Rechtsprechung
BFH, 13.12.2005 - X R 49/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FördG § 2; ; FördG § 2 Nr. 2; ; FördG § 4; ; AO 1977 § ... 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 2 1. Alternative; ; EStG § 7 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 16 Abs. 3 Satz 1; ; UmwStG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; UmwStG § 15 Abs. 3; ; UmwStG § 20; ; UmwStG § 20 Abs. 1; ; UmwStG § 23 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 7; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 3; ; EStDV § 7 Abs. 1; ; InvZulG 1991 § 2 Satz 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FörderG: Verbleibensvoraussetzungen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 24.10.2000 - 3 K 1708/98
- BFH, 13.12.2005 - X R 49/03
- BFH, 13.12.2005 - X R 41/05
Papierfundstellen
- DB 2007, 15
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 22.07.2008 - VIII R 47/07
Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG bei Übertragung einer …
Wird die Verbleibensvoraussetzung nicht erfüllt, ist ein ergangener Bescheid, in dem Sonderabschreibungen nach § 4 FördG berücksichtigt wurden, nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu ändern (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 49/03, BFH/NV 2006, 1094). - FG Sachsen, 12.10.2006 - 4 K 1442/01
Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG bei abwickelnder …
Dementsprechend hat der Beklagte zu Recht den streitgegenständlichen Gewinnfeststellungsbescheid für 1993 gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 , § 175 Abs. 2 AO korrigiert und die berücksichtigten Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter versagt, da die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG ein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 AO ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 49/03, BFH/NV 2006, 1094, 1096f.).Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Rechtslage zum Investitionszulagenrecht berufen, wonach gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG die zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter lediglich in irgendeinem Betrieb bzw. irgendeiner Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben müssen, nicht unbedingt in dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte des Anspruchsberechtigten (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2000 III R 76/97, BStBl II 2001, 446 ;… sowie den vom Kläger angeführten BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 III B 31/02, BFH/NV 2002, 1495): Die hier maßgebliche Rechtslage nach dem Fördergebietsgesetz unterscheidet sich von derjenigen nach dem InvZulG insoweit, als § 2 Nr. 2 FördG nach seinem eindeutigen Wortlaut abstellt auf ein Verbleiben im Betrieb bzw. in einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen als desjenigen, der die Sonderabschreibung in Anspruch genommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 49/03, BFH/NV 2006, 1094 ,1096).
- BFH, 13.12.2005 - X R 41/05
Wiedereinsetzung - Diabetesschock
Durch Beschluss vom heutigen Tage hat der Senat die vorliegende Streitsache von dem unter dem Aktenzeichen X R 49/03 geführten Rechtsstreit der Kläger abgetrennt. - FG Thüringen, 27.11.2013 - 3 K 291/13
Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken in einem Änderungsbescheid Differenzierung …
Es sei auch gefestigte Rechtsprechung zur Investitionszulage, dass die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzung ein rückwirkendes Ereignis darstelle und die Festsetzungsfrist am Ende eines jeden Kalenderjahres beginne, in dem dieses Ereignis eintrete, wenn die Voraussetzung des Verbleibens über mehrere Jahre erfüllt sein müssten (vgl. BFH-Urteile vom 25.09.96, BStBl II 1997, 269 ; vom 13.12.2005, BFH/NV 2006, 1094 , vom 2012.2000, BFH/NV 2001, 744 ).