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   BFH, 13.12.2016 - X R 18/12   

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https://dejure.org/2016,57151
BFH, 13.12.2016 - X R 18/12 (https://dejure.org/2016,57151)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2016 - X R 18/12 (https://dejure.org/2016,57151)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - X R 18/12 (https://dejure.org/2016,57151)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § ... 15 Abs 2, EStG § 19, EStG § 21 Abs 3, LStDV § 1 Abs 2, FGO § 68 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2, FGO § 127, FGO § 155, ZPO § 251, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 15 Abs 2, EStG § 19, EStG § 21 Abs 3
    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • Bundesfinanzhof

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2002, § 15 Abs 2 EStG 2002, § 19 EStG 2002, § 21 Abs 3 EStG 2002, § 1 Abs 2 LStDV 1990
    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • IWW

    § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 21 Abs. 3 EStG, § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 126 Abs. 2 FGO, § 68 Abs. 1 FGO, § 127 FGO, § 21 EStG, § 15 EStG, § 15 Abs. 2 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 19 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, § 135 Abs. 1, 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Einordnung von Einkünften aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden; Abgrenzung von steuerlich berücksichtigungsfähigem Arbeitszimmer und nicht berücksichtigungsfähige Arbeitsecke

  • Betriebs-Berater

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Einordnung von Einkünften aus der Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • datenbank.nwb.de

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers - an den eigenen Auftraggeber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Häusliches Arbeitszimmer - oder doch nur eine Arbeitsecke?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers führt zu gewerblichen Einkünften

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Häusliches Arbeitszimmer
    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
    Grundsatz

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15, EStG § 21, EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Gewerbliche Einkünfte, Vermietungseinkünfte, Büroraum, Arbeitszimmer, Betriebsausgabe, Werbungskosten

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 323
  • BB 2017, 789
  • DB 2017, 698
  • BStBl II 2017, 450
  • NZG 2017, 640
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Mit Beschluss vom 6. März 2014 hat der Senat nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung (ZPO) das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim Großen Senat des BFH anhängige Verfahren GrS 1/14 (Vorlagebeschluss des IX. Senats des BFH vom 21. November 2013 IX R 23/12, BFHE 243, 563, BStBl II 2014, 312) angeordnet.

    Der Große Senat des BFH hat mit Beschluss vom 27. Juli 2015 GrS 1/14 (BFHE 251, 408BStBl II 2016, 265) über die Vorlagefrage entschieden.

    Mit seinem Beschluss in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265 (dort Rz 69 zur "Arbeitsecke") hat auch der Große Senat des BFH verdeutlicht, dass diese Abgrenzung nicht lediglich angedeuteter oder symbolischer Natur sein darf, sondern sich in festen baulichen Elementen manifestieren muss, um hinreichend Gewähr für die fehlende private Mitnutzung zu bieten.

    Ein anteiliger Abzug der Kosten für derartige Teilflächen, die keine selbständigen Arbeitszimmer sind (sog. "Arbeitsecke") findet nicht statt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 69).

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Stets allerdings hat der BFH die Anerkennung solcher Aufwendungen daran geknüpft, dass das Arbeitszimmer von dem privaten Wohnbereich klar abgegrenzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304, unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 19. Mai 1995 VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880; vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, unter II.2.a).

    Nach den Umständen hat das FG den Flurbereich und den Arbeitsbereich in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise als einen einheitlichen Raum gewürdigt (vgl. etwa auch das BFH-Urteil in BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304, unter 2.a der Entscheidungsgründe, zu einem offenen Durchgang ohne Türabschluss).

  • BFH, 16.09.2004 - VI R 25/02

    Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber -

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Indizien dafür sind weitere Rechtsbeziehungen des Arbeitgebers zu gleichen Bedingungen auch mit fremden Dritten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen, ferner ausdrückliche, schriftliche Vereinbarungen über die Bedingungen der Nutzung (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, unter II.2.g, h; vom 20. März 2003 VI R 147/00, BFHE 201, 311BStBl II 2003, 519, und vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10, unter II.1.c).

    Die Rechtsprechung des VI. Senats (s.o., Urteile in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 201, 311BStBl II 2003, 519, und in BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10) ist ebenfalls zu Konstellationen ergangen, in denen die betreffenden Räume als Büro des Arbeitgebers und damit in der Sache als ausgelagerte Betriebsstätten des Arbeitgebers aufgefasst wurden.

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 131/00

    Büroanmietung vom Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Indizien dafür sind weitere Rechtsbeziehungen des Arbeitgebers zu gleichen Bedingungen auch mit fremden Dritten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen, ferner ausdrückliche, schriftliche Vereinbarungen über die Bedingungen der Nutzung (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, unter II.2.g, h; vom 20. März 2003 VI R 147/00, BFHE 201, 311BStBl II 2003, 519, und vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10, unter II.1.c).

    Die Rechtsprechung des VI. Senats (s.o., Urteile in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 201, 311BStBl II 2003, 519, und in BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10) ist ebenfalls zu Konstellationen ergangen, in denen die betreffenden Räume als Büro des Arbeitgebers und damit in der Sache als ausgelagerte Betriebsstätten des Arbeitgebers aufgefasst wurden.

  • BFH, 20.03.2003 - VI R 147/00

    Anmietung des häuslichen Arbeitszimmers durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Indizien dafür sind weitere Rechtsbeziehungen des Arbeitgebers zu gleichen Bedingungen auch mit fremden Dritten, die nicht in einem Dienstverhältnis zu ihm stehen, ferner ausdrückliche, schriftliche Vereinbarungen über die Bedingungen der Nutzung (vgl. im Einzelnen BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 131/00, BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300, unter II.2.g, h; vom 20. März 2003 VI R 147/00, BFHE 201, 311BStBl II 2003, 519, und vom 16. September 2004 VI R 25/02, BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10, unter II.1.c).

    Die Rechtsprechung des VI. Senats (s.o., Urteile in BFHE 197, 98, BStBl II 2002, 300; in BFHE 201, 311BStBl II 2003, 519, und in BFHE 207, 457, BStBl II 2006, 10) ist ebenfalls zu Konstellationen ergangen, in denen die betreffenden Räume als Büro des Arbeitgebers und damit in der Sache als ausgelagerte Betriebsstätten des Arbeitgebers aufgefasst wurden.

  • BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06

    Servicekräfte in einem Warenhaus als Arbeitnehmer - Revisibilität der

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Es ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), der seinerseits im Kern eine zutreffende Auslegung des Gesetzes enthält (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2008 VI R 4/06, BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374, unter II.1.a) konstitutives Merkmal des Dienstverhältnisses und damit des Arbeitnehmerbegriffs, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft schuldet, namentlich (§ 1 Abs. 2 Satz 2 LStDV) in der Betätigung seines geschäftlichen Willens unter der Leitung seines Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist.

    Der Arbeitnehmerbegriff ist ein offener Typusbegriff (vgl. BFH-Urteil in BFHE 223, 425, BStBl II 2009, 374, unter II.1.a).

  • BFH, 19.05.1995 - VI R 3/95

    Offener Raum kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Stets allerdings hat der BFH die Anerkennung solcher Aufwendungen daran geknüpft, dass das Arbeitszimmer von dem privaten Wohnbereich klar abgegrenzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304, unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 19. Mai 1995 VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880; vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, unter II.2.a).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Stets allerdings hat der BFH die Anerkennung solcher Aufwendungen daran geknüpft, dass das Arbeitszimmer von dem privaten Wohnbereich klar abgegrenzt ist (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1991 VI R 101/87, BFHE 166, 285, BStBl II 1992, 304, unter 2.a der Entscheidungsgründe; vom 19. Mai 1995 VI R 3/95, BFH/NV 1995, 880; vom 29. November 2006 VI R 3/04, BFHE 216, 163, BStBl II 2007, 308, unter II.2.a).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 72/01

    Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber - Abgrenzung Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Ein gleichrangiges Interesse reicht allerdings nicht aus (BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 72/01, BFH/NV 2005, 882, unter II.2.b).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Auszug aus BFH, 13.12.2016 - X R 18/12
    Einer Zurückverweisung nach § 127 FGO bedarf es gleichwohl nicht, da das Urteil nicht an einem Verfahrensmangel leidet und die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderung der angefochtenen Verwaltungsakte unberührt bleiben (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2008 X R 31/07, BFHE 223, 471, BStBl II 2009, 651, unter II.1., m.w.N.; vom 12. November 2014 X R 4/13, BFHE 247, 570, BStBl II 2016, 38).
  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • BFH, 11.07.1984 - I R 182/79

    Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom Gewerbebetrieb bei Gestellung

  • FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10

    Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 23/12

    Zur Aufteilbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer - Vorlage an den

  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

  • BFH, 12.11.2014 - X R 4/13

    Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr

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