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   BFH, 13.04.2022 - IV B 61/21   

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https://dejure.org/2022,13458
BFH, 13.04.2022 - IV B 61/21 (https://dejure.org/2022,13458)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2022 - IV B 61/21 (https://dejure.org/2022,13458)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2022 - IV B 61/21 (https://dejure.org/2022,13458)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 94a S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige Mitteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 94a S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige Mitteilung

  • IWW

    § 116 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 94a FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 3 FGO, § 94a Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 6 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Vor dem FG anwaltlich vertretener Beteiligter

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige Mitteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Entscheidung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Vor dem FG anwaltlich vertretener Beteiligter

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren nach § 94a Satz 1 FGO ohne vorherige Mitteilung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidung im vereinfachten Verfahren - und das rechtliche Gehör

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.06.2016 - III B 92/15

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus BFH, 13.04.2022 - IV B 61/21
    NV: Das FG verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahingehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann (Anschluss an BFH-Beschluss vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844).

    a) Unter Berufung auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.11.2008 - 2 BvR 290/08 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2009, 562) hat der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in Abkehr von der früheren BFH-Rechtsprechung entschieden, dass das FG den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahingehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann (ausführlich BFH-Beschluss vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844).

  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

    Auszug aus BFH, 13.04.2022 - IV B 61/21
    a) Unter Berufung auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.11.2008 - 2 BvR 290/08 (Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2009, 562) hat der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in Abkehr von der früheren BFH-Rechtsprechung entschieden, dass das FG den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt, wenn es gemäß § 94a Satz 1 FGO im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, ohne dem Beteiligten zuvor seine dahingehende Absicht und den Zeitpunkt mitzuteilen, bis zu dem er sein Vorbringen in den Prozess einführen kann (ausführlich BFH-Beschluss vom 06.06.2016 - III B 92/15, BFHE 253, 315, BStBl II 2016, 844).
  • BFH, 25.10.2012 - X B 22/12

    Finanzgerichtliche Sachaufklärungspflicht und Recht auf Akteneinsicht - Absehen

    Auszug aus BFH, 13.04.2022 - IV B 61/21
    Von einer weiteren Darstellung des Sachverhalts und einer weiteren Begründung sieht der Senat nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz   2 FGO, der auch für den Beschluss nach § 116 Abs. 6 FGO gilt (z.B. BFH-Beschluss vom 25.10.2012 - X B 22/12, Rz 12, m.w.N.), ab.
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