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   BFH, 13.06.2012 - V B 36/12   

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https://dejure.org/2012,22806
BFH, 13.06.2012 - V B 36/12 (https://dejure.org/2012,22806)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2012 - V B 36/12 (https://dejure.org/2012,22806)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - V B 36/12 (https://dejure.org/2012,22806)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters - Rechtliches Gehör

  • openjur.de

    Ablehnung wegen Befangenheit; Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters; Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 51 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 128 Abs 2, ZPO § 44 Abs 3, GG Art 101 Abs 1 S 2
    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters - Rechtliches Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters - Rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 51 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 44 Abs 3 ZPO
    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters - Rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Ablehnung wegen Befangenheit - Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters - Rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 128 Abs. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters; Ablehnung eines Befangenheitsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschwerde eines Liquidators

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs durch das Finanzgericht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.04.1994 - VII B 39/93
    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Rechtsmittels ist, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 1994 VII B 39/93, BFH/NV 1994, 886).
  • BFH, 29.03.1995 - II B 36/94

    Ablehnung aller Mitglieder eines Spruchkörpers wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Hat dagegen die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters nur insoweit Eingang in den Zurückweisungsbeschluss gefunden, als dort ausgeführt wird, der betreffende Richter halte sich nicht für befangen, braucht diese Wertung dem Kläger nicht mitgeteilt zu werden (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1995 XI B 11/95, BFH/NV 1995, 1083; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 26.06.1995 - XI B 11/95

    Ablehnung eines Richter wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Hat dagegen die dienstliche Äußerung eines abgelehnten Richters nur insoweit Eingang in den Zurückweisungsbeschluss gefunden, als dort ausgeführt wird, der betreffende Richter halte sich nicht für befangen, braucht diese Wertung dem Kläger nicht mitgeteilt zu werden (BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 1995 XI B 11/95, BFH/NV 1995, 1083; vom 29. März 1995 II B 36/94, BFH/NV 1996, 45).
  • BFH, 09.06.1999 - II B 112/98

    Richterablehnung; dienstliche Äußerung

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Streitige Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht einer dienstlichen Äußerung entnommen hat, dürfen daher nur dann verwertet werden, wenn der ablehnende Beteiligte zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968  2 BvR 599/67, BVerfGE 24, 56; BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139; vom 18. August 2000 V B 32/00, BFH/NV 2001, 316; vom 9. Juni 1999 II B 112/98, BFH/NV 1999, 1509).
  • BFH, 24.07.2000 - VIII B 44/00

    Richterablehnung; nicht ordnungsgemäße Besetzung des FG

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Die in § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters dient der vollständigen Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Juli 2000 VIII B 44/00, BFH/NV 2001, 176).
  • BFH, 18.08.2000 - V B 32/00

    Ablehnung eines Richters; unterlassene Bekanntgabe der dienstlichen Äußerung

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Streitige Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht einer dienstlichen Äußerung entnommen hat, dürfen daher nur dann verwertet werden, wenn der ablehnende Beteiligte zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968  2 BvR 599/67, BVerfGE 24, 56; BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139; vom 18. August 2000 V B 32/00, BFH/NV 2001, 316; vom 9. Juni 1999 II B 112/98, BFH/NV 1999, 1509).
  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    a) Wenn die unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrages die Vorenthaltung des gesetzlichen Richters zur Folge hat, was nur bei einer greifbar gesetzeswidrigen und damit willkürlichen Zurückweisung eines Befangenheitsantrages der Fall ist, kann das nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache ggf. im Revisionsverfahren oder im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2010 I B 83/09, BFH/NV 2010, 913, sowie vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 77/06

    NZB: Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Das bedeutet, dass er zu den für das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung nimmt, soweit ihm das notwendig und zweckmäßig erscheint (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 77/06, BFH/NV 2007, 753).
  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    Streitige Tatsachen und Beweisergebnisse, die das Gericht einer dienstlichen Äußerung entnommen hat, dürfen daher nur dann verwertet werden, wenn der ablehnende Beteiligte zu der dienstlichen Äußerung Stellung nehmen konnte (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juni 1968  2 BvR 599/67, BVerfGE 24, 56; BFH-Beschlüsse vom 14. August 2007 XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139; vom 18. August 2000 V B 32/00, BFH/NV 2001, 316; vom 9. Juni 1999 II B 112/98, BFH/NV 1999, 1509).
  • BFH, 13.01.2010 - I B 83/09

    Mitwirkung von Richtern an der Gerichtsentscheidung, wenn mehrere mündliche

    Auszug aus BFH, 13.06.2012 - V B 36/12
    a) Wenn die unberechtigte Ablehnung eines Befangenheitsantrages die Vorenthaltung des gesetzlichen Richters zur Folge hat, was nur bei einer greifbar gesetzeswidrigen und damit willkürlichen Zurückweisung eines Befangenheitsantrages der Fall ist, kann das nach Ergehen der Entscheidung in der Hauptsache ggf. im Revisionsverfahren oder im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Januar 2010 I B 83/09, BFH/NV 2010, 913, sowie vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

  • FG Hessen, 13.03.2024 - 11 K 407/20
    Das bedeutet, dass er zu den für das Ablehnungsgesuch entscheidungserheblichen Tatsachen Stellung nimmt, soweit ihm das notwendig und zweckmäßig erscheint (vgl. insoweit auch Göertz in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl. 2021, § 44 ZPO Rn. 8); die in § 44 Abs. 3 ZPO vorgesehene Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters dient (allein) der vollständigen Aufklärung des für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch erheblichen Sachverhalts (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14.08.2007 - XI S 13/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2139; vom 13.06.2012 - V B 36/12, BFH/NV 2012, 1611, jeweils m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 14.01.2014 - L 6 SF 1903/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - unbegründetes Befangenheitsgesuch gegen einen

    Bekannt gegeben müssen die dienstlichen Äußerungen dem Kläger nicht (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - V B 36/12, nach juris).

    Zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts würden die Äußerungen nicht beitragen und sind damit verzichtbar (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - V B 36/12, nach juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19

    Klage gegen Trink- und Schmutzwassergebühren: Kriterien für die Zählerablesung

    Demgegenüber kann in einer fehlenden Mitteilung der dienstlichen Äußerung oder einer zu kurz bemessenden Stellungnahmefrist keine Gehörsverletzung erblickt werden, wenn keine Tatsachen oder Beweisergebnisse aus der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters in den Beschluss über das Ablehnungsgesuch eingeflossen sind (vgl. BFH, Beschlüsse vom 9. Juni 1999 - II B 112/98 -, juris Rn. 14 ff., und vom 13. Juni 2012 - V B 36/12 -, juris Rn. 9 f.; Heinrich, a. a. O., § 6, Rn. 2).
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