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   BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20   

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https://dejure.org/2022,37311
BFH, 13.09.2022 - XI R 8/20 (https://dejure.org/2022,37311)
BFH, Entscheidung vom 13.09.2022 - XI R 8/20 (https://dejure.org/2022,37311)
BFH, Entscheidung vom 13. September 2022 - XI R 8/20 (https://dejure.org/2022,37311)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 1 Abs 1 S 1 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c, UStG § 3 Abs 9, UStG VZ 2010
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, Art 2 Abs 1 Buchst a EGRL 112/2006, Art 2 Abs 1 Buchst c EGRL 112/2006, § 3 Abs 9 UStG 2005, UStG VZ 2010
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

  • IWW
  • rewis.io

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerliche Behandlung von einer Erzeugergenossenschaft erhobener Marktgebühren für die Veräußerung von den Mitgliedern erzeugter Lebensmittel

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von "Marktgebühren" einer Erzeugergenossenschaft

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Marktgebühren einer Erzeugergenossenschaft

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Leistungsaustausch, Entgelt, Genossenschaft, Mitglied

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 11.10.2022 - XI R 12/20

    Weiterbelastung von Kosten keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung

    Die Leistungsbezüge, die zum Entstehen der weiterberechneten Vorkosten berechtigt haben, bezog sie deshalb aus eigenem Interesse, was gegen das Vorliegen einer Leistung an die Lieferanten spricht (vgl. BFH-Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    cc) Soweit das FA darauf hinweist, dass die "audits" auch den Lieferanten wirtschaftlich zugutekommen, indem diese für qualitativ hochwertigere Produkte höhere Verkaufspreise erzielen können, gilt dies für die Klägerin gleichermaßen, so dass auch dies in ihrem eigenen Interesse lag (vgl. BFH-Beschluss vom 13.09.2022 - XI R 8/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

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