, 736, unter II.1.a). - BFH, 29.04.2009 - X R 16/06
Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 13.04.2016 - III R 24/15
a) Wird die Klage --wie hier-- entsprechend dem Antrag des Beklagten abgewiesen, erfordert die Revision dessen materielle Beschwer (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2009 X R 16/06, BFHE 225, 4, BStBl II 2009, 732, unter II.1., m.w.N.).
- FG Köln, 15.12.2023 - 2 Ko 2097/23
Verfahren - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Erinnerung