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   BFH, 14.04.2000 - X B 118/99   

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BFH, 14.04.2000 - X B 118/99 (https://dejure.org/2000,2412)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2000 - X B 118/99 (https://dejure.org/2000,2412)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2000 - X B 118/99 (https://dejure.org/2000,2412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen - Vercharterung von Yachten - Gewerbebetrieb - Vermietung und Verpachtung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfteerzielungsabsicht
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Einzelfälle
    Gewerbebetrieb
    Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
    Die Gewinnerzielungsabsicht
    Rechtsprechung - Übersicht
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, dass er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).

    Verluste der Anlaufzeit sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststeht, dass er von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (BFH-Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Dieser rechtliche Gesichtspunkt ist insofern bedeutsam, als bei der Ermittlung des "Totalüberschusses" aus Vermietung und Verpachtung von den Ergebnissen auszugehen ist, die nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften voraussichtlich erzielt werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 2. und 3.).

    Indes hat das FG keinen von der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751 abweichenden Rechtssatz aufgestellt.

  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Dieses Ergebnis wird dadurch unterstrichen, dass der Kläger die Yachtvercharterung im Nebenberuf betreibt, darauf somit nicht für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Eine Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise setzt u.a. voraus, dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. April 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 64/97

    Gewinnerzielungsabsicht: erzielbarer Totalgewinn

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Dazu bedarf es einer in die Zukunft gerichteten, langfristigen Prognose, für die die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 XI R 64/97, BFHE 186, 347, BStBl II 1998, 727).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, dass er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (BFH-Urteile vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).
  • BFH, 29.04.1999 - VII B 253/98

    Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Das Vorbringen in dem nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Schriftsatz vom 1. Februar 2000 kann nur insoweit berücksichtigt werden, als es den rechtzeitigen Vortrag erläutert und vervollständigt (ständige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 1999 VII B 253/98, BFH/NV 1999, 1481).
  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Vorab bemerkt der Senat, dass er bei der Entscheidung über die Divergenzrügen in materiell-rechtlicher Hinsicht davon ausgeht, dass die Vercharterung von zwei Yachten grundsätzlich keinen Gewerbebetrieb begründet und auch im Streitfall zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--; vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BFHE 188, 490, BStBl II 1999, 619).
  • BFH, 24.02.1999 - X R 106/95

    Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BFH das Innehaben eines Sportbootführerscheins bzw. Segelscheins usw. nur als eines von vielen Indizien dafür anzusehen, dass ein Vermietungsbetrieb aus persönlichen, der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) zuzuordnenden Gründen betrieben wird (z.B. BFH-Urteil vom 24. April 1999 X R 106/95, BFH/NV 1999, 1081).
  • BFH, 28.06.1984 - IV R 150/82

    Zur Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermgensverwaltung bei Vermietung von

    Auszug aus BFH, 14.04.2000 - X B 118/99
    Die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände mag zwar grundsätzlich die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllen, geht aber in der Regel nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211, unter Ziff. 1 der Gründe).
  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2004 - 10 K 31/02

    Vercharterung von Segelyachten als Liebhaberei

    Das Gericht kann unerörtert lassen, ob im vorliegenden Fall die Vercharterung einer bzw. zweier Segelyachten wegen ihrer Eintragung im Schiffsregister zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG führt, weil die Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände in der Regel nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinausgeht (BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil vom 18. Mai 1999 III R 65/97, BStBl II 1999, 619; Urteil vom 29. April 1999 III R 38/97, BFH/NV 1999, 1510).

    Denn selbst wenn das Gericht wegen der von den Klägern vorgetragenen Zusatzleistungen zur Nutzungsüberlassung - ungeachtet seiner erheblichem Zweifel im Hinblick auf eine vergleichbare Unternehmensorganisation und der über die Jahre betrachtet völlig untergeordneten Zusatzleistungen (vgl. insoweit BFH, Urteil vom 29. April 1999, a.a.O.) - zu ihren Gunsten von einem gewerblichen Charakter der Vercharterung ausgeht mit der Folge, dass der Gewinn aus einer Veräußerung der Segelyachten bei der Prognose eines Gesamtüberschusses mit einbezogen werden kann (BFH, Beschluss vom 14. April 2000, a.a.O.), hat die Klage keinen Erfolg.

    Es muss aus objektiven Umständen auf das Vorliegen oder Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden, wobei die Besonderheiten der jeweils zu würdigenden Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil v. 6. Oktober 2003 X B 22/02 - n.v. - Urteil v. 15. Mai 2002 X B 169/01, BFH/NV 2002, 1428; Urteil v. 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil v. 10. April 2002 III B 73/01, BFH/NV 2002, 1025; Urteil v. 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85; Urteil v. 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; Urteil vom 25. Juni 1996 VIII R 28/94, BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N.; Urteil vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Dazu bedarf es einer in die Zukunft gerichteten, langfristigen Prognose, für welche die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH, Urteil v. 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil v. 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).

    Unter letzterer Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. BFH, Urteil in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202, m.w.N. der Rechtsprechung; Beschlüsse vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333 - Yachtvercharterung; vom 27. März 2001 X B 60/00, BFH/NV 2001, 1381 - "strukturelle Verluste").

    Da der Kläger zu 1. den für einen Skipper erforderlichen Bootsführerschein hat und das Benutzen einer Segelyacht in aller Regel in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, ist im Wege typisierender Betrachtungsweise (vgl. BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333) davon auszugehen, dass die Vercharterung aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeführt worden ist (BFH, Urteil vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768; Urteil vom 28. August 1987 III R 273/83, BStBl II 1988, 10).

    Ein weiteres Indiz für die private Motivation ist, dass die Kläger offenkundig auf die Vercharterung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts nicht angewiesen gewesen sind (BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil vom 11. April 1990, a.a.O.).

  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Insoweit weiche es von Entscheidungen des FG München (Urteil vom 26. November 2010  8 K 1108/09, juris), des Niedersächsischen FG (Urteil vom 3. November 2011  11 K 361/10, EFG 2012, 837) sowie des BFH (Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • BFH, 02.07.2008 - XI R 60/06

    Segeljachtvercharterung: Besteuerung des Aufwendungseigenverbrauchs bis zum 31.

    Auch bei der Vercharterung von zwei Segeljachten kann eine ertragsteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).
  • BFH, 13.08.2003 - II R 48/01

    Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als Grundvermögen

    Prognoseentscheidungen des FG werden revisionsrechtlich den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO zugeordnet und sind deshalb vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, 662; vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333, 1334, und vom 19. März 2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Prognoseentscheidungen des FG werden revisionsrechtlich den tatsächlichen Feststellungen i.S. des § 118 Abs. 2 FGO zugeordnet und sind deshalb vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, 662; BFH-Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333, 1334).
  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14

    Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und

    Eine gewerbliche Vermietungstätigkeit kann - ausnahmsweise - erst in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Vermieterleistung als Ganzes das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (BFH-Beschluss vom 14.04.2000, X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333, m. w. N.).

    So hat der BFH einen Liebhabereibetrieb von Anfang an etwa für den Fall angenommen, dass der Gegenstand des Unternehmens in der Vercharterung eines Motorbootes oder einer Segelyacht besteht, deren Nutzung in erster Linie der Freizeitgestaltung dient, da persönliche Interessen und Neigungen unter diesen Umständen nach der Lebenserfahrung typischerweise eine erhebliche Rolle spielen (BFH-Beschluss vom 14.04.2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; BFH-Urteile vom 11.04.1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768; vom 28.08.1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10).

  • FG Saarland, 16.11.2005 - 1 K 333/01

    Einkommensteuer; Vercharterung eines registrierten Schiffes als ausländische

    Die Vercharterung einer Segelyacht stellt nach Auffassung des BFH, der sich der Senat -wenn auch nicht ohne Bedenken- anschließt, ihrer Art nach keine gewerbliche Tätigkeit dar (BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).

    Dazu bedarf es einer in die Zukunft gerichteten, langfristigen Prognose, für welche die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können (BFH, Urteil vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil vom 2. Juni 1999 X R 149/95, BFH/NV 2000, 23).

    Unter dieser Voraussetzung ist auch eine Anerkennung von Anlaufverlusten ausgeschlossen (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).

  • BFH, 27.03.2001 - X B 60/00

    Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Erfindertätigkeit -

    Unter dieser Voraussetzung liegen strukturelle Verluste vor, welche die Anerkennung von Anlaufverlusten ausschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein

    Er war mithin auf die Art der Betriebsführung als einem wesentlichen äußeren Kriterium, an dem die Gewinnerzielungsabsicht zu messen ist, zurückzuführen (BFH, Beschluss vom 14. April 2000, X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).
  • BFH, 02.07.2008 - XI R 59/06

    Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische

    Auch bei der Vercharterung von zwei Segeljachten kann eine ertragsteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2016 - 2 K 180/12

    "Segmentierung" verschiedener, wirtschaftlich eigenständiger gewerblicher

  • BFH, 02.07.2008 - XI R 61/06

    Segeljachtvercharterung ohne Überschusserzielungsabsicht - unternehmerische

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 62/00

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

  • BFH, 16.07.2008 - X B 25/08

    Abgrenzung zwischen Liebhaberei und einer auf Gewinnerzielung ausgerichteten

  • FG Schleswig-Holstein, 29.04.2009 - 3 K 194/06

    Zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht bei einer Segelyachtvercharterung, wenn

  • BFH, 30.10.2002 - VIII R 86/00

    Wohnsitz, in der Türkei festgehaltenes Kind

  • FG Niedersachsen, 15.08.2001 - 2 K 912/99

    Einordnung von Vermietung eines Wohnmobils als Liebhaberei; Erbringung von

  • FG München, 08.12.2004 - 15 K 4626/04

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vercharterung einer einzigen, auch selbstgenutzten

  • FG Baden-Württemberg, 22.02.2001 - 14 K 295/96

    Veranstaltung von Dia-Vorträgen als Liebhaberei

  • BFH, 01.12.2006 - VIII B 2/06

    NZB: Gewinnerzielungsabsicht, Anlaufverluste

  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

  • BFH, 20.08.2003 - X B 164/02

    Keine Berücksichtigung von Verlusten der Anlaufzeit bei fehlender

  • FG München, 25.06.2002 - 12 K 2467/98

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel; Einkommensteuer 1990-1995;

  • BFH, 16.11.2001 - IX B 14/01

    Beschwerde - Beschwerdebegründung - Beschwerdeschrift - Darlegungserfordernisse -

  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 6 K 97/07

    Tätigkeit eines Reiki-Lebensberaters als Liebhaberei

  • FG München, 18.08.2016 - 15 K 1430/14

    Verneinung einer Gewinnerzielungsabsicht aufgrund einer Liebhaberei bei einer

  • FG Düsseldorf, 20.02.2001 - 13 K 1707/96

    Segelyacht; Liebhaberei; Überschusskalkulation; Ausländische Verluste;

  • FG München, 27.04.2004 - 6 K 4170/00

    Liebhaberei bei Wohnmobilvermietung; Einkommensteuer 1994, 1995 und 1998

  • FG Münster, 18.10.2011 - 1 K 4894/08

    Gewinnerzielungsabsicht: Verlustträchtige Vercharterung einer Segelyacht

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