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   BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85   

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https://dejure.org/1987,1640
BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85 (https://dejure.org/1987,1640)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1987 - IV R 130/85 (https://dejure.org/1987,1640)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1987 - IV R 130/85 (https://dejure.org/1987,1640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Doppelte Haushaltsführung - Geschiedene Ehegatten - Hausstand - Minderjähriger - Kind - Personensorge - Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Begriff des eigenen Hausstandes bei doppelter Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 EStG im Fall der Beibehaltung der bisherigen Wohnung mit dem geschiedenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 30
  • NJW 1988, 2263
  • FamRZ 1988, 1267 (Ls.)
  • BB 1988, 462
  • DB 1988, 90
  • BStBl II 1988, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73

    Gewerbebetrieb - Unverheirateter - Anmietung einer weiteren Wohnung am

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85
    Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit Aufwendungen, die ihnen aus Gründen doppelter Haushaltsführung entstehen, bei betrieblicher Veranlassung unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 EStG absetzen dürfen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. April 1976 IV R 156/73, BFHE 119, 51, BStBl II 1976, 558).
  • BFH, 16.12.1983 - VI R 3/81

    Zu den Anforderungen an den Nachweis einer maßgeblichen finanziellen Beteiligung

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird ein eigener Hausstand im Sinne dieser Vorschrift vom Steuerpflichtigen unterhalten, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem sich der Steuerpflichtige sowohl persönlich als auch finanziell maßgeblich beteiligt (vgl. zuletzt Urteil vom 16. Dezember 1983 VI R 3/81, BFHE 140, 241, BStBl II 1984, 521).
  • BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73

    Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand -

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85
    Nur dann, wenn der Steuerpflichtige getrennt von seiner Familie und seinem Hausstand am Beschäftigungsort wohnt, tritt eine Aufsplitterung der üblicherweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ein, die eine Anerkennung der sich hieraus ergebenden Mehraufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben rechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BFHE 115, 23, BStBl II 1975, 459).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Frage der beruflichen Veranlassung der Entstehung der doppelten Haushaltsführung danach zu entscheiden, ob der Gründung eines zweiten Hausstandes ein beruflicher oder ein privater Anlaß zugrunde gelegen hat (vgl. zuletzt Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, und VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323).
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 22/80

    Zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 13.08.1987 - IV R 130/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist die Frage der beruflichen Veranlassung der Entstehung der doppelten Haushaltsführung danach zu entscheiden, ob der Gründung eines zweiten Hausstandes ein beruflicher oder ein privater Anlaß zugrunde gelegen hat (vgl. zuletzt Urteile vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297, und VI R 22/80, BFHE 135, 182, BStBl II 1982, 323).
  • BFH, 30.11.1994 - XI R 3/94

    Die nicht nur vorübergehende Nutzung einer vollständig eingerichteten Wohnung,

    d) Entgegen der Auffassung der Klägerin haben die ertragsteuerrechtlichen Kriterien für den Abzug von Hotelkosten und den Abzug von Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung als Betriebsausgaben (vgl. BFH-Urteile vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53, und vom 5. Oktober 1989 IV R 84/88, BFH/NV 1991, 361) keine Bedeutung für die Auslegung des § 9 Abs. 2 UStG 1980.
  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Es muß mithin aus beruflichem Anlaß zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z.B. Urteile des BFH vom 2. Februar 1979 VI R 108/75, BFHE 127, 37, BStBl II 1979, 338, und vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als

    Hiervon ist auch die Rechtsprechung ausgegangen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. August 1987 IV R 130/85, BFHE 151, 30, BStBl II 1988, 53, m. w. N.).
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