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   BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09   

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https://dejure.org/2009,9893
BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09 (https://dejure.org/2009,9893)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2009 - IX B 22/09 (https://dejure.org/2009,9893)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - IX B 22/09 (https://dejure.org/2009,9893)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines Verfahrens über eine verbindliche Auskunft

  • Judicialis

    FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 204; FGO § 128 Abs. 2
    Beschwerde wegen der Verletzung revisiblen Rechts sowie einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung; Voraussetzungen einer verbindlichen Zusage i.S.v. § 204 Abgabenordnung ( AO )

  • datenbank.nwb.de

    Keine verbindliche Zusage nach § 204 AO nach finanzgerichtlicher Überprüfung des konkreten Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09
    Damit kann nach ständiger Rechtsprechung die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2007 IX B 104/07, BFH/NV 2007, 2144).
  • BFH, 18.12.1989 - VIII B 27/89

    Anforderungen an die Überprüfung von Gewinnfeststellungen

    Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09
    Vielmehr darf keine verbindliche Zusage i.S. von § 204 der Abgabenordnung mehr erteilt werden, wenn der konkrete Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll, bereits finanzgerichtlich überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1989 VIII B 27/89, BFH/NV 1990, 654; Schick in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 204 AO Rz 81).
  • BFH, 07.12.2006 - IX B 50/06

    Wahlrechtsausübung nach § 82b EStDV

    Auszug aus BFH, 13.07.2009 - IX B 22/09
    Vielmehr muss bei --wie im Streitfall-- unklarer Sach- und Rechtslage jeder Beteiligte alle vertretbaren Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten, zumal, wenn er fachkundig vertreten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2006 IX B 50/06, BFH/NV 2007, 1135, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes darf eine verbindliche Zusage jedenfalls dann nicht mehr erteilt werden, wenn der konkrete Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll, bereits finanzgerichtlich überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

    Selbst bei einer Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 29.11.2016 und der Einspruchsentscheidung vom 30.05.2017 - wie vom Kläger begehrt - dürfte das Finanzamt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eine verbindliche Zusage nicht mehr erteilen, da der Sachverhalt, der der verbindlichen Zusage zugrunde gelegt werden soll (die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht aus dem Flugbetrieb), bereits finanzgerichtlich unter dem Aktenzeichen 4 K 240/17 überprüft wird (vgl. BFH-Beschluss vom 13.07.2009 IX B 22/09, BFH/NV 2013, 3).

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