Rechtsprechung
   BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,450
BFH, 14.03.2006 - VIII R 60/03 (https://dejure.org/2006,450)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2006 - VIII R 60/03 (https://dejure.org/2006,450)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2006 - VIII R 60/03 (https://dejure.org/2006,450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG 1997 § 4 Abs. 4; ; EStG 1997 § 5 Abs. 1; ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4; ; HeimG § 14

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaft als Betriebseinnahme ? Maßgeblicher Veranlassungszusammenhang ? Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung der Erbschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Träger eines Altenheims: Erbschaft als Betriebseinnahme, Zeitpunkt der Aktivierung der Forderung aus der Erbeinsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Für Gewerbebetrieb bestimmte Erbschaft als Betriebseinnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Altenheim als Erbe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altenheim als Erbe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versteuerung einer für den Gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen bestimmten Erbschaft; Begriff der "Betriebseinnahmen"; Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs zur Berechnung der Betriebseinnahmen; Abgrenzung der Einnahmen aus Nichtselbstständiger Arbeit von privat ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Doppelbesteuerung - Erwerb von Todes wegen unterliegt der Erbschaft- und Einkommensteuer

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4, EStG § 5 Abs 1
    Betriebseinnahme; Erbschaft; Testament

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 535
  • NJW 2006, 2943
  • FamRZ 2006, 1274 (Ls.)
  • BB 2006, 1673
  • BB 2006, 1739
  • BB 2007, 35
  • DB 2006, 1590
  • DB 2007, 14
  • BStBl II 2006, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)

  • BFH, 06.12.2016 - I R 50/16

    Pflegeheim-GmbH: Erbschaft als Betriebseinnahme - rechtsformneutrale Besteuerung

    Die für den Betrieb einer Pflegeheim-GmbH bestimmte Erbschaft unterliegt ungeachtet ihrer erbschaftsteuerrechtlichen Belastung der Körperschaftsteuer (Anschluss an BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650).

    Der Erfolgswirksamkeit des Erbanfalls steht das als handelsrechtlicher Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung auch für den Steuerbilanzausweis zu beachtende Realisationsprinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 des Handelsgesetzbuchs (i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG und § 8 Abs. 1 KStG) nicht entgegen (dazu BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650; Tiedchen in Herrmann/Heuer/Raupach, § 5 EStG Rz 399 "Bestrittene Forderungen" a.E.).

    Sie wird zudem --im Einklang mit den Erwägungen des BFH-Urteils in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650-- vor allem durch die Verwendungsbestimmungen des Erblassers zugunsten des Betriebs der Klägerin gestützt.

    a) Letzteres entspricht dem BFH-Urteil in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, das die betrieblich bedingte Erbeinsetzung eines Seniorenheims in der Rechtsform einer GbR betraf und für das Verhältnis von Einkommen- und Erbschaftsteuer eine tatbestandliche Alternativität mit der Begründung verneinte, dass dem Gewerbebetrieb und damit dem steuerbaren Bereich des § 15 EStG alle betrieblich veranlassten Zuwendungen zuzuordnen und hierzu bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Bezugs zum Betrieb auch unentgeltliche und der Schenkungsteuer unterliegende Zuwendungen zu rechnen seien (gl.A. BFH-Urteil vom 6. September 1990 IV R 125/89, BFHE 161, 552, BStBl II 1990, 1028).

    Abgesehen davon, dass auch diese Entscheidungen sich nicht mit den Gründen des BFH-Urteils in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650 auseinandersetzen und die Klägerin des anhängigen Verfahrens nach den tatrichterlichen Feststellungen wegen ihres Pflegeheimbetriebs, d.h. wegen ihrer "Tätigkeit am Markt" zur Erbin des H eingesetzt wurde, ist --wie erläutert-- die Erfolgswirksamkeit einer Vermögensmehrung bei einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Kapitalgesellschaft aufgrund der Gewerblichkeitsfiktion des § 8 Abs. 2 KStG nicht daran gebunden, dass die Vermögensmehrung den Einkunftstatbeständen des Einkommensteuergesetzes zugeordnet werden kann.

    Auch diese Rechtsprechung gründet auf einer tatbestandlichen Begrenzung des Umfangs steuerbarer (Lohn-)Einkünfte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650) und damit auf einer Beschränkung, die der durch die umfassende Annahme eines Gewerbebetriebs gekennzeichnete Besteuerungszugriff gemäß § 8 Abs. 2 KStG nicht kennt.

    b) Das Zusammentreffen von Erbschaft- und Körperschaftsteuer verstößt ferner nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil bei einem Erbanfall, der bei einer natürlichen Person neben der Erbschaftsteuer auch der Einkommensteuer unterliegt (dazu BFH-Urteil in BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650), letztere Steuerbelastung durch die Tarifvorschrift des § 35b EStG gemildert wird, während eine solche Entlastung im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung nicht gewährt wird (dazu Senatsurteil vom 14. September 1994 I R 78/94, BFHE 176, 122, BStBl II 1995, 207; Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 35b Rz 3, m.w.N.; Blümich/Schallmoser, § 35b EStG Rz 7).

  • BFH, 07.11.2018 - X R 34/16

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Zum anderen hat das FG zur Begründung dafür, dass die sonstigen Spielgewinne des Klägers aus der Teilnahme an Kartenspielen in Spielbanken als Betriebseinnahmen aus seiner gewerblichen Tätigkeit als Turnierpokerspieler zu erfassen sind, das BFH-Urteil vom 14. März 2006 VIII R 60/03 (BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650) herangezogen.
  • BFH, 25.02.2014 - X R 10/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

    Sie verbietet eine Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen und anderen Forderungen, die am maßgebenden Bilanzstichtag vom jeweiligen Schuldner noch bestritten werden (BFH-Urteile vom 15. März 2000 II R 15/98, BFHE 191, 403, BStBl II 2000, 588, unter II.2.b aa, und vom 14. März 2006 VIII R 60/03, BFHE 212, 535, BStBl II 2006, 650, unter II.2., jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht