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   BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08   

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https://dejure.org/2008,6434
BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08 (https://dejure.org/2008,6434)
BFH, Entscheidung vom 13.11.2008 - XI B 20/08 (https://dejure.org/2008,6434)
BFH, Entscheidung vom 13. November 2008 - XI B 20/08 (https://dejure.org/2008,6434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung bei mehreren Ablehnungsanträgen; unzulässiges Ablehnungsgesuch; rechtsfehlerhafte Entscheidung; Willkür

  • Judicialis

    FGO § 51 Abs. 1 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 4 S. 1; ; GG Art. 19 Abs. 1 S. 2; ; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 42; ; ZPO § 44 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung; Voraussetzungen der Befugnis eines Gerichts in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtfertigung der Besorgnis der Befangenheit durch eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung; Voraussetzungen der Befugnis eines Gerichts in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    Davon ist auszugehen, wenn das Ablehnungsgesuch nicht durch einen nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert wird (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 7. August 1997 11 B 18/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 3327).

    Denn das Ablehnungsgesuch wird insoweit nicht durch einen nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert (vgl. BVerwG-Beschluss in NJW 1997, 3327; BGH-Beschluss vom 25. Juli 2008 XI ZB 18/08, n.v.).

  • BGH, 25.07.2008 - XI ZB 18/08

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    c) Ein Gericht ist in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch befugt, wenn das Gesuch nur mit Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475; vom 1. April 2004 X E 2/04, nicht veröffentlicht --n.v.--; BGH-Beschluss vom 25. Juli 2008 XI ZB 18/08, n.v.).

    Denn das Ablehnungsgesuch wird insoweit nicht durch einen nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert (vgl. BVerwG-Beschluss in NJW 1997, 3327; BGH-Beschluss vom 25. Juli 2008 XI ZB 18/08, n.v.).

  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91

    Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    a) Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. März 2007 2 BvR 1730/06, n.v., unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1992 5 AZR 377/92, BAGE 71, 293; BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112).

  • BFH, 01.04.2004 - X E 2/04

    Rechtsmissbräuchlicher Antrag auf Befangenheit; Rüge unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    c) Ein Gericht ist in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch befugt, wenn das Gesuch nur mit Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475; vom 1. April 2004 X E 2/04, nicht veröffentlicht --n.v.--; BGH-Beschluss vom 25. Juli 2008 XI ZB 18/08, n.v.).

    e) Der Senat konnte über die Ablehnungsanträge in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung entscheiden; einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Senatsmitglieder bedurfte es nicht (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 22. Februar 1960 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1; BFH-Beschluss vom 1. April 2004 X E 2/04, n.v.).

  • BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02

    Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. August 1998 VII B 8/98, BFH/NV 1999, 480; vom 11. Februar 2003 VII B 330/02, VII S 41/02, BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

    Gemäß § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 201, 483, BStBl II 2003, 422).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzes beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht die Bedeutung und Tragweite der durch die Verfassung garantierten Rechte grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. Juli 2007 1 BvR 3084/06, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2008, 72, unter II.1.a der Gründe).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1992 5 AZR 377/92, BAGE 71, 293; BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112).
  • BFH, 14.01.2000 - V B 67/99

    Richterablehnung; Befangenheit

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    a) Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 20. März 2007 2 BvR 1730/06, n.v., unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112; vom 14. Januar 2000 V B 67/99, BFH/NV 2000, 956).
  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    b) Wird ein erkennender Richter abgelehnt und danach ein Richter, der zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen den erkennenden Richter berufen wäre, so ist über das zuletzt gestellte Ablehnungsgesuch vorab zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. November 1967 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334; BVerfG-Beschluss vom 14. April 2004 2 BvR 2225/03, BVerfGK 3, 165, unter III. der Gründe).
  • BFH, 24.11.2000 - II B 44/00

    Richterablehnung

    Auszug aus BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
    Das Ablehnungsverfahren dient allein dazu, den Beteiligten vor der Mitwirkung eines Richters zu bewahren, an dessen Unparteilichkeit Zweifel begründet sind (vgl. § 51 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluss vom 24. November 2000 II B 44/00, BFH/NV 2001, 621, m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

  • BFH, 27.08.1998 - VII B 8/98

    Richterablehnung; Strafanzeige gegen Richter als Befangenheitsgrund?

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BFH, 08.10.1997 - I B 103/97
  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

    Soweit für den Fall, dass ein erkennender Richter abgelehnt wird und danach der geschäftsplanmäßige Vertreter, der zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen den erkennenden Richter berufen wäre, in der Regel über das zuletzt gestellte Ablehnungsgesuch vorab zu entscheiden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 13. November 2008 - XI B 20/08, juris Rn. 15 mwN), führt dies nicht dazu, dass hier zunächst über das Ablehnungsgesuch gegen Rechtsanwalt Dr. L.   zu entscheiden wäre.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 4 K 1102/14

    Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks -

    Soweit die Kläger behaupten, die abgelehnten Richter würden aufgrund eines "Corpsgeistes" nicht nach Recht und Gesetz, sondern vielmehr in blinder Gefolgschaft des Vorsitzenden entscheiden, wird ein Ablehnungsgrund zudem nicht schlüssig dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 2008- XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945 ).
  • BFH, 08.01.2010 - V B 99/09

    Vertragung der mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung erheblicher Gründe bei

    Bei einem missbräuchlichen Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat in seiner geschäftsplanmäßigen Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2009 V B 23/08, BFH/NV 2009, 801; vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945); bei Zuständigkeit des Einzelrichters entscheidet dieser selbst (BFH-Beschluss vom 26. August 1997 VII B 80/97, BFH/NV 1998, 463).

    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. März 2007  2 BvR 1730/06, nicht amtlich veröffentlicht, unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 945).

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 945, m.w.N.).

  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

    Werden erkennende Richter abgelehnt und danach die Richter, die zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch berufen wären, so ist letzteres Ablehnungsgesuch vorab zu bescheiden (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337; BFH, Beschluss vom 13. November 2008 - XI B 20/08, juris Rn. 15), weil vorrangig geklärt werden muss, welche Richter als gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zur Entscheidung über das zuerst angebrachte Ablehnungsgesuch berufen sind.
  • BFH, 02.03.2017 - XI B 81/16

    Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der

    Ein Ablehnungsgesuch kann daher grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, dass von einem Richter im Streitfall selbst oder in einem vorangegangenen Verfahren in formeller oder materiell-rechtlicher Hinsicht unrichtige Entscheidungen getroffen worden seien (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2008 V B 57/07, BFH/NV 2008, 611, unter II.1.b aa, Rz 12; vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945, unter II.2.a, Rz 21; BVerfG-Beschluss in BVErfGK 5, 269, Rz 63).
  • BFH, 11.01.2013 - V S 27/12

    Anspruch auf Hinzuziehung eines Dolmetschers - Bindungswirkung eines

    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007  2 BvR 1730/06, nicht amtlich veröffentlicht, unter VI.1.e der Gründe; BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 12.11.2009 - IV B 66/08

    Eidesstattliche Versicherung als Mittel der Glaubhaftmachung - Missbräuchliche

    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 07.10.2010 - II S 26/10

    Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe im Verfahren der

    Dazu reicht es nicht aus, lediglich Rechtsfehler darzulegen, sondern es müssen Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08

    Anforderungen an einen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung des

    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Entscheidung rechtfertigt für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945).
  • FG München, 30.05.2011 - 4 K 3685/10

    Keine Richterablehnung mangels Besorgnis der Befangenheit

    Behauptete Rechtsfehler eines Richters können nur dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht (BFH-Beschluss vom 13. November 2008 XI B 20/08, BFH/NV 2009, 945 mit zahlreichen Nachweisen).
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