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   BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04   

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https://dejure.org/2005,2467
BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04 (https://dejure.org/2005,2467)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2005 - IV R 33/04 (https://dejure.org/2005,2467)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - IV R 33/04 (https://dejure.org/2005,2467)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 10; EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 5

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 10; EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 5
    Entnahmevergünstigung für Austragsgrundstücke nur bei tatsächlicher Nutzung durch Altenteiler nach Fertigstellung der darauf errichteten Wohnung

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 10; EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 5

  • Judicialis

    EStG 1997 § 52 Abs. 15 Satz 10; ; EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 4; ; EStG 2002 § 13 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreie Entnahme des Grund und Bodens für eine Altenteilerwohnung setzt tatsächliche Nutzung durch Altenteiler voraus; Bebauung des bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücks mit einem zur Vermietung bestimmten Wohngebäude

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entnahmeprivileg für Altenteilerwohnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ? Entnahmeprivileg nach § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a.?F. (heute: § 13 Abs. 5 EStG) bei Errichtung einer Altenteilerwohnung ? Nutzung durch den Altenteiler erforderlich ? Entnahmeerklärung i. S. des § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG 1997 kann ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerfreiheit für Altenteilerwohnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerfreiheit für Altenteilerwohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Entnahmeprivileg für den zu einer neu errichteten Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Boden; Beschränkung einer Steuerbefreiung auf ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Objekt; Anspruch auf eine Steuerbefreiung für die Nutzung eines ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15 S 10 J: 1997, EStG § 13 Abs 5 J: 2002
    Altenteilerwohnung; Grundstücksentnahme; Land- und Forstwirtschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 258
  • NZM 2006, 114
  • BB 2005, 2797 (Ls.)
  • DB 2005, 2722
  • BStBl II 2006, 68
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 10.06.2004 - 10 K 523/01

    Entnahmegewinn bei der Landwirschaft und Forstwirtschaft ; Entnahme von Grund und

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1691 veröffentlichten Urteil die Ansicht, die Steuerbefreiung nach § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a.F. setze voraus, dass die Wohnung mit ihrer Fertigstellung dem begünstigten Zweck zuzuführen sei.
  • BFH, 23.11.2000 - IV R 82/99

    Steuerfreie Wohnungsentnahme aus Gesamthandsvermögen

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04
    Denn Altenteiler i.S. des § 52 Abs. 15 EStG a.F. ist nur derjenige, der den Betrieb im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen hat und dafür Nutzungen, Sach-, Natural-, Dienst- und Geldleistungen erhält (s. nur Senatsurteil vom 23. November 2000 IV R 82/99, BFHE 193, 488, BStBl II 2001, 232, unter 3. der Gründe zum Begriff des Altenteilers in § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG 1987).
  • BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03

    Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04
    Eine solche Entnahmehandlung, die bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen allerdings nicht durch einen entsprechenden Buchungsvorgang dokumentiert werden kann, muss jedoch erkennbar von dem Bewusstsein getragen sein, dass es als Folge dieser Maßnahme zu einer Versteuerung der stillen Reserven kommt (Senatsurteil vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BFHE 206, 426, BStBl II 2004, 947, unter 3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.07.1979 - IV R 55/74

    Zusammenfassung von Grund und Boden und Gebäuden bei der Frage, ob

    Auszug aus BFH, 13.10.2005 - IV R 33/04
    Werden sie auf einem Grundstück des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens errichtet, so hat dies die Entnahme dieses Grundstücks zur Folge, weil Gebäude und dazugehörender Grund und Boden nur einheitlich Betriebs- oder Privatvermögen sein können (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 12. Juli 1979 IV R 55/74, BFHE 128, 527, BStBl II 1980, 5).
  • BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06

    Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen

    Ein Grundstück und das aufstehende Gebäude können grundsätzlich --wenn sie demselben Steuerpflichtigen zuzurechnen sind-- nach ständiger Rechtsprechung nur einheitlich entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden (u.a. BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005 IV R 33/04, BFHE 211, 258, BStBl II 2006, 68, unter 1.a der Gründe).
  • BFH, 15.04.2010 - IV R 58/07

    Kein Fall von geringer Bedeutung bei Streit über die Zuordnung der Einkünfte zu

    Allein die Nutzungsänderung eines Wirtschaftsguts führt, soweit dadurch nicht notwendiges Privatvermögen begründet wird, auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, wie im Streitfall, nicht zu einer (Zwangs-)Entnahme des Wirtschaftguts (§ 4 Abs. 1 Satz 4 EStG a.F., BFH-Urteil vom 13. Oktober 2005 IV R 33/04, BFHE 211, 258, BStBl II 2006, 68).
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