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   BFH, 13.05.2015 - III R 59/13   

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https://dejure.org/2015,21676
BFH, 13.05.2015 - III R 59/13 (https://dejure.org/2015,21676)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2015 - III R 59/13 (https://dejure.org/2015,21676)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - III R 59/13 (https://dejure.org/2015,21676)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines falschen Währungs-Umrechnungskurses durch das FG - Verträge zwischen nahen Angehörigen - Häusliches Arbeitszimmer

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § ... 4 Abs 5 S 1 Nr 6, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 2, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, AO § 12, AO § 15 Abs 1 Nr 3, AO § 129, FGO § 96, FGO § 107, EGV 2866/98 Art 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b
    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines falschen Währungs-Umrechnungskurses durch das FG - Verträge zwischen nahen Angehörigen - Häusliches Arbeitszimmer

  • Bundesfinanzhof

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines falschen Währungs-Umrechnungskurses durch das FG - Verträge zwischen nahen Angehörigen - Häusliches Arbeitszimmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 1997, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG 1997, § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG 1997, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG 1997, § 9 Abs 2 EStG 1997
    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines falschen Währungs-Umrechnungskurses durch das FG - Verträge zwischen nahen Angehörigen - Häusliches Arbeitszimmer

  • IWW

    § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes, § ... 4 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Absatz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 12 der Abgabenordnung (AO), § 12 AO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 15 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO), § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 EStG, § 12 Nr. 1 und 2 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Buchst. b EStG, § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG, § 74 FGO, Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98, Art. 4 f. der Verordnung (EG) Nr. 1103/97, § 129 AO, § 107 FGO, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit von Lohnaufwendungen für eine nahe Angehörige

  • rewis.io

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden - Anwendung eines falschen Währungs-Umrechnungskurses durch das FG - Verträge zwischen nahen Angehörigen - Häusliches Arbeitszimmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 15 Abs. 1 Nr. 3; EStG § 4 Abs. 4
    Abzugsfähigkeit von Lohnaufwendungen für eine nahe Angehörige

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsstätte eines Selbständigen; Anwendung des falschen Umrechnungskurses (Euro in DM) durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur immer gleichen Betriebsstätte eines Kunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Arbeitsvertrag mit der Schwägerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Arbeitswohnung im Zweifamilienhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine betriebliche Veranlassung der Vergütungen bei minimal anfallenden Tätigkeiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtkosten eines Selbständigen zur Betriebsstätte eines Kunden

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten eines Selbstständigen zur Betriebsstätte eines Kunden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Geschäftsreise
    Abzugsfähige Aufwendungen
    Fahrtkosten
    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten
    Rechtslage ab 1.1.2014

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 15.01.2013 - VIII R 7/10

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einem allein genutzten

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Dies trifft nicht nur dann zu, wenn der Arbeitsplatz von der übrigen Wohnung nicht baulich getrennt und keine in sich geschlossene Einheit ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744), sondern auch dann, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume --wie hier-- in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und zwischen ihnen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche liegt (BFH-Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 7/10, BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897 ).

    a) Der Hinweis des Klägers auf die bauliche Abgeschlossenheit der Räume ist unerheblich, denn die Nutzung der zweiten abgeschlossenen Wohnung in einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Zweifamilienhaus steht deren Einordnung als häusliches Arbeitszimmer nicht entgegen (BFH-Urteil in BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; Schmidt/Heinicke, EStG, 34. Aufl., § 4 Rz 591).

  • BFH, 09.07.2009 - VI R 21/08

    Tätigkeitsstätte beim Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Das FG-Urteil widerspreche hinsichtlich der Fahrtkosten den BFH-Urteilen vom 10. Juli 2008 VI R 21/07 (BFHE 222, 391, BStBl II 2009, 818) und vom 9. Juli 2009 VI R 21/08 (BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822).

    An dieser --von § 12 AO abweichenden-- Definition der Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist ungeachtet der neueren Rechtsprechung des VI. Senats des BFH zu dem in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (i.d.F. bis 2013) verwendeten Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte festzuhalten, denn das vom VI. Senat für Zwecke der Besteuerung von Arbeitnehmern entwickelte Differenzierungskriterium (z.B. BFH-Urteil in BFHE 225, 449, BStBl II 2009, 822), ob deren Arbeitgeber bei dem Kunden, in dessen Räumen der Arbeitnehmer tätig sei, eine eigene Betriebsstätte unterhalte oder nicht, kann auf die Gewinneinkünfte nicht übertragen werden (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 13/13, BFHE 247, 555, BStBl II 2015, 273).

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Geringfügige Abweichungen einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen schließen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses nicht zwingend aus; vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (BFH-Urteil vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015).

    Der erforderliche Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen in dem vertraglich vereinbarten Umfang erbracht hat, obliegt dem Steuerpflichtigen und kann nicht nur mit Stundenzetteln oder anderen Arbeitszeitnachweisen geführt werden (BFH-Urteil in BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 39 ff.).

  • BFH, 23.10.2014 - III R 19/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbständigen - Gleichbehandlung

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Danach sind z.B. Unterrichtsräume in öffentlichen Schulen und Kindergärten, in denen ein selbständiger Lehrer seine Leistungen gegenüber Kunden erbringt, Betriebsstätten i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG (Senatsurteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13, BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323).

    Der Senat hat daher in seinem Urteil in BFHE 248, 1, BStBl II 2015, 323 die Fahrten einer selbständigen Musiklehrerin nicht der Abzugsbegrenzung unterworfen, weil sie an mehreren Schulen unterrichtete und dies der Situation eines Arbeitnehmers mit ständig wechselnden Tätigkeitsstätten entsprach, bei dem keiner dieser Stätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommt.

  • BFH, 29.03.2007 - IV R 55/05

    Avalgebühr ist kein Entgelt für Dauerschulden i.S. von § 8 Nr. 1 GewStG -

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    a) Es kann dahinstehen, ob dem FG bei der Anwendung des falschen Umrechnungskurses ein Rechenfehler oder eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO und § 107 FGO, also ein mechanischer Fehler, unterlaufen ist oder ein Rechtsfehler bei der Anwendung des Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2866/98 und des Art. 4 f. der Verordnung (EG) Nr. 1103/97. Denn der Senat kann nicht nur rechtliche Fehler, sondern auch --nach Revisionseinlegung anstelle des FG-- offenbare Unrichtigkeiten korrigieren (BFH-Urteil vom 29. März 2007 IV R 55/05, BFHE 217, 103, BStBl II 2007, 655, Rz 13; Gräber/ Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 107 Rz 6).
  • BFH, 20.06.2012 - IX R 56/10

    Aufwendungen für ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer würde es sich erst dann handeln, wenn der Kläger, um aus dem Wohnbereich in die Arbeitsräume zu gelangen, zunächst das Haus verlassen und/oder eine auch von anderen Personen genutzte und der Allgemeinheit zugänglich gemachte Verkehrsfläche durchqueren müsste (BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    c) Da die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG a.F. nicht erfüllt sind, brauchte der Senat das Verfahren nicht gemäß § 74 FGO auszusetzen, bis der Große Senat des BFH in der Sache GrS 1/14 entschieden hat, ob der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) aufzuteilen sind.
  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    c) Da die Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG a.F. nicht erfüllt sind, brauchte der Senat das Verfahren nicht gemäß § 74 FGO auszusetzen, bis der Große Senat des BFH in der Sache GrS 1/14 entschieden hat, ob der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraussetzt, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) aufzuteilen sind.
  • BFH, 26.06.2007 - V B 197/05

    Privatanteil an der Gesamtfahrleistung für die Umsatzsteuer ist zu schätzen;

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Dies trifft nicht nur dann zu, wenn der Arbeitsplatz von der übrigen Wohnung nicht baulich getrennt und keine in sich geschlossene Einheit ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744), sondern auch dann, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume --wie hier-- in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und zwischen ihnen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche liegt (BFH-Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 7/10, BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897 ).
  • BFH, 15.07.1986 - VIII R 134/83

    Nur Kilometer-Pauschbetrag für Fahrten zwischen wohnung und Betriebsstätte, auch

    Auszug aus BFH, 13.05.2015 - III R 59/13
    Dies trifft nicht nur dann zu, wenn der Arbeitsplatz von der übrigen Wohnung nicht baulich getrennt und keine in sich geschlossene Einheit ist (BFH-Urteil vom 15. Juli 1986 VIII R 134/83, BFHE 147, 169, BStBl II 1986, 744), sondern auch dann, wenn sich die zu Wohnzwecken und die betrieblich genutzten Räume --wie hier-- in einem ausschließlich vom Steuerpflichtigen genutzten Zweifamilienhaus befinden und zwischen ihnen keine der Allgemeinheit zugängliche oder von fremden Dritten benutzte Verkehrsfläche liegt (BFH-Urteil vom 15. Januar 2013 VIII R 7/10, BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2007 V B 197/05, BFH/NV 2007, 1897 ).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 16.11.2006 - XI B 156/05

    Gesonderte Gewinnfeststellung Aussetzung des Einkommensteuerverfahrens

  • BFH, 22.09.2011 - III R 35/08

    Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften

  • BFH, 22.10.2014 - X R 13/13

    Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

  • FG Hessen, 20.06.2012 - 12 K 1511/09

    Beruflich genutzte Dachgeschosswohnung im eigenen Haus keine Betriebsstätte -

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

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