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BFH, 14.02.2019 - V B 103/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
- Bundesfinanzhof
Beiladung von Finanzbehörden
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beiladung eines Finanzamts
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Beiladung eines Finanzamts
- rewis.io
Beiladung von Finanzbehörden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Beiladung von Finanzbehörden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 7 K 7246/14
- FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2016 - 7 K 7246/14
- BFH, 14.02.2019 - V B 103/16
- BFH, 22.08.2019 - V R 50/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 15.03.2007 - C-35/05
Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 - …
Auszug aus BFH, 14.02.2019 - V B 103/16
Die Klägerin sieht das FA nach den Grundsätzen des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Reemtsma vom 15. März 2007 C-35/05 (EU:C:2007:167) aus Billigkeitsgründen als ihr gegenüber erstattungsverpflichtet an, da sie von GM keine Rückzahlung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer erlangen könne.In dem dem EuGH-Urteil Reemtsma (EU:C:2007:167) zugrunde liegenden Sachverhalt seien tatsächlich Leistungen seitens des Rechnungsausstellers an den Leistungsempfänger Reemtsma erbracht worden.
- FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2016 - 7 K 7246/14
Kein Umsatzsteuererstattungsanspruch des Rechnungsempfängers gegen das …
Auszug aus BFH, 14.02.2019 - V B 103/16
Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1829 veröffentlichten Urteil des FG kann ein Steuerpflichtiger, der auf Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis die Umsatzsteuer an den Rechnungsaussteller zahlt, obwohl die abgerechneten Leistungen nicht vom Rechnungsaussteller, sondern von einem Dritten erbracht werden, und dem es nicht gelingt, die gezahlte Umsatzsteuer vom Rechnungsaussteller zurückzuerlangen, die Erstattung der Umsatzsteuer nicht von seinem Betriebstättenfinanzamt verlangen. - BFH, 23.11.1972 - VIII R 42/67
Zuständigkeitsvereinbarungen beim Wohnsitzwechsel über die Landesgrenze; Keine …
Auszug aus BFH, 14.02.2019 - V B 103/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können im finanzgerichtlichen Verfahren Finanzbehörden nur Beklagter sein oder dem Verfahren beitreten, so dass die Beiladung eines FA nicht in Betracht kommt (BFH-Urteile vom 23. November 1972 VIII R 42/67, BFHE 108, 10, BStBl II 1973, 198, Leitsatz 2;… vom 5. April 2006 IX R 43/04, BFH/NV 2006, 1437, unter II.4.). - BFH, 05.04.2006 - IX R 43/04
Sonderabschreibungen; Bescheidänderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
Auszug aus BFH, 14.02.2019 - V B 103/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) können im finanzgerichtlichen Verfahren Finanzbehörden nur Beklagter sein oder dem Verfahren beitreten, so dass die Beiladung eines FA nicht in Betracht kommt (BFH-Urteile vom 23. November 1972 VIII R 42/67, BFHE 108, 10, BStBl II 1973, 198, Leitsatz 2; vom 5. April 2006 IX R 43/04, BFH/NV 2006, 1437, unter II.4.).
- FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2016 - 7 K 7246/14 Dort ist sie unter dem Az. V B 103/16 anhängig, wobei der Klägerin bis zum 31.08.2016 Fristverlängerung zur Begründung der Beschwerde gewährt wurde.