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   BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19   

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https://dejure.org/2020,22471
BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19 (https://dejure.org/2020,22471)
BFH, Entscheidung vom 13.05.2020 - VIII B 146/19 (https://dejure.org/2020,22471)
BFH, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - VIII B 146/19 (https://dejure.org/2020,22471)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 44 Abs 3, FGO § 51 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 101 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 3 ZPO, § 51 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber einem Steuerberater mangels grundsätzlicher Bedeutung; Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den ...

  • rewis.io

    Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 44 ; FGO § 51, § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung gegenüber einem Steuerberater mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Behandlung eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Das FG konnte den auslegungsbedürftigen, unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellten Antrag des rechtskundig vertretenen Klägers wegen der Bezugnahme auf die Ablehnung des Gerichts einerseits und Handlungen des Berichterstatters andererseits nur so verstehen, dass der zuständige Senat des FG als gesamter Spruchkörper vom Kläger abgelehnt werden sollte (vgl. zur Auslegung eines Ablehnungsgesuchs auch BFH-Beschluss vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 21).

    bb) Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper kann eine Nichtzulassungsbeschwerde hingegen grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, es ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 1577, Rz 20).

    Ein solches rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper liegt insbesondere vor, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21; vom 29.12.2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 3).

    Der Ablehnungsantrag darf in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, Rz 8, 9; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21, 23).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1199, Rz 10; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 22; in BFH/NV 2016, 575, Rz 4; vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 15).

  • BFH, 16.10.2019 - X B 99/19

    Unzulässige Selbstentscheidung abgelehnter Richter über einen Ablehnungsantrag

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    NV: Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper des FG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, das Ablehnungsgesuch ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (Abgrenzung vom BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494).

    Der Verfahrensfehler kann im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (s. dazu BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 12, 14, 19).

    Dies gilt auch, wenn sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers --in nicht rechtsmissbräuchlicher Weise (z.B. wegen einer Entscheidung des Spruchkörpers)-- als befangen abgelehnt werden (BFH-Beschluss vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 14).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1199, Rz 10; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 22; in BFH/NV 2016, 575, Rz 4; vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 15).

  • BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14

    Selbstentscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Ein solches rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch gegen einen ganzen Spruchkörper liegt insbesondere vor, wenn keine konkreten Anhaltspunkte vorgebracht werden, die bei vernünftiger objektiver Betrachtung auf eine Befangenheit jedes einzelnen Mitglieds des Spruchkörpers hindeuten können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21; vom 29.12.2015 - IV B 68/14, BFH/NV 2016, 575, Rz 3).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1199, Rz 10; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 22; in BFH/NV 2016, 575, Rz 4; vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 15).

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Der Ablehnungsantrag darf in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden (BFH-Beschlüsse vom 22.05.2017 - V B 133/16, BFH/NV 2017, 1199, Rz 8, 9; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 21, 23).

    Denn über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich ein abgelehnter Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2017, 1199, Rz 10; in BFH/NV 2016, 1577, Rz 22; in BFH/NV 2016, 575, Rz 4; vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, Rz 15).

  • BFH, 02.01.2019 - VIII B 131/18

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmängeln nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist insbesondere gegeben, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (BFH-Beschluss vom 02.01.2019 - VIII B 131/18, BFH/NV 2019, 286, Rz 7, m.w.N.).

    Damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 286, Rz 8).

  • BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18

    Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Zur Darlegung einer Divergenz müssen die tragenden Rechtssätze der angefochtenen Entscheidung und einer konkret benannten Divergenzentscheidung derart gegenübergestellt werden, dass eine Abweichung im Grundsätzlichen erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 21.03.2019 - VIII B 129/18, BFH/NV 2019, 812, Rz 4).
  • BFH, 12.04.1994 - VII B 39/93
    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Maßgeblich ist der an den einschlägigen Gesetzesvorschriften zu messende objektive Erklärungswert, d.h. der in der schriftlichen Erklärung verkörperte Wille (BFH-Beschlüsse vom 12.04.1994 - VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886, unter II.1.; vom 12.08.1998 - III B 23/98, BFH/NV 1999, 476).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Die Geltendmachung eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO erfordert insofern die genaue Bezeichnung des nicht berücksichtigten Akteninhalts sowie die Darlegung, inwieweit dessen Berücksichtigung auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 15.02.2012 - IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, Rz 12).
  • BFH, 13.11.2019 - VIII B 42/19

    Darlegungsanforderungen zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung bei

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Macht ein Beschwerdeführer --wie der Kläger im Streitfall-- mit der Nichtzulassungsbeschwerde verfassungsrechtliche Fragen als Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geltend, so erfordert die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eine substantiierte, an den Vorgaben des GG und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs (BFH) orientierte Auseinandersetzung mit der Problematik (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 13.11.2019 - VIII B 42/19, BFH/NV 2020, 234, Rz 5).
  • BFH, 12.08.1998 - III B 23/98

    Richterablehnung; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 13.05.2020 - VIII B 146/19
    Maßgeblich ist der an den einschlägigen Gesetzesvorschriften zu messende objektive Erklärungswert, d.h. der in der schriftlichen Erklärung verkörperte Wille (BFH-Beschlüsse vom 12.04.1994 - VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886, unter II.1.; vom 12.08.1998 - III B 23/98, BFH/NV 1999, 476).
  • BFH, 02.02.2016 - X B 38/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3

  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    Außerdem muss dargelegt werden, inwieweit die Berücksichtigung der nach Ansicht des Rügeführers nicht berücksichtigten Tatumstände auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.05.2020 - VIII B 146/19, Rz 10 und vom 15.02.2012 - IV B 126/10, Rz 12).
  • BFH, 16.10.2020 - VI B 13/20

    Anwendungsvoraussetzungen der 1 %-Regelung beim

    Im Fall eines rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gegen den gesamten Spruchkörper kann eine Nichtzulassungsbeschwerde hingegen grundsätzlich nicht auf dessen rechtswidrige Ablehnung gestützt werden, es sei denn, es ist vom FG nicht nur aus fehlerhaften, sondern aus willkürlichen und greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden (BFH-Beschluss vom 13.05.2020 - VIII B 146/19, Rz 23).
  • BFH, 11.05.2023 - VIII S 3/23

    Ablehnungsgesuch eines nicht vertretenen Anhörungsrügeführers

    Denn der abgelehnte Richter darf sich über eine bloße formale Prüfung des Ablehnungsantrags hinaus nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe entgegen § 45 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes zum Richter in eigener Sache machen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.10.2019 - X B 99/19, BFHE 266, 494, BStBl II 2020, 375, Rz 14, 15; vom 13.05.2020 - VIII B 146/19, BFH/NV 2020, 1082, Rz 22 bis 24; vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554, Rz 4 und Leitsatz).
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