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   BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84   

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https://dejure.org/1985,303
BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84 (https://dejure.org/1985,303)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1985 - IV R 8/84 (https://dejure.org/1985,303)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1985 - IV R 8/84 (https://dejure.org/1985,303)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewinnerzielungsabsicht - Erfinder - Tätigkeit eines Erfinders - Verlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 Abs. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Langjährige Verluste eines Erfinders allein kein Beweisanzeichen für fehlende Gewinnerzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Rechtsprechung - Übersicht

Papierfundstellen

  • BFHE 143, 355
  • BB 1985, 1647
  • BStBl II 1985, 424
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Verluste, die dem Steuerpflichtigen durch ein solches unter keine Einkunftsart fallendes Verhalten - auch als "Liebhaberei" bezeichnet - entstehen, wirken sich ebensowenig einkommensteuermindernd aus, wie etwa Gewinne oder Überschüsse daraus das steuerpflichtige Einkommen erhöhen (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).

    "Totalgewinn" in diesem Sinne ist das "Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung oder Aufgabe oder Liquidation" (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).

    Es muß deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464).

    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1976 I R 58/75, BFHE 121, 78, BStBl II 1977, 250, und vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und Beschluß in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Es muß deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464).

    Seiner weiteren Tätigkeit fehlt es dann an einer Gewinnerzielungsabsicht (vgl. Urteil in BFHE 142, 464).

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Das FG hat zu Recht ausgeführt, daß die von der Rechtsprechung des BFH zur Beurteilung landwirtschaftlicher Betätigungen entwickelten Erfahrungssätze (vgl. z. B. Urteil vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2) zur Beurteilung einer Erfindertätigkeit nicht übernommen werden können.
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    a) Für die ertragsteuerrechtliche Einstufung der Erfindertätigkeit kommt es zunächst darauf an, ob sie innerhalb einer bereits bestehenden, Einkünfte hervorbringenden Tätigkeit ausgeübt wird oder ob sie selbst den Beginn einer solchen Tätigkeit darstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. September 1969 IV R 160/67, BFHE 98, 144, BStBl II 1970, 317).
  • BFH, 01.06.1978 - IV R 152/73

    Patentüberlassung - Betriebsaufspaltung - Kapitalgesellschaft - Lizenzeinnahmen -

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Abgesehen hiervon hat die Rechtsprechung des BFH wiederholt die Tätigkeit freier Erfinder schon ihrer Natur nach als selbständige Arbeit angesehen (vgl. hierzu Urteile vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666, und vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545, m. W. n.; vgl. ferner Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., Anm. 6 zu § 2 ErfVO, m. W. n.).
  • BFH, 15.12.1976 - I R 58/75

    Keine Gewinnerzielungsabsicht bei einem auf Kostendeckung ausgerichteten

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1976 I R 58/75, BFHE 121, 78, BStBl II 1977, 250, und vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und Beschluß in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78

    Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1976 I R 58/75, BFHE 121, 78, BStBl II 1977, 250, und vom 29. Oktober 1981 IV R 138/78, BFHE 134, 339, BStBl II 1982, 381, und Beschluß in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 02.06.1976 - I R 20/74

    Erfindung - Erteilung von Patenten in mehreren Ländern - Verschiedene

    Auszug aus BFH, 14.03.1985 - IV R 8/84
    Abgesehen hiervon hat die Rechtsprechung des BFH wiederholt die Tätigkeit freier Erfinder schon ihrer Natur nach als selbständige Arbeit angesehen (vgl. hierzu Urteile vom 2. Juni 1976 I R 20/74, BFHE 119, 410, BStBl II 1976, 666, und vom 1. Juni 1978 IV R 152/73, BFHE 125, 280, BStBl II 1978, 545, m. W. n.; vgl. ferner Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., Anm. 6 zu § 2 ErfVO, m. W. n.).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Sowohl bei gewerblichen als auch bei Einkünften aus selbständiger Arbeit sind vielmehr jeweils alle Umstände einschließlich etwaiger Besonderheiten der Verhältnisse des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

    Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH-Urteil in BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, m.w.N.); sind die Einkünfte positiv, so ist eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben (BFH-Beschluss vom 8. August 1996 XI B 187/95, BFH/NV 1996, 897).

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch die Eigenart der zu beurteilenden Tätigkeit, zu berücksichtigen (Großer Senat des BFH in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424; in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BFHE 161, 144, BStBl II 1991, 333).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Der vom Gewerbetreibenden anzustrebende "Totalgewinn" stellt das Gesamtergebnis des Betriebs in der Zeit von seiner Gründung bis zu seiner Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation dar (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c aa; vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, unter 2.b, und vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 2.a).
  • FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 1687/16

    Patent, Erfindung, Schadensersatz, Patentanmeldung, Italien, Arbeit,

    Abgesehen hiervon hat die Rechtsprechung des BFH wiederholt die Tätigkeit freier Erfinder schon ihrer Natur nach als selbständige Arbeit angesehen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14.03.1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424 m.w.N.).

    Ebenso wie bei der Einkunftsart "Gewerbebetrieb", bei der die Absicht der Gewinnerzielung zu den ausdrücklich erwähnten gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen gehört (vgl. § 15 Abs. 2 EStG), ist bei der Einkunftsart "selbständige Arbeit" eine Gewinnerzielungsabsicht als Voraussetzung für das Vorliegen einer einkommensteuerrechtlich relevanten Tätigkeit zu fordern (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14.03.1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424 m.w.N.).

    b) Auch die im Rahmen einer Erfindertätigkeit erzielten Verluste sind - unter Heranziehung der ständigen Rechtsprechung des BFH - steuerlich nur anzuerkennen, wenn die Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH in BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil in BStBl II 1985, 424; BFH-Beschluss vom 27.03.2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381; BFH-Beschluss vom 03.06.2005 XI S 7/04 (PKH), BFH/NV 2005, 1556).

    Und auch danach ist oft noch eine jahrelange Tätigkeit erforderlich, um eine Erfindung bis zur Serienreife zu bringen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14.03.1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424 m.w.N.).

    d) Demnach kann selbst eine längere Verlustphase für sich allein grundsätzlich noch kein hinreichendes Beweisanzeichen für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht sein (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424 m.w.N.).

    Seiner weiteren Tätigkeit fehlt es dann an einer Gewinnerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424 m.w.N.).

    Zu dem Schutz der Rechte müssen aber noch - als Indizien für eine Gewinnerzielungsabsicht - Bemühungen um einen wirtschaftlichen Erfolg bzw. eine wirtschaftliche Nutzung treten, etwa durch Vermarktung wie Lizenzvergabe oder Verkauf der Patente oder Herstellung einer Serienreife des Produkts (vgl. BFH-Urteil vom 14.03.1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424).

  • BFH, 03.06.2005 - XI S 7/04

    Erfinder; Gewinnerzielungsabsicht

    Die Vorentscheidung weiche zudem von dem im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 1985 IV R 8/84 (BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424) aufgestellten abstrakten Rechtssatz ab, wonach --entgegen der Auffassung des FG-- auch in einer verlustreichen Entwicklungsphase eine Gewinnerzielungsabsicht vorliege.

    aa) Die Frage, ob die im Rahmen einer Erfindertätigkeit erzielten Verluste steuerlich nur anzuerkennen sind, wenn die Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, ist anhand der ständigen Rechtsprechung des BFH eindeutig zu bejahen (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; BFH-Urteil in BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424; BFH-Beschluss vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381).

    Ein Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht aus den Ausführungen von Weber-Grellet (DStR 1992, 563), denn diese beziehen sich ausdrücklich auf das BFH-Urteil in BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424.

    d) Die Revision ist auch ersichtlich nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO wegen einer Abweichung von den im BFH-Urteil in BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424 aufgestellten (abstrakten) Rechtsgrundsätzen zuzulassen.

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 84/82

    Zum Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Schriftsteller ohne Aussicht auf

    Es muß deshalb im Einzelfall anhand objektiver Umstände auf das Vorliegen oder Fehlen dieser Absicht geschlossen werden (BFH-Urteile in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

    Wird allerdings nach einer gewissen - nicht zu kurz bemessenen - Anlaufzeit festgestellt, daß die Erzeugnisse eines Schriftstellers trotz entsprechender Bemühungen zu keinen Gewinnen führen und daß unter den gegebenen Umständen keine Aussicht besteht, ein positives Gesamtergebnis aus der schriftstellerischen Arbeit zu erzielen, so muß aus der weiteren Fortsetzung der verlustbringenden Tätigkeit der Schluß gezogen werden, daß der Schriftsteller fortan nicht mehr zur Gewinnerzielung, sondern nur noch aus persönlichen Gründen tätig ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205 und BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).

  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

    Sie können vor allem zusammen mit der Reaktion des Steuerpflichtigen auf eine solche Entwicklung die Beweislage entscheidend beeinflussen (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, 426; vom 21. März 1985 IV R 25/82, BFHE 143, 361, BStBl II 1985, 399, und vom 23. Mai 1985 IV R 84/82, BFHE 144, 49, BStBl II 1985, 515, 516).
  • BFH, 19.07.1990 - IV R 82/89

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und "Liebhaberei" bei einem

    den Betrieb eines Sportstadions; vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424, betr.
  • BFH, 10.04.2013 - X B 106/12

    Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustbetrieben - Ausnahmsweise

    aa) Zunächst ist --worauf der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) zu Recht hinweist-- zu berücksichtigen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) bei der Unterscheidung zwischen einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten unternehmerischen Tätigkeit und der der Privatsphäre zuzurechnenden Liebhaberei auf die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse abstellt (z.B. Urteil vom 14. März 1985 IV R 8/84, BFHE 143, 355, BStBl II 1985, 424).
  • FG München, 09.10.2009 - 7 K 1731/07

    Liebhaberei bei nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeit

    Zur Beurteilung sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch die Eigenart der zu beurteilenden Tätigkeit, zu berücksichtigen (Großer Senat des BFH in BStBl II 1984, 751; BFH-Urteile vom 14. März 1985 IV R 8/84, BStBl II 1985, 424; vom 19. Juli 1990 IV R 82/89, BStBl II 1991, 333).
  • FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11

    Liebhaberei bei Sportanlage

  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 37/11

    Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid - Klagebefugnis bei Streit um das

  • FG Hamburg, 19.07.2012 - 3 K 33/11

    Kein Werbungskostenabzug für Forschungsaufwendungen pensionierter Professoren

  • FG Thüringen, 21.11.2013 - 2 K 728/11

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht eines Künstlers

  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige

  • BFH, 03.12.1987 - IV R 41/85

    1. Tätigkeit als Bürgermeister einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen ist

  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

  • BFH, 16.04.2002 - X B 102/01

    Neues Zulassungsrecht; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und Divergenz

  • BFH, 11.07.1989 - VIII R 151/85

    Voraussetzungen für die faktische Beherrschung einer GmbH - Besonderheiten bei

  • FG Düsseldorf, 18.01.2001 - 16 K 3182/97

    Architekturbüro als Liebhaberei bei objektiver Unmöglichkeit, Totalgewinn zu

  • FG Düsseldorf, 18.01.2001 - 16 K 3576/97

    Architekturbüro als Liebhaberei bei objektiver Unmöglichkeit, Totalgewinn zu

  • BFH, 11.04.1990 - I R 82/86

    Rechtmäßige Änderung eines Einkommenssteuerbescheids - Berücksichtigung von

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 53/00

    GbR - Nichtselbständige Tätigkeit - Ingenieure im öffentlichen Dienst -

  • FG Niedersachsen, 26.04.2001 - 14 K 498/97

    Liebhaberei bei Vermietung von neun Ferienwohnungen, die sich in einem Gebäude

  • FG Düsseldorf, 18.01.2001 - 16 K 3577/97

    Architekturbüro als Liebhaberei bei objektiver Unmöglichkeit, Totalgewinn zu

  • BFH, 26.04.1989 - VI R 104/86

    Qualifizierung der Einkünfte eines Kunstmalers mit Gewinnerzielungsabsicht

  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1997 - 11 K 13/95

    Keine Anerkennung von Verlusten aus Nebentätigkeit wegen Liebhaberei; Abgrenzung

  • BFH, 12.11.1986 - I R 268/83

    Entgelt für Verfilmungsrecht an einem Roman unterliegt einer Quellensteuer von 15

  • BFH, 25.10.1989 - X R 51/88

    Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 1 K 1671/98

    Einkommensteuer; Liebhaberei bei Erfindertätigkeit

  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

  • FG Niedersachsen, 23.05.2001 - 14 K 415/97

    Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei: Zurechnung von

  • BFH, 05.05.2004 - XI B 130/03

    Bezeichnung einer Divergenz und Darlegung eines Verfahrensmangels (hier:

  • BFH, 14.12.2000 - VIII B 68/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung -

  • BFH, 11.02.1988 - IV R 223/85

    Lizenzeinnahmen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Bewertung der Tätigkeit eines

  • BFH, 20.04.2000 - XI S 7/99

    Erfindertätigkeit und Totalgewinn; Auslegung einer Verzichtserklärung betr. die

  • FG Hessen, 24.08.1995 - 11 K 5112/91

    Schriftform bei Klageerhebung; Anforderungen an die Unterschrift; Absicht zur

  • FG Niedersachsen, 27.02.1997 - XIV 556/94

    Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Ermittlung der Höhe der

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 6 K 97/07

    Tätigkeit eines Reiki-Lebensberaters als Liebhaberei

  • FG München, 08.09.2004 - 5 K 4929/01

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Einkunftserzielungsabsicht; Möglichkeit

  • FG München, 25.11.2003 - 2 K 4831/99

    Tätigkeit eines Holzbildhauers als Liebhaberei; Totalgewinnprognose

  • BFH, 16.12.1992 - VIII B 52/90

    Feststellung von gewerblichen Beteiligungsverlusten - Angriff gegen

  • FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12

    Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer

  • FG München, 27.04.2004 - 6 K 4170/00

    Liebhaberei bei Wohnmobilvermietung; Einkommensteuer 1994, 1995 und 1998

  • FG Nürnberg, 10.10.2001 - V 491/98

    Die Förderung junger Sportler mit der Hoffnung, in die Weltspitze zu gelangen,

  • FG Hessen, 26.02.1998 - 6 K 2275/97

    Aufwendungen zur Erlangung der Berufsflugzeugführerlizenz (CPL-Gewerbliche

  • FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens;

  • FG Münster, 11.08.1998 - 3 K 2113/94

    Anspruch auf Aufhebung eines Haftungsbescheides; Rechtmäßigkeit der

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2538/95

    Einkommensteuer; Betriebsausgaben/Werbungskosten eines Orchestermusikers

  • FG Saarland, 08.07.1996 - 1 V 73/96
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