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   BFH, 14.02.2006 - II B 30/05   

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https://dejure.org/2006,5129
BFH, 14.02.2006 - II B 30/05 (https://dejure.org/2006,5129)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2006 - II B 30/05 (https://dejure.org/2006,5129)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - II B 30/05 (https://dejure.org/2006,5129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 90 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 90 Abs. 2; FGO § 76 Abs. 1 S. 4 § 96
    Im Ausland lebender Zeuge; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.06.1999 - X B 25/99

    Verfahrensmangel; Rügeverzicht

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Soweit die Klägerin eine Verletzung von Denkgesetzen rügt, ist die Beschwerde schon deshalb unzulässig, weil es sich hierbei um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln würde (BFH-Beschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612), für den eigene Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO vorgetragen werden müssten.
  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Ihre diesbezüglichen Ausführungen erschöpfen sich in Angriffen gegen die Beweiswürdigung durch das FG, lassen aber nicht erkennen, dass die Entscheidung des FG objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar --d.h. greifbar gesetzwidrig-- ist und das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wieder hergestellt werden kann (vgl. zu den Anforderungen an eine solche Rüge BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).
  • BFH, 21.06.1999 - VII B 116/99

    Vertretungszwang vor dem BFH

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Soweit die Klägerin eine Verletzung von Denkgesetzen rügt, ist die Beschwerde schon deshalb unzulässig, weil es sich hierbei um einen materiell-rechtlichen Fehler handeln würde (BFH-Beschluss vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612), für den eigene Zulassungsgründe nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 FGO vorgetragen werden müssten.
  • BFH, 19.08.2004 - II B 22/03

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.; GbR

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, weil das Finanzgericht (FG) von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 2003 II B 41/02, BFH/NV 2003, 1067; vom 19. August 2004 II B 22/03, BFH/NV 2005, 156, und vom 17. August 2005 IX B 58/05, BFH/NV 2005, 2044).
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Dies wäre für die Erhebung einer schlüssigen Aufklärungsrüge jedoch erforderlich gewesen (BFH-Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, unter II.1.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2002 - 3 K 1659/00

    Zur Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    a) Soweit die Klägerin vorbringt, das FG sei von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. November 2002 3 K 1659/00 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 86) abgewichen, sind die Darlegungsanforderungen schon deshalb nicht erfüllt, weil das FG den von der Klägerin angeführten Rechtssatz, bei einem nicht aufgeklärten Sachverhalt gingen verbleibende Zweifel immer zu Lasten des Steuerpflichtigen, nicht --auch nicht in fallbezogenen Ausführungen-- aufgestellt hat.
  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 6., m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2004 - XI B 182/02

    Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Das FG darf von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn das angebotene Beweismittel zum Beweis der behaupteten Tatsache ungeeignet ist (BFH-Beschluss vom 27. Oktober 2004 XI B 182/02, BFH/NV 2005, 564, unter II.2.a, m.w.N.).
  • BFH, 17.08.2005 - IX B 58/05

    Nichtzulassungsbeschwerde: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, weil das Finanzgericht (FG) von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. März 2003 II B 41/02, BFH/NV 2003, 1067; vom 19. August 2004 II B 22/03, BFH/NV 2005, 156, und vom 17. August 2005 IX B 58/05, BFH/NV 2005, 2044).
  • BFH, 05.02.2004 - V B 205/02

    Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge

    Auszug aus BFH, 14.02.2006 - II B 30/05
    Kommt der Beteiligte, der sich auf einen im Ausland lebenden Zeugen beruft, seiner erhöhten Mitwirkungspflicht nicht nach, darf das FG den ihm vorliegenden Sachverhalt ohne Berücksichtigung dieses Beweismittels nach freier Überzeugung (§ 96 Abs. 1 FGO) würdigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964, unter II.2.b, m.w.N.).
  • BFH, 29.10.1998 - X B 132/98

    NZB; fehlerhafte Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze

  • BFH, 23.07.2003 - I R 80/02

    VGA: Nicht erdienbare Pensionszusage

  • BFH, 24.03.2003 - II B 41/02

    NZB: kumulative Urteilsbegründung

  • BFH, 17.03.2008 - IX B 258/07

    Überraschungsentscheidung

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.), z.B. seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
  • BFH, 21.08.2012 - X B 5/12

    Festwerte; Hinweispflicht des FG; Beweisantrag auf Betrachtung einer Datei am

    Eine schlüssige Verfahrensrüge hätte zudem vorausgesetzt, dass der Kläger angegeben hätte, was das voraussichtliche Ergebnis der vom FG angeblich unterlassenen Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, unter II.2.f, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH muss der Kläger einen im Ausland ansässigen Zeugen in die Sitzung stellen, wenn es um den Nachweis eines im Ausland verwirklichten Sachverhalts geht (BFH-Entscheidungen vom 2. März 2005 VI B 161/04, BFH/NV 2005, 1088; vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056; vom 9. Februar 2001 II B 9/99, BFH/NV 2001, 933).
  • BFH, 31.08.2007 - V B 193/06

    Vorsteuerberichtigung: fehlerhafte Beurteilung der Voraussetzungen für den

    Allein die Möglichkeit, dass in den von der Klägerin angeführten Verfahren über eine vergleichbare Rechtsfrage zu entscheiden gewesen wäre, macht jene Sache nicht vorgreiflich i.S. des § 74 FGO (vgl. zur fehlenden Anwendbarkeit des § 74 FGO auf sog. "Musterverfahren" vor den Fachgerichten BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, und BFH-Urteil vom 23. Juli 2003 I R 80/02, BFHE 203, 114, BStBl II 2003, 926, unter II.1.).
  • FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02

    Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen

    Ferner darf das FG von einer beantragten Beweiserhebung absehen, wenn das angebotene Beweismittel zum Beweis der behaupteten Tatsachen ungeeignet ist (BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, vom 2. März 2006 IX B 79/05, BFH/NV 2006, 1132).
  • BFH, 28.08.2007 - IX B 98/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.), z.B. seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung einzelner Umstände offen zu legen (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
  • BFH, 23.08.2013 - VI B 12/13

    Doppelte Haushaltsführung bei zeitlich begrenzter Tätigkeit in den U. S. A.;

    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, verlangt indes ebenso wie die richterliche Hinweispflicht nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056; in BFH/NV 2007, 962; in BFH/NV 2007, 2125) oder die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls vor Ergehen der Entscheidung offen legt (BFH-Beschluss vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495; in BFH/NV 2007, 2125).
  • BFH, 21.08.2012 - X B 6/12

    Fristwahrung bei Telefax-Sendungen mit Doppel und Anlagen

    Eine schlüssige Verfahrensrüge hätte zudem vorausgesetzt, dass der Kläger angegeben hätte, was das voraussichtliche Ergebnis der vom FG angeblich unterlassenen Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, unter II.2.f, m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2007 - IX B 143/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Darlegung des Zulassungsgrundes bei kumulativer

    b) Zum einen verpflichtet der Anspruch auf rechtliches Gehör das Gericht nicht, den Beteiligten die einzelnen für seine Entscheidung maßgebenden Gesichtspunkte im Voraus anzudeuten (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2007 - IV B 4/06

    Übernahme eines negativen Kapitalkontos

    Soweit die Kläger die Tatsachenwürdigung des FG für unzutreffend halten, kommt dem im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde keine Bedeutung zu (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2006 II B 30/05, BFH/NV 2006, 1056, unter II.2.d der Gründe).
  • BFH, 08.08.2006 - X B 161/04

    NZB: Zeugen im Ausland

  • FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 139/09

    Anforderungen an Nachweis der Eingangsleistungen für Vorsteuerabzug

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 472/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldanspruch, Kindergeldantrag, Kindergeldberechtigter,

  • FG Nürnberg, 04.05.2023 - 8 K 467/21

    Sechsmonatsfrist, Kindergeldantrag, Grenzüberschreitende Sachverhalte,

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