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   BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04   

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https://dejure.org/2005,8531
BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04 (https://dejure.org/2005,8531)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2005 - XI R 55/04 (https://dejure.org/2005,8531)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - XI R 55/04 (https://dejure.org/2005,8531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 3 Nr. 9; ; EStG § 24 Nr. 1; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34
    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG

  • datenbank.nwb.de

    Ablösung von Rentenleistungen durch Kapitalzahlung als tarifbegünstigte Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2
    Entschädigung; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Rente; Tarif; Zwang

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) hat der Senat ferner unter Abweichung vom BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/87 (BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703) entschieden, dass eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch dann vorliegt, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart worden ist.

    b) Selbst wenn man dem unter Verweis auf eine "wirtschaftliche" Identität von Kläger und GmbH nicht folgen wollte, ergibt sich aus den in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349 aufgestellten Rechtsgrundsätzen nichts anderes.

    Das vom FG herangezogene BFH-Urteil vom 17. März 1978 VI R 63/75 (BFHE 124, 543, BStBl II 1978, 375) ist durch das Urteil des Senats in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349 überholt.

    So hat der Senat auch in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349 aus der Existenz einer entsprechenden Vertragsklausel nicht geschlossen, dass es an einer Zwangslage deshalb fehlt, weil der Arbeitgeber aufgrund der bestehenden Regelung keinen Druck mehr auf den Arbeitnehmer auszuüben brauchte.

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 4/02

    Abfindung eines Pensionsanspruchs begünstigte Entschädigung?

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Diesem Erfordernis liegt die Überlegung zugrunde, dass die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG nur in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen sich der Steuerpflichtige hinsichtlich der Veräußerung der Anteile oder hinsichtlich der Aufgabe seiner Pensionsansprüche in einer Zwangssituation befindet und sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen kann (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 2003 XI R 4/02, BFHE 202, 290, BStBl II 2003, 748).

    Der Gesellschafter-Geschäftsführer, der sich zur Veräußerung seiner GmbH-Anteile entschließt, muss nicht damit rechnen, dass dies nur bei gleichzeitigem Verzicht auf seine Pensionsansprüche gegen Abfindung durch die GmbH möglich ist (BFH in BFHE 202, 290, BStBl II 2003, 748, m.w.N.).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 38/00

    Entschädigung; Zwangslage

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung allein, dass der Steuerpflichtige rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck von dritter Seite ausgesetzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638, und vom 10. April 2003 XI R 32/02, BFH/NV 2004, 17); nicht erforderlich ist, dass der Druck zum Abschluss der Aufhebungsvereinbarung von dem jeweiligen Vertragspartner --hier der GmbH als Arbeitgeberin-- ausgeübt wurde.
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung allein, dass der Steuerpflichtige rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck von dritter Seite ausgesetzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2001 XI R 38/00, BFH/NV 2002, 638, und vom 10. April 2003 XI R 32/02, BFH/NV 2004, 17); nicht erforderlich ist, dass der Druck zum Abschluss der Aufhebungsvereinbarung von dem jeweiligen Vertragspartner --hier der GmbH als Arbeitgeberin-- ausgeübt wurde.
  • BFH, 20.03.1987 - VI R 61/84

    Anforderungen an das Vorliegen außergewöhnlicher Einkünfte - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Rechtsverhältnisses sind, sind keine Ersatzleistungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 20. März 1987 VI R 61/84, BFH/NV 1987, 498).
  • BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77

    Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Mithin muss für die Annahme einer Entschädigung in diesem Sinne die an die Stelle der bisherigen Einnahmen tretende Ersatzleistung auf einer anderen und damit neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruhen; es reicht nicht aus, wenn die bisherige vertragliche Basis bestehen geblieben ist und sich nur Zahlungsmodalitäten geändert haben (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. April 1980 VI R 86/77, BFHE 130, 168, BStBl II 1980, 393).
  • BFH, 25.08.1993 - XI R 8/93

    Vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs.

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    In diesem Sinne hat es der Senat auch in seiner Entscheidung vom 25. August 1993 XI R 8/93 (BFHE 172, 338, BStBl II 1994, 167) für unschädlich gehalten, dass sich die Möglichkeit zur Abfindung einer Pensionszusage im Falle eines Konkurses aus der Anwendung des § 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar ergab.
  • BFH, 30.01.1991 - XI R 21/88

    Berücksichtigung eines Kapitalwertes von Pensionsansprüchen bei der

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    c) Zu Unrecht beruft sich das FA auf das Senatsurteil vom 30. Januar 1991 XI R 21/88 (BFH/NV 1992, 646); dort beruhte die Kapitalisierung auf einem Wahlrecht des Arbeitnehmers, im Streitfall lag das Ablöserecht bei der GmbH.
  • BFH, 13.08.1975 - VI R 164/71

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Zugesagte Altersversorgung - Verlust der

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liegt auch dann vor, wenn bereits die Versorgungszusage die Möglichkeit vorsieht, Rentenleistungen durch eine Kapitalzahlung abzulösen; die Kapitalzahlung tritt damit --ersatzweise-- an die Stelle der monatlichen Pensionszahlungen (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. August 1975 VI R 164/71, BFHE 117, 40, BStBl II 1976, 38).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 8/87

    Bei Abschluß oder während des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung für den

    Auszug aus BFH, 13.12.2005 - XI R 55/04
    Mit Urteil vom 10. September 2003 XI R 9/02 (BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349) hat der Senat ferner unter Abweichung vom BFH-Urteil vom 27. Februar 1991 XI R 8/87 (BFHE 164, 243, BStBl II 1991, 703) entschieden, dass eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG auch dann vorliegt, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart worden ist.
  • BFH, 17.03.1978 - VI R 63/75

    Keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn GmbH von

  • BFH, 18.12.1981 - III R 133/78

    Abfindungsbegriff - Berechnung der steuerfreien Abfindung - Beendigung des

  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

  • BFH, 18.10.2011 - IX R 58/10

    Ersatz für zurückzuzahlende Einnahmen oder Ausgleich von Ausgaben keine

    Überdies wurde durch die Aufhebungsverträge eine neue Rechts- und Billigkeitsgrundlage (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04, BFH/NV 2006, 2042; in BFH/NV 2005, 1044, m.w.N.) geschaffen, die eine mögliche Verknüpfung unterbrochen hat; insoweit besteht allenfalls eine Verknüpfung zwischen den von der Klägerin erhaltenen Abgeltungsbeträgen und den nach Maßgabe der Verträge in dieser Höhe zu erwartenden Vorsteuerrückzahlungen.
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 55/05

    Übergangszahlungen als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    a) Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Rechtsverhältnisses sind, sind keine Ersatzleistungen i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04, BFH/NV 2006, 2042, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 30.05.2008 - 3 K 84/08

    Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Vertrauensschutz in die überholte

    Diesem Erfordernis liegt die Überlegung zugrunde, dass die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG nur in den Fällen gerechtfertigt ist, in denen sich der Steuerpflichtige hinsichtlich der Veräußerung der Anteile oder hinsichtlich der Aufgabe seiner Pensionsansprüche in einer Zwangssituation befindet und sich dem zusammengeballten Zufluss der Einnahmen nicht entziehen kann (vgl. BFH, Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04, BFH/NV 2006, 2042 m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2007 - VIII B 117/07

    Keine Zulassung der Revision wegen materieller Fehler - Ausnahme bei

    Das vom FG u.a. insoweit herangezogene BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 55/04 (BFH/NV 2006, 2042) nimmt auch auf das von den Klägern benannte BFH-Urteil in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349 ausdrücklich Bezug, wonach unter Änderung der früheren Rechtsprechung auch dann eine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vorliegen kann, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder bei Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart worden ist.
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