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   BFH, 13.06.2013 - V S 29/12 (PKH)   

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https://dejure.org/2013,17366
BFH, 13.06.2013 - V S 29/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,17366)
BFH, Entscheidung vom 13.06.2013 - V S 29/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,17366)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - V S 29/12 (PKH) (https://dejure.org/2013,17366)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

  • openjur.de

    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 2, SGB 10 § 104, SGB 12 § 82, FGO § 76, FGO § 142, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, EStG VZ 2008
    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

  • Bundesfinanzhof

    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 EStG 2002, § 104 SGB 10, § 82 SGB 12, § 76 FGO, § 142 FGO
    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

  • rewis.io

    Erstattung von Kindergeld durch Familienkasse an Sozialleistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 2; SGB X § 111
    Anspruch auf Kindergeld trotz Erhalt von Leistungen nach dem SGB

  • datenbank.nwb.de

    Auszahlung des Kindergeldes an einen Sozialhilfeträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, juris) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO).

    Die Sachaufklärungsrüge dient nicht dazu, Beweisanträge oder Fragen zu ersetzen, welche eine fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, zu stellen aber unterlassen hat (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 751).

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe -

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    (2) Das an einen Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld ist allerdings als Einkommen des volljährigen, außerhalb des Haushaltes lebenden Kindes zu berücksichtigen, soweit es ihm zeitnah (innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Überweisung des Kindergeldes) zugewendet wird und ohne die "Weiterleitung" des Kindergeldes die Voraussetzungen des § 74 EStG für eine Abzweigung des Kindergeldes vorliegen würden (BSG-Urteil in FamRZ 2009, 44).

    Auf die Frage, ob die BSG-Rechtsprechung, nach der das an einen Elternteil als Kindergeldberechtigten ausgezahlte Kindergeld als Einkommen des volljährigen, außerhalb des Haushaltes lebenden Kindes zu berücksichtigen ist, soweit es ihm zeitnah (innerhalb eines Monats nach Auszahlung oder Überweisung des Kindergeldes) zugewendet wird (BSG-Urteil in FamRZ 2009, 44) auch für im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kinder gilt, kommt es für die hier vorliegende Fallgestaltung, dass das Kindergeld nicht an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt wird, nicht an (s. oben II.2.b bb (3)).

  • BFH, 19.01.2006 - VIII B 84/05

    NZB: Sachaufklärungspflicht - unterlassene Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, juris) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO).
  • BFH, 04.12.2006 - VIII B 61/06

    NZB: Sachaufklärungsrüge, Abgrenzung eines Kapitalkontos als Eigen- oder

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, juris) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII B 152/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Gemeinschaftsrecht, Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, juris) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Auf die Überlegungen des FG zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der eine Abzweigung an das Kind nur bis zur Auszahlung an den Kindergeldberechtigten erfolgen kann (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720), kommt es im Hinblick auf diese gesetzliche Sonderregelung nicht an.
  • BFH, 22.01.2013 - V B 85/12

    Rügeerfordernisse bei unterbliebener Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Die Rüge, das FG hätte den Sachverhalt auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, setzt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2006 VIII B 84/05, BFH/NV 2006, 803; vom 4. Dezember 2006 VIII B 61/06, BFH/NV 2007, 451; vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751; vom 27. März 2007 VIII B 152/05, BFH/NV 2007, 1335, und vom 22. Januar 2013 V B 85/12, juris) voraus, dass der Beschwerdeführer substantiiert darlegt, aus welchen --genau bezeichneten-- Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung (Beweiserhebung) auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des --ggf. auch unrichtigen-- materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und warum ein fachkundig vertretener Kläger nicht von sich aus --in der mündlichen Verhandlung-- entsprechende Anträge gestellt oder das Unterbleiben der Beweiserhebung in sonstiger Weise gerügt hat (vgl. § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Offengelassen hat das BSG (BSG-Urteil vom 11. Dezember 2007 B 8/9b SO 23/06 R, BSGE 99, 262), ob die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 SGB II, nach der das an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlte Kindergeld eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden volljährigen Kindes dem Kindergeldberechtigten als Einkommen zuzurechnen ist (BSG-Urteile vom 23. November 2006 B 11b AS 1/06 R, BSGE 97, 265, und vom 6. Dezember 2007 B 14/7b AS 54/06 R, FamRZ 2008, 886), trotz der Besonderheiten der nach dem SGB II bestehenden Rechtslage auf die Zurechnung des Kindergeldes für im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kinder bei Anwendung von § 82 Abs. 1 SGB XII zu übertragen ist.
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 5/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Einkommenseinsatz

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    (1) Die nur auf Minderjährige bezogene Regelung in § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ist nicht in entsprechender Anwendung auf volljährige Kinder zu übertragen (Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 8. Februar 2007 B 9b SO 5/06 R, BSGE 98, 121).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 54/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

    Auszug aus BFH, 13.06.2013 - V S 29/12
    Offengelassen hat das BSG (BSG-Urteil vom 11. Dezember 2007 B 8/9b SO 23/06 R, BSGE 99, 262), ob die Rechtsprechung zu § 11 Abs. 1 SGB II, nach der das an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlte Kindergeld eines in häuslicher Gemeinschaft lebenden volljährigen Kindes dem Kindergeldberechtigten als Einkommen zuzurechnen ist (BSG-Urteile vom 23. November 2006 B 11b AS 1/06 R, BSGE 97, 265, und vom 6. Dezember 2007 B 14/7b AS 54/06 R, FamRZ 2008, 886), trotz der Besonderheiten der nach dem SGB II bestehenden Rechtslage auf die Zurechnung des Kindergeldes für im Haushalt des Kindergeldberechtigten lebende volljährige Kinder bei Anwendung von § 82 Abs. 1 SGB XII zu übertragen ist.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 23/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

  • FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1246/10

    Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge der mit dem Kind im Haushalt lebenden

    Dabei kann dahinstehen, ob die Familienkasse im Zusammenhang mit dem geltend gemachten Erstattungsanspruch des Klägers von Amts wegen über eine Abzweigung des Kindergeldes an das Kind gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 ggf. i.V.m. Satz 3 EStG hätte entscheiden müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2013 V S 29/12 (PKH) und BFH-Urteil vom 19. September 2013 V R 25/12) und ggf., ob die Unterhaltsleistungen des Beigeladenen i.S.v. § 1612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - eine ermessensgerechte Abzweigung ausschließen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. August 2012 III B 26/12 m.w.N.).
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