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   BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14   

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https://dejure.org/2015,6971
BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14 (https://dejure.org/2015,6971)
BFH, Entscheidung vom 14.01.2015 - VII B 61/14 (https://dejure.org/2015,6971)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - VII B 61/14 (https://dejure.org/2015,6971)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG - Rechtsanwendungsfehler

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 14 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EnergieStG § 60
    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG - Rechtsanwendungsfehler

  • Bundesfinanzhof

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG - Rechtsanwendungsfehler

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 60 EnergieStG
    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG - Rechtsanwendungsfehler

  • IWW

    § 60 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG), § 60 ... Abs. 3 EnergieStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 1 und 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, Art. 14 Abs. 1 GG, § 3a des Einkommensteuergesetzes, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Entlastungsantrags nach § 60 EnergieStG wegen Zahlungsausfalls mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Zumutbarkeit einer Grundstücksversteigerung zum Erhalt des Entlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG - Rechtsanwendungsfehler

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnergieStG § 60; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Entlastungsantrags nach § 60 EnergieStG wegen Zahlungsausfalls mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Geltendmachung eines Energiesteuerentlastungsanspruchs nach § 60 EnergieStG; Vorliegen eines Rechtsanwendungsfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der säumige Mineralölkäufer - Energiesteuerentlastung und die Zumutbarkeit der Zwangsversteigerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 01.07.2008 - VII R 31/07

    Zu den Voraussetzungen für eine rechtzeitige gerichtliche Verfolgung des

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Im Übrigen macht die Klägerin im Kern ihres Vorbringens lediglich geltend, das FG habe die von ihr ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des BFH, die einen Beurteilungsspielraum des Antragstellers unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung durchaus anerkennt (Senatsurteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886, und vom 8. August 2006 VII R 28/05, BFHE 215, 392, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 45), unzutreffend auf den Streitfall angewandt.

    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH hat die gerichtliche Geltendmachung zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem ein im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtender und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelnder Mineralöllieferant erkennen muss, dass die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs die Inanspruchnahme der Zivilgerichte erfordert (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 1886, und vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, ZfZ 1999, 305).

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 28/05

    Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Im Übrigen macht die Klägerin im Kern ihres Vorbringens lediglich geltend, das FG habe die von ihr ausdrücklich in Bezug genommene Rechtsprechung des BFH, die einen Beurteilungsspielraum des Antragstellers unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung durchaus anerkennt (Senatsurteile vom 1. Juli 2008 VII R 31/07, BFH/NV 2008, 1886, und vom 8. August 2006 VII R 28/05, BFHE 215, 392, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2007, 45), unzutreffend auf den Streitfall angewandt.

    Andererseits hat ein Mineralöllieferant, der bereits ein Versäumnisurteil gegen den Mineralölempfänger erwirkt hat, beim Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs ebenfalls die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung zu beachten (BFH-Urteil in BFHE 215, 392, ZfZ 2007, 45).

  • BFH, 11.01.2011 - VII R 11/10

    Erhalt des Mineralölsteuervergütungsanspruchs nur bei rechtzeitiger Anmeldung der

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Eine Divergenz zum BFH-Urteil vom 11. Januar 2011 VII R 11/10 (BFH/NV 2011, 1022) liege deshalb vor, weil das FG diese Entscheidung auch auf die Ausgestaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung bei der Zwangsvollstreckung angewandt habe.

    Soweit die Klägerin eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung vom Senatsurteil in BFH/NV 2011, 1022 moniert, wird die behauptete Divergenz nicht hinreichend dargelegt.

  • BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03

    Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Ferner muss die aufgeworfene Frage klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 67/00

    NZB; Divergenz; neuer Sachverhaltsvortrag

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Macht der Beschwerdeführer eine Abweichung von Entscheidungen des BFH geltend, so muss er nach ständiger Rechtsprechung des BFH tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 X B 52/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 5. Juli 2002 XI B 67/00, BFH/NV 2002, 1479).
  • BFH, 21.02.2002 - XI B 39/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Denn die bloße Behauptung eines Verstoßes gegen Art. 14 Abs. 1 GG durch das angefochtene Urteil kann nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung führen (BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 XI B 39/01, BFH/NV 2002, 1035, m.w.N.).
  • BFH, 21.05.2001 - VII B 53/00

    Vergütung ausgefallener Mineralölsteuer; abgestuftes Mahnsystem

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Denn es liegt auf der Hand, dass sich die Rechtsprechung des BFH zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderungen (z.B. zum Merkmal der Rechtzeitigkeit: Senatsentscheidungen vom 8. Januar 2003 VII R 7/02, BFHE 200, 475, 478, ZfZ 2003, 165, und vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304; zur Vereinbarung von Ratenzahlungen: BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179, ZfZ 2000, 307 oder zur Beantragung eines Mahnbescheids selbst bei Insolvenz des Kaufpreisschuldners: BFH-Entscheidungen vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621, und vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109) nicht ohne Weiteres auf die Fälle übertragen lässt, bei denen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt und bei denen den Handlungen des Antragstellers, die vor dem Erwirken dieses Titels vorgenommen worden sind (z.B. Mahnungen oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids), keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr zukommt.
  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Denn es liegt auf der Hand, dass sich die Rechtsprechung des BFH zur gerichtlichen Geltendmachung der Kaufpreisforderungen (z.B. zum Merkmal der Rechtzeitigkeit: Senatsentscheidungen vom 8. Januar 2003 VII R 7/02, BFHE 200, 475, 478, ZfZ 2003, 165, und vom 21. Mai 2001 VII B 53/00, BFH/NV 2001, 1304; zur Vereinbarung von Ratenzahlungen: BFH-Entscheidungen vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661, und vom 8. Februar 2000 VII B 269/99, BFHE 191, 179, ZfZ 2000, 307 oder zur Beantragung eines Mahnbescheids selbst bei Insolvenz des Kaufpreisschuldners: BFH-Entscheidungen vom 19. November 2007 VII R 1/05, BFH/NV 2008, 621, und vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109) nicht ohne Weiteres auf die Fälle übertragen lässt, bei denen bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt und bei denen den Handlungen des Antragstellers, die vor dem Erwirken dieses Titels vorgenommen worden sind (z.B. Mahnungen oder der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids), keine entscheidungserhebliche Bedeutung mehr zukommt.
  • BFH, 26.09.2002 - VII B 270/01

    GmbH-Geschäftsführer-Haftung; Rechtsanwalt; Nichtanhörung der Anwaltskammer

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Erforderlich ist hierzu eine substantiierte, an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) orientierte rechtliche Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil (BFH-Beschlüsse vom 26. September 2002 VII B 270/01, BFH/NV 2003, 480, und vom 3. April 2001 VI B 224/99, BFH/NV 2001, 1138).
  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.01.2015 - VII B 61/14
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BFH hat die gerichtliche Geltendmachung zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem ein im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtender und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelnder Mineralöllieferant erkennen muss, dass die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs die Inanspruchnahme der Zivilgerichte erfordert (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2008, 1886, und vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFHE 188, 217, ZfZ 1999, 305).
  • BFH, 03.04.2001 - VI B 224/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Behauptung der Verfassungswidrigkeit

  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

  • BFH, 08.01.2003 - VII R 7/02

    Anspruch gegen den Fiskus auf Vergütung von in einer Kaufpreisforderung über

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

  • BFH, 08.02.2000 - VII B 269/99

    Mineralöllieferant - Zahlungsverzug des Abnehmers - Mahnung - Fristsetzung -

  • BFH, 06.04.2006 - IV B 131/04

    Divergenz

  • BFH, 22.07.1971 - V B 15/71

    Würdigung eines bekannten Sachverhalts - Frage des Streitgegenstandes -

  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

  • BFH, 07.10.2003 - X B 52/03

    Divergenzrüge

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