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   BFH, 13.07.1995 - III R 187/94   

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https://dejure.org/1995,11183
BFH, 13.07.1995 - III R 187/94 (https://dejure.org/1995,11183)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1995 - III R 187/94 (https://dejure.org/1995,11183)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - III R 187/94 (https://dejure.org/1995,11183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung des Berichterstatters und des Mitberichterstatters bei Beschluss außerhalb der mündlichen Verhandlung - Übergehen selbständigen Angriffs- oder Verteidigungsmittels mit Stillschweigen als Fehlen von Urteilsgründen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Ein derartiger Verfahrensmangel liegt nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung zu überprüfen, weil das FG sie überhaupt nicht begründet hat oder weil es ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (Senatsbeschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschluß des BFH vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).

    Außerdem muß es in der mündlichen Verhandlung vor dem FG geltend gemacht worden sein (Senatsbeschluß in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).

    Eine zugleich mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (Senatsbeschluß in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschlüsse des BFH vom 25. März 1993 V R 100/92, BFH/NV 1994, 178, und vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813).

  • BFH, 25.07.1979 - VI R 3/79

    Ladungsfrist - Mangelnde Vertretung - Verfahrensbeteiligte - Zugang der Ladung -

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Ein die zulassungsfreie Revision rechtfertigender Verfahrensmangel liegt nur bei besonders schweren Verstößen vor, insbesondere dann, wenn ein Beteiligter im Prozeß überhaupt nicht vertreten ist (BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1979 VI R 3/79, BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654; vom 15. Dezember 1986 IV B 59--61/86, IV B 66/86, BFH/NV 1988, 643).

    Ein schwerer Verfahrensverstoß wird jedoch nicht schlüssig gerügt, wenn der Beteiligte trotz fehlerhafter Ladung Kenntnis vom anberaumten Termin erhalten hat (BFH-Beschluß in BFHE 128, 176, BStBl II 1979, 654).

  • BFH, 12.04.1994 - III R 44/93

    Hinderung eines Senats wegen der Besetzung an der Entscheidung der Streitsache

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Die von den Klägern gerügten angeblichen Verfahrensverstöße beziehen sich nicht auf den Klageanspruch selbst, sondern nur auf das vom Gericht zu beachtende Verfahren (Senatsbeschluß vom 12. April 1994 III R 44/93, BFH/NV 1994, 885).
  • BFH, 08.09.1994 - VII R 15/94

    Rüge des Fehlens von Entscheidungsgründen - Tatbestandsmerkmal der Gefährdung von

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Ein derartiger Verfahrensmangel liegt nur vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung zu überprüfen, weil das FG sie überhaupt nicht begründet hat oder weil es ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat (Senatsbeschluß vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschluß des BFH vom 8. September 1994 VII R 15/94, BFH/NV 1995, 241).
  • BFH, 10.03.1994 - IX R 43/90

    Verfahrensfragen; Zum Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und Revision (§

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Eine zugleich mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (Senatsbeschluß in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschlüsse des BFH vom 25. März 1993 V R 100/92, BFH/NV 1994, 178, und vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813).
  • BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Es ist nicht erforderlich, daß jedermann weiß, wann und wo eine mündliche Verhandlung in welcher Sache stattfindet (BFH-Urteil vom 15. März 1977 VII R 122/73, BFHE 121, 392, BStBl II 1977, 431).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Denn ein nicht ausreichender oder unterbliebener Aufruf der Sache kann allenfalls als Verletzung des rechtlichen Gehörs anzusehen sein (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 5. Oktober 1976 2 BvR 558/75, BVerfGE 42, 364), die mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 FGO nicht geltend gemacht werden kann.
  • BFH, 25.03.1993 - V R 100/92

    Zulässigkeit einer Revision ohner vorherige Zulassung bei Geltendmachung einer

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Eine zugleich mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (Senatsbeschluß in BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; Beschlüsse des BFH vom 25. März 1993 V R 100/92, BFH/NV 1994, 178, und vom 10. März 1994 IX R 43/90, BFH/NV 1994, 813).
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Ein solcher wesentlicher Verfahrensmangel ist nur dann schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen -- ihre Richtigkeit unterstellt -- einen der in § 116 Abs. 1 FGO genannten Mängel ergeben (BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 23.02.1994 - IV B 124/93
    Auszug aus BFH, 13.07.1995 - III R 187/94
    Es muß die Begründung des Klageanspruchs betreffen (BFH-Beschluß vom 13. Juli 1994 X R 86, 115/93, BFH/NV 1994, 729; Gräber/Ruban, a. a. O.).
  • BFH, 15.12.1986 - IV B 59/86
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