Rechtsprechung
BFH, 13.12.2006 - II R 50/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ErbStG § 14 Abs. 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 135 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 14 Abs. 1 § 25 Abs. 1
ErbSt; Stundung für Letzterwerb - datenbank.nwb.de
Keine Stundung der Steuer nach § 25 Abs.1 Satz 2 ErbStG für einen Letzterwerb bei Belastung eines Vorerwerbs mit nicht abziehbarer Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.08.2005 - 9 K 1704/02
- BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.03.2006 - II R 73/04
ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
Die Steuer für einen späteren Erwerb ist auch dann nicht nach dieser Vorschrift zu stunden, wenn die im Rahmen der Steuerberechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG für diesen Erwerb erfolgende Berücksichtigung eines mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs mit dem Bruttowert zu einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt (BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785, II R 73/04, BFH/NV 2006, 1661, und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1662). - FG Köln, 16.08.2005 - 9 K 1704/02
Schenkung: unter Auflage
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1889 veröffentlichte Urteil in beiden Punkten statt. - BFH, 08.03.2006 - II R 10/05
Berechnung der Steuer für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit …
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
Die Steuer für einen späteren Erwerb ist auch dann nicht nach dieser Vorschrift zu stunden, wenn die im Rahmen der Steuerberechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG für diesen Erwerb erfolgende Berücksichtigung eines mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs mit dem Bruttowert zu einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt (BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785, II R 73/04, BFH/NV 2006, 1661, und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1662). - BFH, 08.03.2006 - II R 29/05
ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung
Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
Die Steuer für einen späteren Erwerb ist auch dann nicht nach dieser Vorschrift zu stunden, wenn die im Rahmen der Steuerberechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG für diesen Erwerb erfolgende Berücksichtigung eines mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs mit dem Bruttowert zu einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt (BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785, II R 73/04, BFH/NV 2006, 1661, und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1662).