Rechtsprechung
BFH, 13.10.2009 - X B 205/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fehlerhaftes Nichtausfüllen einer Zeile im Steuererklärungsvordruck als grobes Verschulden; Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen; Auslegung von Erklärungsvordrucken; Unbeachtlichkeit von Rechtsirrtümern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 1
Wertung des fehlerhaften Nichtausfüllens einer Zeile im Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung als grobes Verschulden bei der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen; Umfang der zu erwartenden steuerrechtlichen Kenntnisse eines weder steuerrechtlich vorgebildeten ... - datenbank.nwb.de
Sorgfaltspflichten des Steuerpflichtigen bei Abgabe seiner Erklärung; Auslegung von Erklärungsvordrucken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Fehlerhaft ausgefüllte Steuererklärung
Verfahrensgang
- FG Münster, 14.08.2008 - 2 K 3152/05
- BFH, 13.10.2009 - X B 205/08
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 21.12.2012 - 6 K 33/11
Abgabenordnung: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen
Wenn die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG wegen unzutreffender Rechnungsangaben nicht vorliegen, kann im Billigkeitsverfahren ausnahmsweise nach dem allgemeinen Rechtsgrundsatz des Vertrauensschutzes ein Vorsteuerabzug nach den Grundsätzen des EuGH in den Urteilen Teleos (vom 27.09.2007 C-409/04) und Netto-Supermarkt (vom 21.02.2008 C-271/06) in Betracht kommen (BFH-Urteile vom 30.04.2009 V R 15/07, BFHE 225, 254, BStBl II 2009, 744 und XI R 48/07 vom 12.08.2009, BFH/NV 2010, 388).