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   BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02   

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https://dejure.org/2003,1177
BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02 (https://dejure.org/2003,1177)
BFH, Entscheidung vom 14.04.2003 - XI B 226/02 (https://dejure.org/2003,1177)
BFH, Entscheidung vom 14. April 2003 - XI B 226/02 (https://dejure.org/2003,1177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 3

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3
    Sonderausgaben-Vorwegabzug bei Ehegatten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben bei zusammenveranlagten Ehegatten ? Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn einer als GmbH-Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig ist ? Ernstliche Zweifel gegenüber Verwaltungsregelung in R ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehepaaren

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehepaaren

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehepaaren

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Zweifelhafte Kürzung des Vorwegabzugs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kürzung des Vorwegabzugs bei zusammen veranlagten Ehegatten; Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs; Verfassungskonforme Auslegung der Kürzungsvorschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 294
  • NJW-RR 2003, 1037
  • BB 2003, 1314
  • DB 2003, 1768
  • BStBl II 2003, 708
  • NZG 2003, 695
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.12.2000 - XI B 75/99

    Kürzung des Vorwegabzuges

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Es bestünden ernstliche Zweifel, ob dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) zu folgen sei (Hinweis auf die Urteile des FG Berlin vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 487, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315).

    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung an Hand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 04.03.1998 - X R 109/95

    Nichtselbständige Arbeit - Vorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmeranteil zur

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Dementsprechend hat der BFH in ständiger Rechtsprechung den Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung als den Ehegatten gemeinsam zustehend beurteilt und eine individuelle Kürzung an Hand der jeweils erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgelehnt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 109/95, BFH/NV 1998, 1466; BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 773, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.10.1994 - X R 260/93

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Im Rahmen des § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG können zusammen veranlagte Ehegatten durchaus auch wie zwei selbständige Steuerpflichtige zu behandeln sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Oktober 1994 X R 260/93, BFHE 175, 563, BStBl II 1995, 119).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (ständige Rechtsprechung des BVerfG; vgl. z.B. Urteil vom 6. März 2002 2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618, unter C. I.).
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Der Vorwegabzug ist eingeführt worden, um solchen Steuerpflichtigen einen Ausgleich zu bieten, die die Kosten ihrer Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (vgl. BTDrucks 3/2573, 17, 21; BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00, BStBl II 2003, 183, m.w.N.).
  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG kann nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88, Finanz-Rundschau --FR-- 1998, 1028, unter B. I. 2.).
  • FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 37/99

    Zum Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Es bestünden ernstliche Zweifel, ob dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) zu folgen sei (Hinweis auf die Urteile des FG Berlin vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 487, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315).
  • FG Berlin, 20.01.2000 - 4 K 4031/97

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei sozialversicherungsfreiem

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Es bestünden ernstliche Zweifel, ob dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 (BFH/NV 2001, 773) zu folgen sei (Hinweis auf die Urteile des FG Berlin vom 20. Januar 2000 4 K 4031/97, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 487, und des Schleswig-Holsteinischen FG vom 13. September 2000 V 37/99, EFG 2000, 1315).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 2 BvR 1400/90

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des zusätzlichen gemeinsamen Höchstbetrags für

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsgemäß (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 16. Januar 1991 2 BvR 1400/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1991, 672).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BFH, 14.04.2003 - XI B 226/02
    Der Pauschalierungsspielraum ist geringer, wenn der Gesetzgeber eine Ungleichbehandlung ohne weiteres vermeiden kann (vgl. z.B. BVerfG-Beschluss vom 14. Juni 1994 1 BvR 1022/88, BVerfGE 91, 93, BStBl II 1994, 909, unter C. II. 1. d bb, m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2006 - X R 9/05

    Vorläufige Steuerfestsetzung: Reichweite des Vorläufigkeitsvermerks "hinsichtlich

    Wie der BFH mehrfach ausdrücklich hervorgehoben hat, ist die Rechtsproblematik insoweit eine andere (BFH-Entscheidungen vom 14. April 2003 XI B 226/02, BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708, und in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709, jeweils zu II.2.

    bb) Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das erste Verfahren über die hier entscheidungserhebliche Rechtsfrage beim BFH (Az.: XI B 226/02) erst im Dezember 2002 und damit zu einem Zeitpunkt anhängig geworden ist, an dem die Veranlagung der Kläger bereits durchgeführt war.

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02 (BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708), der in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist und einen dem vorliegenden Fall vergleichbaren Sachverhalt betrifft, dargelegt hat, ist die Rechtsproblematik hier jedoch eine andere.

    Gegen diese verfassungsrechtlichen Vorgaben würde verstoßen, wenn der Kläger als Bezieher nicht sozialversicherungspflichtiger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, der auch nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG gehört, im Rahmen des Sonderausgabenabzugs schlechter gestellt würde als ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten, obwohl beide in vollem Umfang die Kosten für ihre Zukunftssicherung allein aufbringen müssen (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss in BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708).

  • FG Düsseldorf, 20.10.2003 - 17 K 5703/01

    Bemessungsgrundlage für Kürzung des Vorwegabzugs bei Erbringung von

    Er vertritt die Auffassung, dem Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.04.2003 XI B 226/02 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2003, 708) könne entnommen werden, dass die Kürzung des Vorwegsabzuges für jedes Beschäftigungsverhältnis separat zu prüfen sei.

    Soweit nach dem Beschluss des BFH vom 14.04.2003 XI B 226/02 (a.a.O.) die Einkünfte des Ehegatten, für dessen Zukunftssicherung keine Leistungen nach § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden, nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs einzubeziehen sind, liegt dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt zu Grunde.

    Soweit nach dem Beschluss des BFH vom 14.04.2003 XI B 226/02 (a.a.O.) Zweifel bestehen, ob der Gesetzgeber von der früheren Regelung abrücken wollte, vermag dies auch den erkennenden Senat nicht zu überzeugen.

    Im Hinblick auf den Beschluss des BFH vom 14.04.2003 (a.a.O.) sowie die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 26.08.2003 (a.a.O.) kommt der Frage darüber hinaus grundsätzliche Bedeutung zu.

  • FG Niedersachsen, 12.12.2007 - 7 K 249/07

    Anforderungen an die Sachdienlichkeit und Ermessensfehlerfreiheit eines auf

    Die - mittlerweile vom erkennenden Senat im vorläufigen Verfahren entschiedene (vgl. Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02, BFHE 202, 294, BStBl. II 2003, 708) - Rechtsfrage, ob bei einer Zusammenveranlagung auch der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, wenn dieser weder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt noch anderweitig Anwartschaftsrechte auf eine Pension erwirbt (§ 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG), betrifft die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts", so BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 50/03, BFH/NV 2004, 1064, 1065.
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2003 - 2 K 1492/03

    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

    Nach der historischen Entwicklung der Kürzungsnorm (vgl. hierzu die ausführliche Darstellung in dem Beschluss des BFH vom 14. April 2003, XI B 226/02, 995) sowie ihrem Sinn und Zweck kann nur diese letztere Auslegung zutreffen.

    Die Außerachtlassung von Einnahmen aus einer Tätigkeit, für die keine Zukunftssicherungsleistung erbracht werden, ist darüber hinaus geboten, da ansonsten Steuerpflichtige, die sozialversicherungspflichtige und nichtsozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, schlechter gestellt würden als Steuerpflichtige, die sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im übrigen Einkünfte aus einer anderen Einkunftsart beziehen, denn die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten kann keine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen rechtfertigen (BFH, Beschluss vom 14. April 2003, XI B 226/02 NV 2003, 995).

  • FG Düsseldorf, 16.07.2003 - 13 K 5746/02

    Sonderausgaben-Vorwegabzug; Arbeitslohn; Beschäftigungsverhältnisse;

    Der Fall der Kläger ist auch nicht vergleichbar mit dem von dem BFH in seinem Beschluss vom 14.4.2003 XI B 226/02 zugunsten der Antragsteller entschiedenen Sachverhalt, in dem die Antragstellerin sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezog, während der Antragsteller Arbeitslohn ohne Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers bezog.

    Sie dürfte zudem für eine Vielzahl von Fällen über den zu entscheidenden Fall hinaus von Bedeutung sein, da die Reichweite der Typisierung im Falle des § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a EStG (vgl. BFH- Beschluß vom 14.4.2003 XI B 226/02) sowie die Grenzziehung zwischen einer noch zulässigen Typisierung und unzulässiger Ungleichbehandlung in Frage steht.

  • FG Düsseldorf, 28.07.2003 - 7 K 6232/00

    Vorwegabzugskürzung; Zukunftssicherungsleistung; Beschäftigungsverhältnis;

    Soweit nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 14. April 2003 (XI B 226/02 DStR 2003, 1020) die Einkünfte des Ehegatten, für dessen Zukunftssicherung keine Leistungen nach § 3 Nr. 62 EStG erbracht werden, nicht in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzugs einzubeziehen sind, liegt dieser Entscheidung ein anderer Sachverhalt als der hier zu beurteilende zugrunde.

    Soweit nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 14. April 2003 (aaO).

  • BFH, 24.07.2003 - XI B 51/01

    Begrenzung für Vorsorgeaufwendungen, Ehegatten

    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. April 2003 XI B 226/02 (BFH/NV 2003, 995) betraf den Sonderfall eines nichtselbständig tätigen Ehegatten, für den keine Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht wurden und der auch nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehörte.
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 50/03

    Vorläufigkeitsvermerk - Reichweite

    Die --mittlerweile vom erkennenden Senat im vorläufigen Verfahren entschiedene (vgl. Beschluss vom 14. April 2003 XI B 226/02, BFHE 202, 294, BStBl II 2003, 708)-- Rechtsfrage, ob bei einer Zusammenveranlagung auch der von einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezogene Arbeitslohn zur Kürzung des Vorwegabzugs führt, wenn dieser weder der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt noch anderweitig Anwartschaftsrechte auf eine Pension erwirbt (§ 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG), betrifft die Anwendung und Auslegung einfachen Rechts.
  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2004 - 8 K 327/01

    Kürzung des Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG beim

    Beim Sonderausgabenabzug bilden die Eheleute daher kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung eine Einheit (BFH-Beschlüsse vom 21. Dezember 2000 XI B 75/99 BFH/NV 2001, 773 und vom 14. April 2003 XI B 226/02 BStBl II 2003, 708 m.w.N.).
  • BFH, 03.12.2003 - XI R 31/02

    Ablösung des Rentenanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers als

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 30/02

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Ablösung von Pensionsansprüchen; Zwangslage

  • FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 4917/99

    Kürzung des Vorwegabzugs auch bei Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft

  • FG Köln, 15.10.2003 - 14 K 4553/01

    Verdoppelung des Spendenabzugs für Ehegatten an gemeinnützige Stiftungen

  • BFH, 22.05.2003 - XI B 29/03

    Kürzung des Vorwegabzugs, sozialversicherungsfreier Arbeitslohn eines Ehegatten

  • BFH, 22.05.2003 - XI B 27/03

    Kürzung des gemeinsamen Vorwegabzugs bei sozialversicherungsfreiem Arbeitslohn

  • FG Berlin, 30.06.2003 - 9 K 9364/00

    Umfang der Vorläufigkeit eines Bescheides

  • FG Köln, 15.10.2003 - 14 K 4907/02

    Verdoppelung des Spendenabzugs für Ehegatten an gemeinnützige Stiftungen

  • FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 223/03

    Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds nach Bremischem

  • FG Berlin, 20.08.2003 - 7 B 7344/03

    Verhältnisse des laufenden Veranlagungszeitraums für die Berechnung des

  • FG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 3 V 236/02

    Berücksichtigung von Einnahmen des Ehegatten, für den keine

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