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BFH, 14.03.1991 - IV R 88/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mögliche entgeltliche Veräußerung des Anteils an einer gewerblich tätigen Erbengemeinschaft als Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Entstehen eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns hinsichtlich des auf den Anteil am Betrieb entfallenden Gewinns
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08
Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine …
Zu berücksichtigen ist insoweit nicht nur, dass die Geschäftsanteile an der X-GmbH (Komplementärin) bereits am 21. Dezember 1995 mit sofortiger Wirkung abgetreten worden sind und die X-KG selbst den aus der Entnahme des zurückbehaltenen Geschäftsanteils an der Komplementärin (1.000 DM) erzielten Gewinn dem Streitjahr zugeordnet hat (BFH-Urteile vom 14. März 1991 IV R 88/89, BFH/NV 1992, 92, zu 5.;… in BFH/NV 2007, 1091). - FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.04.2000 - XI R 36/99
Erbauseinandersetzung; Betriebsfortführung durch Miterben; Änderung langjähriger …
Auch können sie --zumindest nach neuerem Familien- und Erbrecht-- aufgrund ihres erbrechtlichen Mitwirkungsrechts, ggf. durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitunternehmerinitiative ausüben (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, m.w.N.; BFH-Urteile vom 24. September 1991 VIII R 349/83, BFHE 166, 124, BStBl II 1992, 330; vom 14. März 1991 IV R 88/89, BFH/NV 1992, 92;… vom 10. Februar 1987 VIII R 297/81, BFH/NV 1987, 637). - FG Saarland, 14.10.1993 - 1 K 127/93 Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Einspruchsentscheidung vom 12. Mai 1993 trägt der Beklagte ergänzend vor, daß der BFH in seinem Urteil vom 8. November 1991 (IV R 88/89, BFH/NV 1992, 300) betont habe, daß er keine Bedenken habe, wenn die Finanzgerichte auch für Kalenderjahre vor 1990 grundsätzlich von einer AfA für PKW von 12, 5 v.H. der Anschaffungskosten ausgingen.