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   BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06   

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https://dejure.org/2006,9677
BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06 (https://dejure.org/2006,9677)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2006 - IV B 47/06 (https://dejure.org/2006,9677)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2006 - IV B 47/06 (https://dejure.org/2006,9677)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 117

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2
    NZB: gewerblicher Grundstückshandel, Drei-Objekt-Grenze

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die Entkräftung der durch den Verkauf von mehr als drei Objekten begründeten Indizwirkung; Nachhaltigkeit bei zeitnahem Verkauf mehrerer Objekte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Indizielle Bedeutung des Überschreitens der "Drei-Objekt-Grenze" für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels; Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht bei langfristiger Vermietung von Gewerbeobjekten; Gleichstellung von Flüchtlingswohnheimen mit ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92 (BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367) entschieden hat, ist der Verkauf einer größeren Zahl selbständiger Veräußerungsobjekte an unterschiedliche Erwerber trotz eines engen zeitlichen Zusammenhangs und eines einheitlichen Veräußerungsentschlusses nicht als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang anzusehen, sondern als eine Mehrzahl selbständiger Tätigkeiten, denen rechtlich und wirtschaftlich eine eigenständige Bedeutung zukommt und die daher das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646, m.w.N.).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Das FG hat seiner Entscheidung jedoch einen anderen Gesichtspunkt zugrunde gelegt, indem es sich auf das BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 255/93 (BFHE 180, 51, BStBl II 1996, 303) gestützt hat.
  • BFH, 18.09.2002 - X R 28/00

    Betriebsvermögen beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung stets darauf hingewiesen, dass eine Vermietung, die nicht über fünf Jahre hinausgeht, grundsätzlich nicht als langfristig eingestuft wird (z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, II.2.a bb; BFH-Beschluss vom 17. Februar 2005 X B 185/03, BFH/NV 2005, 1060).
  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 46/84

    Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel unter

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Insbesondere ist von Bedeutung, ob die im jeweiligen Zeitraum geltende Rechtslage und die Marktverhältnisse den Verkauf des vermieteten Objekts erschweren (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. September 1987 VIII R 46/84, BFHE 151, 74, BStBl II 1988, 65).
  • BFH, 09.09.2004 - IV B 233/02

    Zugehörigkeit eines Grundstücks zum BV eines gewerblichen Grundstückshandels

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Dort ist ausgeführt, dass die langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht nicht entgegensteht (vgl. aus jüngerer Zeit auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, und Senatsbeschluss vom 9. September 2004 IV B 233/02, juris, unter Verweis auf den Senatsbeschluss vom 27. Mai 1998 IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt, dass das Überschreiten der sog. Drei-Objekt-Grenze für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels lediglich eine indizielle Bedeutung hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
  • BFH, 27.05.1998 - IV B 119/97

    Veräußerungsabsicht bei langfristigen Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Dort ist ausgeführt, dass die langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht nicht entgegensteht (vgl. aus jüngerer Zeit auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089, und Senatsbeschluss vom 9. September 2004 IV B 233/02, juris, unter Verweis auf den Senatsbeschluss vom 27. Mai 1998 IV B 119/97, BFH/NV 1998, 1475).
  • BFH, 20.08.1986 - I R 148/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerblichen Tätigkeit - Steuerliche

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92 (BFHE 180, 42, BStBl II 1996, 367) entschieden hat, ist der Verkauf einer größeren Zahl selbständiger Veräußerungsobjekte an unterschiedliche Erwerber trotz eines engen zeitlichen Zusammenhangs und eines einheitlichen Veräußerungsentschlusses nicht als einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang anzusehen, sondern als eine Mehrzahl selbständiger Tätigkeiten, denen rechtlich und wirtschaftlich eine eigenständige Bedeutung zukommt und die daher das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllen (vgl. auch BFH-Urteil vom 20. August 1986 I R 148/83, BFH/NV 1987, 646, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2005 - X B 185/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Der BFH hat in seiner neueren Rechtsprechung stets darauf hingewiesen, dass eine Vermietung, die nicht über fünf Jahre hinausgeht, grundsätzlich nicht als langfristig eingestuft wird (z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2002 X R 28/00, BFHE 200, 304, BStBl II 2003, 133, II.2.a bb; BFH-Beschluss vom 17. Februar 2005 X B 185/03, BFH/NV 2005, 1060).
  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus BFH, 13.11.2006 - IV B 47/06
    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geklärt, dass das Überschreiten der sog. Drei-Objekt-Grenze für das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels lediglich eine indizielle Bedeutung hat (vgl. z.B. Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, und vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).
  • BFH, 14.01.2004 - IX R 88/00

    Gewerblicher Grundstückshandel - Fünf-Jahres-Frist

  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Sofern sich das Vorbringen der Klägerin auf die langfristige Vermietung der Gewerbeobjekte bezieht, erkennt das FG ebenfalls unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2004, 1089, unter II.1.c aa, und vom 13. November 2006 IV B 47/06, BFH/NV 2007, 234) zu Recht, dass eine solche der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht von vornherein nicht entgegenstehe, da diese Verträge das Objekt für Kapitalanleger interessant machten und damit eher verkaufsfördernd wirkten.
  • BFH, 28.10.2015 - X R 21/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 10. 2015 X R 22/13 -

    Sofern sich das Vorbringen der Klägerin auf die langfristige Vermietung der Gewerbeobjekte bezieht, erkennt das FG ebenfalls unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung (vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2004, 1089, unter II.1.c aa, und vom 13. November 2006 IV B 47/06, BFH/NV 2007, 234) zu Recht, dass eine solche der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht von vornherein nicht entgegenstehe, da diese Verträge das Objekt für Kapitalanleger interessant machten und damit eher verkaufsfördernd wirkten.
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2832/11

    Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und Vermögensverwaltung -

    Die langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten würde der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht dagegen von vornherein nicht entgegenstehen, da hier die Vermietung das Objekt für Kapitalanleger interessant macht und damit eher verkaufsfördernd wirkt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089; vom 13. November 2006 IV B 47/06, BFH/NV 2007, 234).
  • FG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - 8 K 2759/11

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 8 K 2832/11 -

    Die langfristige Vermietung von Gewerbeobjekten würde der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht dagegen von vornherein nicht entgegenstehen, da hier die Vermietung das Objekt für Kapitalanleger interessant macht und damit eher verkaufsfördernd wirkt (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Januar 2004 IX R 88/00, BFH/NV 2004, 1089; vom 13. November 2006 IV B 47/06, BFH/NV 2007, 234).
  • FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 1466/07

    Warenverkäufe an einen österreichischen Käufer als eine umsatzsteuerfreie

    Die hier allein noch streitigen Fragen im Zusammenhang mit dem Bestimmungsort der Lieferungen weisen nach Ergehen des BFH-Urteils vom 7. Dezember 2006 V R 52/03 (BFH/NV 2007, 234),des diesem Urteil vorangehenden Revisionsurteils vom 1. Februar 2007 V R 41/04 (BFH/NV 2007, 1059) sowie des Urteils des EuGH vom 27. September 2007 Rs. C- 146/05 (a.a.O.) keine grundsätzliche Bedeutung mehr auf.
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