Rechtsprechung
   BFH, 14.03.1991 - V R 9/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10964
BFH, 14.03.1991 - V R 9/90 (https://dejure.org/1991,10964)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1991 - V R 9/90 (https://dejure.org/1991,10964)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1991 - V R 9/90 (https://dejure.org/1991,10964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,10964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Gelegenheit, sich zu der für die Vorentscheidung maßgeblichen Erwägung zu äußern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.1989 - IV B 113/87

    Verfassungsmäßigkeit des für die Entscheidung über die Zulässigkeit der

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - V R 9/90
    Dieser Anspruch gibt den Beteiligten eines finanzgerichtlichen Verfahrens das Recht, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen äußern zu können, auf die das Urteil des FG gestützt werden soll (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV B 113/87, BFH/NV 1990, 382).
  • BFH, 26.01.1989 - IV R 71/87

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund der Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 14.03.1991 - V R 9/90
    Dementsprechend bestimmt § 96 Abs. 2 FGO, daß das Urteil des FG nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gegründet werden darf, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BFH-Urteil vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

    Dies verlangt einerseits, daß der Prozeßbeteiligte ausreichend Gelegenheit erhalten muß, sich zur Streitsache zu äußern, und andererseits, daß das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. März 1991 V R 9/90, BFH/NV 1992, 115; Beschluß des I. Senats des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288, 293).
  • BFH, 30.03.1994 - I R 53/93

    Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft

    Dies verlangt einerseits, daß der Prozeßbeteiligte ausreichend Gelegenheit erhalten muß, sich zur Streitsache zu äußern, und andererseits, daß das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt (vgl. z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. März 1991 V R 9/90, BFH/NV 1992, 115; Beschluß des I. Senats des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfG -- vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288, 293).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht