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   BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06   

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https://dejure.org/2007,1481
BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06 (https://dejure.org/2007,1481)
BFH, Entscheidung vom 14.02.2007 - XI R 18/06 (https://dejure.org/2007,1481)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - XI R 18/06 (https://dejure.org/2007,1481)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 7 Abs. 4; ; AO 1977 § 41

  • RA Kotz

    Mietereinbauten - Wertersatzanspruch - Übertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragbarkeit von Mietereinbauten; formunwirksames Vermächtsnis kann der Besteuerung zugrunde gelegt werden

  • datenbank.nwb.de

    Übertragbarkeit von Mietereinbauten; formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung zugrunde gelegt werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übertragung von Mietereinbauten durch Einräumung des Besitzes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Praxiseinbauten? als selbstständige Wirtschaftsgüter im Sonderbetriebsvermögen eines Beteiligten an einer Steuerberatungs-GbR ? Möglicher Fortbestand als selbstständige Wirtschaftsgüter auch bei Vereinigung des Eigentums an den Einbauten mit dem Grundstückseigentum ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Formunwirksam und trotzdem besteuert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Formunwirksam und trotzdem besteuert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung von Mietereinbauten durch Einräumung des Besitzes und des gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses bestehenden Wertersatzanspruchs; Zugrundelegung eines formunwirksamen Vermächtnisses der Besteuerung; Vorliegen einer ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Beim Fiskus gilt nicht nur der Testamentsinhalt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Mietereinbauten sind selbstständig übertragbare Wirtschaftsgüter

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7, AO 1977 § 39, BGB § 738, BGB § 2231, AO 1977 § 41 Abs 1 S 1
    Abschreibung; Erbfall; Mietereinbau; Sonderbetriebsvermögen; Vermächtnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 216, 566
  • NZM 2007, 611
  • BB 2007, 1098
  • BB 2007, 1218
  • DB 2007, 1061
  • BStBl II 2009, 957
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.01.1998 - VIII B 9/97

    Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Das BFH-Urteil vom 24. September 1991 VIII R 349/83 (BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330) und der Beschluss vom 28. Januar 1998 VIII B 9/97 (BFH/NV 1998, 959) seien auf den Streitfall anwendbar.

    Erbfall und Erbauseinandersetzung seien zwei selbstständige Rechtsvorgänge; für die Vorstellung, dass der Miterbe direkt vom Erblasser erwerbe, sei kein Raum (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 959).

    wird zu prüfen sein, ob der Kläger möglicherweise in der Rechtsnachfolge seines Vaters auf direktem Wege wirtschaftlicher Eigentümer geworden ist (vgl. zu ähnlichen Konstellationen BFH-Urteil in BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 959).

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Auch insoweit ist auf den jeweiligen Nutzungs- und Funktionszusammenhang abzustellen; dabei sind die Gegebenheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164).

    bb) Ob ein Einbau in der Hand des Erben, der zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, zu einem einheitlichen Wirtschaftsgut mit dem vorhandenen Gebäude "verschmilzt", hängt davon ab, ob der Einbau in einen mit dem Gebäude einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang überführt wird (vgl. dazu ebenfalls BFH-Urteil 172, 333, BStBl II 1994, 164).

    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und handelt es sich bei dem Einbau um einen wesentlichen Bestandteil (§§ 93, 94 BGB), kann der Einbauende zwar nicht zivilrechtlicher, aber wirtschaftlicher Eigentümer sein (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

  • BFH, 15.03.2000 - II R 15/98

    Formunwirksames Vermächtnis - Steuererstattungsanspruch - Schuldenansatz

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass --vom Formmangel abgesehen-- eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).

    Ein formunwirksames Vermächtnis kann der Besteuerung dann zugrunde gelegt werden, wenn feststeht, dass --vom Formmangel abgesehen-- eine Anordnung des Erblassers von Todes wegen vorliegt und der Beschwerte dem Begünstigten das diesem zugedachte Vermögen überträgt, um dadurch den Willen des Erblassers zu vollziehen (BFH-Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588).

  • BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83

    Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Das BFH-Urteil vom 24. September 1991 VIII R 349/83 (BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330) und der Beschluss vom 28. Januar 1998 VIII B 9/97 (BFH/NV 1998, 959) seien auf den Streitfall anwendbar.

    wird zu prüfen sein, ob der Kläger möglicherweise in der Rechtsnachfolge seines Vaters auf direktem Wege wirtschaftlicher Eigentümer geworden ist (vgl. zu ähnlichen Konstellationen BFH-Urteil in BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330; BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 959).

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    aa) Reale Teile eines Gebäudes (z.B. ein Erdgeschoss) sind selbstständige Wirtschaftsgüter, wenn sie in einem unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen, z.B. teils eigenbetrieblich, teils durch Vermietung genutzt werden (grundlegend Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 57/90, BFHE 165, 545, BStBl II 1992, 141; Schmidt/Weber-Grellet, EStG, 25. Aufl., § 5 Rz 131 ff.; Tiedchen in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 395); ein gesonderter Nutzungs- und Funktionszusammenhang besteht auch bei Betriebsvorrichtungen, bei Ladeneinbauten und bei Scheinbestandteilen i.S. von § 95 BGB (BFH-Beschluss in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; R 4.2 Abs. 3 und Abs. 5 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 2005).

    Selbstständige Wirtschaftsgüter sind hingegen Betriebsvorrichtungen, die nicht der Nutzung des Gebäudes dienen, sondern in einer besonderen und unmittelbaren Beziehung zu dem auf dem Grundstück oder in dem Gebäude ausgeübten Gewerbebetrieb stehen (BFH-Beschluss in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).

  • BFH, 05.12.1996 - IV R 83/95

    Auch für vor dem 1. Januar 1980 vorgenommene Einlagen entspricht der Einlagewert

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs kann er die Einbauten mit dem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Halbsatz 1 EStG) in sein Betriebsvermögen einlegen und davon die AfA vornehmen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 74-75/90, BFHE 172, 200, BStBl II 1994, 15, bestätigt durch BFH-Urteil vom 5. Dezember 1996 IV R 83/95, BFHE 182, 137, BStBl II 1997, 287).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Liegen diese Voraussetzungen nicht vor und handelt es sich bei dem Einbau um einen wesentlichen Bestandteil (§§ 93, 94 BGB), kann der Einbauende zwar nicht zivilrechtlicher, aber wirtschaftlicher Eigentümer sein (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Dies gelte auch dann, wenn diese Aufwendungen wie im Streitfall als Mietereinbauten auf in fremdem Eigentum stehende Wirtschaftsgüter erbracht würden, weil Gebäudeteile in einem unterschiedlichen Funktions- und Nutzungszusammenhang als selbstständige Wirtschaftsgüter anzusehen seien (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Erbfall und Erbauseinandersetzung seien zwei selbstständige Rechtsvorgänge; für die Vorstellung, dass der Miterbe direkt vom Erblasser erwerbe, sei kein Raum (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, und BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 959).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04

    Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes

    Auszug aus BFH, 14.02.2007 - XI R 18/06
    Verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge können dazu führen, Teile eines Gebäudes als verschiedene Wirtschaftsgüter zu erfassen (BFH-Urteil vom 22. September 2005 IX R 26/04, BFHE 211, 245, BStBl II 2006, 169).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 57/90

    Erwerb eines gemischt genutzten Grundstücks mit Eigen- und Fremdmitteln

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten

  • BFH, 09.12.2009 - X R 52/06

    Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Ein Gebäude kann aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehen; maßgebend ist der jeweilige Nutzungs- und Funktionszusammenhang (BFH-Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 18/06, BFHE 216, 566, BStBl II 2009, 957, zu Mietereinbauten; Einkommensteuer-Richtlinien 2008 R 7.2 Abs. 3); wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, ist jeder der vier unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132; Plückebaum, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 4 Rz B 78; Schmidt/Heinicke, a. a. O., § 4 Rz 193).
  • BFH, 21.11.2007 - XI B 101/06

    Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des FG-Urteils -

    Dass wirtschaftliches Eigentum übertragen werden kann, ist durch den BFH geklärt (vgl. Urteil vom 14. Februar 2007 XI R 18/06, BFH/NV 2007, 1239).
  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 7 K 160/04

    Nachweis für das Vorliegen eines mündlichen Vermächtnisses

    Nach dieser auf § 41 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) gestützten Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 15. März 2000 II R 15/98, BStBl II 2000, 588 sowie Urteile vom 28. März 2007 II R 25/05, BStBl II 2007, 461; vom 14. Februar 2007 XI R 18/06, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2007, 855) setzt die erbschaftsteuerrechtliche Beachtung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen zweierlei voraus:.
  • FG Hessen, 18.05.2022 - 10 K 1940/17

    Zum Nachweis formunwirksame Vermächtnisse und Schenkungsversprechen als

    Nach dieser auf § 41 Abs. 1 Satz 1 AO gestützten Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2000 II R 15/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 588; vom 28.03.2007 II R 25/05, BStBl II 2007, 461; vom 14.02.2007 XI R 18/06, BStBl II 2009, 957 und vom 22.09.2010 II R 46/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 261; vgl. auch Urteil des Hessischen FG vom 09.12.2008 1 K 1709/06, Erbfolgebesteuerung - ErbBstg - 2009, 241) setzt die erbschaftsteuerrechtliche Beachtung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen zweierlei voraus: Zum einen muss eine - wenn auch den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments nicht genügende - Anordnung des Erblassers vorliegen, die dieser in Hinblick auf seinen Tod getroffen hat.
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