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   BFH, 13.12.2006 - II R 50/05   

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https://dejure.org/2006,16098
BFH, 13.12.2006 - II R 50/05 (https://dejure.org/2006,16098)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2006 - II R 50/05 (https://dejure.org/2006,16098)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - II R 50/05 (https://dejure.org/2006,16098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ErbStG § 14 Abs. 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 135 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 14 Abs. 1 § 25 Abs. 1
    ErbSt; Stundung für Letzterwerb

  • datenbank.nwb.de

    Keine Stundung der Steuer nach § 25 Abs.1 Satz 2 ErbStG für einen Letzterwerb bei Belastung eines Vorerwerbs mit nicht abziehbarer Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 25, ErbStG § 14
    Nutzungslast; Schenkungsteuer; Stundung; Vorerwerb; Wohnrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.03.2006 - II R 73/04

    ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
    Die Steuer für einen späteren Erwerb ist auch dann nicht nach dieser Vorschrift zu stunden, wenn die im Rahmen der Steuerberechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG für diesen Erwerb erfolgende Berücksichtigung eines mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs mit dem Bruttowert zu einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt (BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785, II R 73/04, BFH/NV 2006, 1661, und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1662).
  • FG Köln, 16.08.2005 - 9 K 1704/02

    Schenkung: unter Auflage

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1889 veröffentlichte Urteil in beiden Punkten statt.
  • BFH, 08.03.2006 - II R 10/05

    Berechnung der Steuer für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
    Die Steuer für einen späteren Erwerb ist auch dann nicht nach dieser Vorschrift zu stunden, wenn die im Rahmen der Steuerberechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG für diesen Erwerb erfolgende Berücksichtigung eines mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs mit dem Bruttowert zu einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt (BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785, II R 73/04, BFH/NV 2006, 1661, und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1662).
  • BFH, 08.03.2006 - II R 29/05

    ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung

    Auszug aus BFH, 13.12.2006 - II R 50/05
    Die Steuer für einen späteren Erwerb ist auch dann nicht nach dieser Vorschrift zu stunden, wenn die im Rahmen der Steuerberechnung nach § 14 Abs. 1 ErbStG für diesen Erwerb erfolgende Berücksichtigung eines mit einer nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerbs mit dem Bruttowert zu einer höheren Steuer für den Letzterwerb führt (BFH-Urteile vom 8. März 2006 II R 10/05, BFHE 213, 106, BStBl II 2006, 785, II R 73/04, BFH/NV 2006, 1661, und II R 29/05, BFH/NV 2006, 1662).
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