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   BFH, 13.04.2016 - V B 42/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11244
BFH, 13.04.2016 - V B 42/16 (https://dejure.org/2016,11244)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2016 - V B 42/16 (https://dejure.org/2016,11244)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2016 - V B 42/16 (https://dejure.org/2016,11244)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4 S 2, FGO § 82, FGO § 55 Abs 2, FGO § 128 Abs 1, FGO § 129 Abs 1, ZPO § 380
    Vertretungszwang für Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds

  • Bundesfinanzhof

    Vertretungszwang für Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 S 2 FGO, § 82 FGO, § 55 Abs 2 FGO, § 128 Abs 1 FGO, § 129 Abs 1 FGO
    Vertretungszwang für Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds

  • IWW

    § 3 Nr. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes, § 62 Abs. 4 Satz 2 FGO, § 82 FGO, § 380 der Zivilprozessordnung, § 128 Abs. 1 FGO, § 129 Abs. 1 FGO, § 55 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen beim Finanzgericht nicht erschienenen Zeugen

  • rewis.io

    Vertretungszwang für Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgelds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen beim Finanzgericht nicht erschienenen Zeugen

  • rechtsportal.de

    FGO § 82 ; ZPO § 380 ; FGO § 128 Abs. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen beim Finanzgericht nicht erschienenen Zeugen

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde eines Zeugen gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unterliegt dem Vertretungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschwerde eines Zeugen gegen ein Ordnungsgeld - und der Vertretungszwang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 5 C 17.2208

    Auferlegung der Kosten von Ausbleiben und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes

    Aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass der Vertretungszwang vor den Oberverwaltungsgerichten bei Beschwerden von Zeugen gegen gerichtliche Ordnungsmittel nicht gilt (so auch OVG Berlin-Bbg, a.a.O., Rn. 6 ff.; offen gelassen von OVG NW, B.v. 23.10.2012 - 2 E 1013/12 - NVwZ-RR 2013, 247; a. A. SächsOVG, B.v. 20.9.2011 - 4 E 35/11 - NVwZ-RR 2012, 335; OVG MV, B.v. 25.1.2010 - 3 O 59/09 -juris; VGH BW, B.v. 18.11.2002 - 12 S 2217/02 - NVwZ-RR 2003, 690; für das finanzgerichtliche Beschwerdeverfahren BFH, B.v. 13.4.2016 - V B 42/16 - BFH/NV 2016, 1057).
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