Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7682
BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02 (1) (https://dejure.org/2005,7682)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2005 - XI R 5/02 (1) (https://dejure.org/2005,7682)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - XI R 5/02 (1) (https://dejure.org/2005,7682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 1a Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 1a Abs. 1 Nr. 1 Satz 3; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1a; ; EStG § 29 Z 1; ; EStG § 33a; ; EStG § 33a Abs. 1; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 52 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an Ehegatten in Österreich

  • datenbank.nwb.de

    Kein Realsplitting bei Unterhaltszahlungen an den in Österreich wohnenden geschiedenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Unterhaltsleistungen - Unterhalt an im Ausland lebenden Ex-Ehepartner

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 1a Abs 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1, GG Art 3, EGV Art 12, EGV Art 18
    Diskriminierung; Freizügigkeit; Gemeinschaftsrecht; Gleichheit; Realsplitting; Unterhalt; Verfassungsmäßigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.12.2002 - III R 41/01

    Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02
    Ob der Unterhaltsempfänger über kein oder nur geringes Vermögen i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG verfügt, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden; ein Vermögen von bis zu 30 000 DM ist in der Regel gering (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2002 III R 41/01, BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655).

    Eine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655, ist insoweit nicht gegeben; dieser Fall betraf ein teilweise leer stehendes Drei-Familien-Haus mit einem Verkehrswert von ca. 570 000 DM.

  • FG München, 20.02.2002 - 9 K 3683/99

    Realsplitting bei Wohnsitz des Unterhaltsempfängers in österreich;

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 528 veröffentlicht.
  • EuGH, 12.07.2005 - C-403/03

    Schempp - Unionsbürgerschaft - Artikel 12 EG und 18 EG - Einkommensteuer -

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 5/02
    Auf Vorlage des erkennenden Senats entschied der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Urteil vom 12. Juli 2005 Rs. C-403/03 (BFH/NV 2005, Beilage 4, 294), dass es den Art. 12 und 18 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) nicht zuwiderlaufe, dass ein in Deutschland wohnender Steuerpflichtiger nach einer nationalen Regelung von seinen steuerpflichtigen Einkünften nicht Unterhaltszahlungen an seine in einem anderen Mitgliedstaat, in dem die Unterhaltsleistungen steuerfrei seien, wohnende frühere Ehefrau abziehen könne, während er dazu berechtigt wäre, wenn sie in Deutschland ansässig wäre.
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Denn die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings erfordern eine tatsächliche Unterhaltszahlung in dem jeweiligen Steuerjahr (zur Steuerpflicht des Unterhaltsberechtigten vgl. BFH HFR 2006, 568).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 48/05

    Eigenes Vermögen bei fehlender Verwertbarkeit durch Nießbrauchsvorbehalt und

    a) Ob die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen hat, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2002 III R 41/01, BFHE 201, 192, BStBl II 2003, 655, und vom 13. Dezember 2005 XI R 5/02, BFH/NV 2006, 1069; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 33a Rz 22).
  • FG Köln, 07.11.2007 - 14 K 4225/06

    Ansehung von Unterhaltsleistungen eines dauernd getrennt lebenden Ehegatten als

    Der BFH habe auch in seinem Urteil vom 13. Dezember 2005 (XI R 5/02, DStRE 2006, 769) dargelegt, dass es nur in "gewisser Weise" zu einer korrespondierenden Besteuerung komme.

    Der Teil des Einkommens, der zum Unterhalt des geschiedenen Ehegatten verwendet wird, wird dem anderen Ehegatten zugerechnet; es besteht eine unmittelbare Beziehung zwischen Steuerentlastung beim Verpflichteten und Steuerbelastung beim Empfänger (EuGH-Vorlage des BFH vom 22. Juli 2003 XI R 5/02, BFHE 202, 570, BStBl II 2003, 851; vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1986 IX R 4/83, BFHE 146, 403, BStBl II 1986, 603).

  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 3 K 257/13

    AO / FGO: Bestandskräftige Ablehnung eines Steuer-Billigkeitserlasses - SGB II /

    a) Die Grenzen der Zumutbarkeit der Verwertung eines Hausgrundstücks beurteilen sich im Abgaben- oder Steuerecht nach sozialrechtlichen Maßstäben (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2005 XI R 5/02, DStRE 2006, 769); insbesondere bei der Entscheidung über einen Billigkeitserlass aus persönlichen oder wirtschaftlichen Billigkeitsgründen vgl. BFH-Beschluss vom 16.07.2008 X S 28/08, BFH/NV 2008, 1701 Rz. 21 i. V. m. Rz. 9, 12; FG Köln, Urteil vom 29.09.2003 5 K 4216/02, EFG 2004, 623, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 19.05.2004 X B 149/03, BeckRS, Juris).
  • FG Hamburg, 28.06.2007 - 3 K 237/06

    AO / EStG / EGV: Vollmacht /

    Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum insoweit vergleichbaren Fall des Ehegatten-Unterhalts entschieden (EuGH vom 12. Juli 2005 C-403/03 "Schempp", EuGHE I 2005, 6421, ABl. EU 2005, Nr. C 217, 12, BFH/NV 2005 Beil 4, 294; nachgehend BFH vom 13. Dezember 2005 XI R 5/02, HFR 2006, 568, DStRE 2006, 769 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.09.2009 - 1 K 1343/08

    Unterhaltsleistungen an Tochter als außergewöhnliche Belastungen

    Ob die unterhaltene Person kein oder nur geringes Vermögen hat, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (vgl. BFH, Urteile vom 12. Dezember 2002, III R 41/01, BStBl II 2003, 655, und vom 13. Dezember 2005, XI R 5/02, BFH/NV 2006, 1069).
  • FG Nürnberg, 05.12.2006 - I 315/04

    Voraussetzungen für eine Änderung von Einkommensteuerbescheiden

    Ein ausschließlich selbstgenutztes Einfamilienhaus hat dabei -- den Wertungen des Sozialrechts folgend (vgl. § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes, ab 01.01.2005: § 90 Abs. 2 Nr. 8 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII -) außer Betracht zu bleiben (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.2005 XI R 5/02, HFR 2006, 568).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht